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<blockquote data-quote="Beastie" data-source="post: 92657" data-attributes="member: 4310"><p>Also da findet man z.B. folgenden Hinweis für die Anforderungen an ein Kfz, wenn es im EU Raum zugelassen werden soll:</p><p></p><p></p><p>Quelle: <a href="http://www.fahrzeugantrieb.de/studentische_Arbeiten/D_A/Zulassungsklassen.pdf" target="_blank">http://www.fahrzeugantrieb.de/studentis ... lassen.pdf</a> Seite 153 </p><p></p><p>Hieraus könnte man nun spitzfindig ableiten, dass die Größe und Bauart der Scheibenwischer Bestandteil der ABE des Herstellers sind da nun unstrittig ein größerer Scheibenwischer mehr Kraft beim Wischen braucht und ggf. z.B. die 2 min Trockenlauf Forderung nicht mehr erfüllen könnte <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/icon_lol.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":lol:" title="lol :lol:" data-shortname=":lol:" /> </p><p></p><p></p><p>In der StVZO findet sich aber nur der lapidare Hinweis:</p><p></p><p></p><p></p><p>Woanders finden sich sanfte Hinweise, dass der Wischer nicht abheben sollte... oder einen Mindesanpressdruck benötigt.. allerdings zielen die mehr auf Einarmumbauten als auf geringe Änderungen am Wischerblatt <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite13" alt=":)" title="Smile :)" loading="lazy" data-shortname=":)" /> </p><p></p><p>Praktisch sollte also bei größerem Sichtfeld und einwandfrei laufenden Wischern niemand was zu meckern haben.. sollte allerdings der Wischermotor mal den Geist aufgeben, kann es nicht schaden, noch ein paar original Blätter in der Garage zu haben :zwink:</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Beastie, post: 92657, member: 4310"] Also da findet man z.B. folgenden Hinweis für die Anforderungen an ein Kfz, wenn es im EU Raum zugelassen werden soll: Quelle: [url=http://www.fahrzeugantrieb.de/studentische_Arbeiten/D_A/Zulassungsklassen.pdf]http://www.fahrzeugantrieb.de/studentis ... lassen.pdf[/url] Seite 153 Hieraus könnte man nun spitzfindig ableiten, dass die Größe und Bauart der Scheibenwischer Bestandteil der ABE des Herstellers sind da nun unstrittig ein größerer Scheibenwischer mehr Kraft beim Wischen braucht und ggf. z.B. die 2 min Trockenlauf Forderung nicht mehr erfüllen könnte :lol: In der StVZO findet sich aber nur der lapidare Hinweis: Woanders finden sich sanfte Hinweise, dass der Wischer nicht abheben sollte... oder einen Mindesanpressdruck benötigt.. allerdings zielen die mehr auf Einarmumbauten als auf geringe Änderungen am Wischerblatt :) Praktisch sollte also bei größerem Sichtfeld und einwandfrei laufenden Wischern niemand was zu meckern haben.. sollte allerdings der Wischermotor mal den Geist aufgeben, kann es nicht schaden, noch ein paar original Blätter in der Garage zu haben :zwink: [/QUOTE]
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