Zur Gesetzesänderung kann ich nur fragen: Was hat sich denn geändert?
Jeder Teilnehmer mußte doch schon immer sein Fahrzeug so im Straßenverkehr bewegen, das von Ihm keine Gefahr ausgeht. D.H. genügend Profil, freie Sicht, usw. Sollen nun Stichprobenkontrollen durchgeführt werden, ob die Frostschutzmittelkonzentration ausreicht?
Versicherungstechnisch gab es schon Urteile, wo jemand seinen Vollkaskoschaden nicht erstattet bekommen hat, weil er ohne Profil mit Sommerreifen von der Straße gerutscht ist.
Jetzt zu den Klartextinterpretationen von BigFriedrich: Was ist ein Winterreifen? Muß an der Seite eine Schneeflocke eingestanzt sein, oder die Buchstaben M&S? Ist ein Winterreifen auch nach 3 Jahren noch ein Winterreifen? Bei wieviel Profil? Gilt die interpretierte Winterreifenpflicht nur für PKW, oder auch für ander Verkehrsteilnehmer? Motorrad, LKW, Fahrrad, Geländefahrzeuge?
Gibt es eine EU weite Regelung, oder nur für Deutsche? Muß der Südfranzose sich für seinen Tagesausflug nach Deutschland Winterreifen kaufen? Für den Fall, das es evt. einmal unter 7 Grad kalt wird?
Sollte man aus Sicherheitsgründen von vorherein Fahrzeuge mit Heckantrieb die Winterfahrerlaubniss entziehen, weil sie selbst mit Winterreifen nicht so optimal zu beherschbar sind wie Fonttriebler?
Was sollen PKW Fahrer machen, wenn sich doch nur ganz kleine Räder an Ihr Auto schrauben können? Extrembeispiel: Goggo mit Heckantrieb aber Winterreifen!!!! Ich glaube das ist wohl ehr eine Lachnummer, wenn man jemand damit im Glauben läßt, das er damit Sicher im Winter unterwegs ist. Was machen eigentlich die Oldtimer, für die es keine M&S Reifen gibt?
Bei Gesetzesänderungen steckt immer mehr dahinter, (es geht immer um Geld) ich habe da so eine Vermutung, kann die Reifenindustrie eine gute Lobby haben????? Dann wird es bestimmt auch bald außer Winter u. Sommer auch Herbst und Frühlingsreifen geben.
Um die Sicherheit geht es wohl überhaupt nicht, denn Spikereifen hat man abgeschaft.