Urteil vom BGH zur Problematik von Garantieansprüchen

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Ernie

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Hallo :wink: an alle zusammen,

habe in einer Zeitschrift einen interessanten Beitrag gelesen und wollte euch diesen nicht vorenthalten.

Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil die Rechte von Gebrauchtwagenkäufern gestärkt.
Die Richter stellten fest, dass Garantieklauseln, die eine Reparaturkostenübernahme an die
strenge Einhaltung von Inspektionsintervallen knüpfen, eine unangemessene Benachteiligung
darstelle. Vor allem dann, wenn der Schaden nicht auf mangelnde Wartung zurückzuführen ist.


Habe gleich mal beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe nachgeschaut und die Pressemitteilung Nr. 147/07
vom 17.10.2007
dazu gefunden. Das Verfahren lief unter dem Aktenzeichen VIII ZR 251/06.

Also erlischt nicht gleich die Garantie, wenn die Inspektionen nicht nach den Bedingungen der Garantie-
klauseln durchgeführt wurden. Endlich mal ein vernünftiges Urteil zum Schutz der Verbraucher.
 
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