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Anonymous
Guest
Wer für ein Kleintier bremst und dadurch einen Auffahrunfall verursacht, muß für den Schaden selbst aufkommen.
Ein Autofahrer hatte scharf gebremst, weil vor ihm ein Eichhörnchen über die Straße gelaufen war. Ein nachfolgender Motorradfahrer geriet seinerseits beim Bremsen ins Schleudern, stürzte und prallte gegen das Auto. Der Mann klagte auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das Gericht kam zu dem Schluß, daß ein Tier von der Größe eines Eichhörnchens keinen ausreichenden Anlaß dafür bietet, durch einen Bremsvorgang andere Autofahrer zu gefährden. Dies wäre nur dann zulässig, wenn der betroffene Fahrer - wie etwa bei Rehen oder Hirschen - damit rechnen müsse, einen Sach- oder Personenschaden zu erleiden.Bei Kleintieren dagegen sei es zumutbar, das Tier notfalls zu überfahren, um den nachfolgenden Verkehr zu schützen. Dem Motorradfahrer wurden Schadensersatz und Schmerzensgeld zugesprochen - allerdings gekürzt um den Mitverschuldensanteil von einem Drittel, weil die Richter in dem mißglückten Bremsvorgang einen Fahrfehler sahen.
Ein Autofahrer hatte scharf gebremst, weil vor ihm ein Eichhörnchen über die Straße gelaufen war. Ein nachfolgender Motorradfahrer geriet seinerseits beim Bremsen ins Schleudern, stürzte und prallte gegen das Auto. Der Mann klagte auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das Gericht kam zu dem Schluß, daß ein Tier von der Größe eines Eichhörnchens keinen ausreichenden Anlaß dafür bietet, durch einen Bremsvorgang andere Autofahrer zu gefährden. Dies wäre nur dann zulässig, wenn der betroffene Fahrer - wie etwa bei Rehen oder Hirschen - damit rechnen müsse, einen Sach- oder Personenschaden zu erleiden.Bei Kleintieren dagegen sei es zumutbar, das Tier notfalls zu überfahren, um den nachfolgenden Verkehr zu schützen. Dem Motorradfahrer wurden Schadensersatz und Schmerzensgeld zugesprochen - allerdings gekürzt um den Mitverschuldensanteil von einem Drittel, weil die Richter in dem mißglückten Bremsvorgang einen Fahrfehler sahen.