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---> Die Fahrzeuge
Nissan NV200
Zuladung: max 490kg. Reicht nicht :-(
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<blockquote data-quote="Mathias" data-source="post: 109752" data-attributes="member: 2898"><p>Das Geheimnis ist in diesem Falle, dass man ein neues Fahrzeug auf sechs Jahre abschreibt. </p><p>Bei einem gebraucht erworbenen wird aber der Abschreibungszeitraum auf die <strong>Rest</strong>nutzungsdauer verteilt. </p><p>Das bedeutet, dass der drei Jahre alte T5 steuerlich (also nach der Nutzungsdauer aus den AfA Tabellen)</p><p>noch drei Jahre Restnutzungsdauer hat, so dass sich der Nettokaufpreis auf die drei verbleibenden Jahre verteilt.</p><p>Wirtschaftlich betrachtet ist das natürlich anders, denn der T 5 ist ja auch schon drei Jahre alt und hält entsprechend kürzer (bei der bekannt schlechten VW Qualität kann sich das sogar noch mehr zu Gunsten des Nissan verschieben, Lästermodus aus)</p><p>Tatsächlich halten Autos natürlich länger als sechs Jahre und so entsteht dann die sogenannte "stille Reserve " in der Bilanz in Höhe der Differenz zwischen Buchwert und tatsächlichem Wert.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Mathias, post: 109752, member: 2898"] Das Geheimnis ist in diesem Falle, dass man ein neues Fahrzeug auf sechs Jahre abschreibt. Bei einem gebraucht erworbenen wird aber der Abschreibungszeitraum auf die [b]Rest[/b]nutzungsdauer verteilt. Das bedeutet, dass der drei Jahre alte T5 steuerlich (also nach der Nutzungsdauer aus den AfA Tabellen) noch drei Jahre Restnutzungsdauer hat, so dass sich der Nettokaufpreis auf die drei verbleibenden Jahre verteilt. Wirtschaftlich betrachtet ist das natürlich anders, denn der T 5 ist ja auch schon drei Jahre alt und hält entsprechend kürzer (bei der bekannt schlechten VW Qualität kann sich das sogar noch mehr zu Gunsten des Nissan verschieben, Lästermodus aus) Tatsächlich halten Autos natürlich länger als sechs Jahre und so entsteht dann die sogenannte "stille Reserve " in der Bilanz in Höhe der Differenz zwischen Buchwert und tatsächlichem Wert. [/QUOTE]
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Ein bekanntes koffeinhaltiges Heißgetränk?
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