Ja, das ist wieder so eine typisch deutsche Rechtssache: keine Regel (Gesetz) ohne 1.000 Ausnahmen.
Das Rauchverbot in den Einraumkneipen (und nur da) ist deshalb verfassungswidrig, weil diese keinen Raucherraum einrichten können, der in den größeren Kneipen eine Ausnahme vom allgemeinen Rauchverbot darstellen.
Ein allgemeines Rauchverbot, wie in Bayern, ist zulässig und wird m.M. jetzt überall kommen.