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<blockquote data-quote="welfen2002" data-source="post: 6536" data-attributes="member: 74"><p>Lieber Tuppes,</p><p>gut, dass wir hier ein Forum zum Diskutieren haben, aber jeder Reifen, mit dem man sicher im Schnee ist, (und natürlich den gesetzlichen Profiltiefen entspricht) ist ein geeigneter Reifen. Vom Begriff "Winterreifen" habe ich im neuen Gesetz noch gar nichts gelesen. Daher finde ich Deine Interpretation schon sehr mutig. Gesetze sind dafür da, dass man sie auch genau liest. (Gesetze haben nicht immer einen Sinn). Um es noch deutlicher zu sagen: Wenn jemand mit Reifen, die ein M&S Symbol auf der Seite haben, einen Verkehrsunfall hat, können diese Reifen sehr wohl auch ungeeignet für diese Witterungslage gewesen sein. (Vielleicht wären Schneeketten richtiger gewesen, oder sonst was...) Ungeeignet ist immer dann ein Fahrzeug, wenn es im Graben liegt. Mehr kann ich nicht aus dem Gesetz rauslesen. Anders bei dem Frostschutz, da ist es genau geklärt: Jeder Lenker eines Kraftfahrzeuges muß Frostschutzmittel dabei haben. Egal wo. Also auch ein Kaftradfahrer sollte zukünfig immer eine Flasche Frostschutz dabei haben. Hört sich für mich bekloppt an, (wie viele Gesetze) entspricht aber ganz eindeutig dem Gesetzestext, denn dort wird nicht zwischen einspurigen und zweispurigen Kraftfahrzeugen differenziert, sondern nur allgemein von "Kraftfahrzeuge" geschrieben und dazu gehören alle Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren. Vielleicht zeigt sich in der Zukunft, wie die Gerichte das Wort "geeignet" interpretieren, aber zur Zeit finde ich das Wort "Winterreifen Pflicht" etwas über das Ziel hinausinterpretiert. Außerdem gibt es keine Normung für sogenannte "Winterreifen", da die Reifenanbieter qualitativ sehr unterschiedliche "Winterreifen" anbieten. (sogenannte Winterreifen, die in der Bewertung mit mangelhaft durchfallen) Nach meiner Auffassung ist das ein Wischiwaschi Gesetz, das wirklich verkehrsgefährdende Autos überhaupt nicht erfasst. Der Fokus wird an die Bereifung gekoppelt, und wenig an die grundsätzliche Tauglichkeit. Zum Glück sind alle HDK´s durch Ihren Vorderradantrieb zumindest den alten Käfern überlegen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="welfen2002, post: 6536, member: 74"] Lieber Tuppes, gut, dass wir hier ein Forum zum Diskutieren haben, aber jeder Reifen, mit dem man sicher im Schnee ist, (und natürlich den gesetzlichen Profiltiefen entspricht) ist ein geeigneter Reifen. Vom Begriff "Winterreifen" habe ich im neuen Gesetz noch gar nichts gelesen. Daher finde ich Deine Interpretation schon sehr mutig. Gesetze sind dafür da, dass man sie auch genau liest. (Gesetze haben nicht immer einen Sinn). Um es noch deutlicher zu sagen: Wenn jemand mit Reifen, die ein M&S Symbol auf der Seite haben, einen Verkehrsunfall hat, können diese Reifen sehr wohl auch ungeeignet für diese Witterungslage gewesen sein. (Vielleicht wären Schneeketten richtiger gewesen, oder sonst was...) Ungeeignet ist immer dann ein Fahrzeug, wenn es im Graben liegt. Mehr kann ich nicht aus dem Gesetz rauslesen. Anders bei dem Frostschutz, da ist es genau geklärt: Jeder Lenker eines Kraftfahrzeuges muß Frostschutzmittel dabei haben. Egal wo. Also auch ein Kaftradfahrer sollte zukünfig immer eine Flasche Frostschutz dabei haben. Hört sich für mich bekloppt an, (wie viele Gesetze) entspricht aber ganz eindeutig dem Gesetzestext, denn dort wird nicht zwischen einspurigen und zweispurigen Kraftfahrzeugen differenziert, sondern nur allgemein von "Kraftfahrzeuge" geschrieben und dazu gehören alle Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren. Vielleicht zeigt sich in der Zukunft, wie die Gerichte das Wort "geeignet" interpretieren, aber zur Zeit finde ich das Wort "Winterreifen Pflicht" etwas über das Ziel hinausinterpretiert. Außerdem gibt es keine Normung für sogenannte "Winterreifen", da die Reifenanbieter qualitativ sehr unterschiedliche "Winterreifen" anbieten. (sogenannte Winterreifen, die in der Bewertung mit mangelhaft durchfallen) Nach meiner Auffassung ist das ein Wischiwaschi Gesetz, das wirklich verkehrsgefährdende Autos überhaupt nicht erfasst. Der Fokus wird an die Bereifung gekoppelt, und wenig an die grundsätzliche Tauglichkeit. Zum Glück sind alle HDK´s durch Ihren Vorderradantrieb zumindest den alten Käfern überlegen. [/QUOTE]
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