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Winterreifen pflicht ?
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<blockquote data-quote="Big-Friedrich" data-source="post: 6495" data-attributes="member: 2"><p>Um es noch mal auf den Punkt zu bringen und um alle Unwissenden zu informieren, kommt ihr nun ein Artikel aus der aktuellen ADAC-Motorwelt:</p><p></p><p>Schluss mit den Halbwahrheiten!</p><p>Fakt ist: Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es nicht. In der Neufassung von Paragraf 2 Absatz 3a StVO, die am 01.05.2006 in Kraft treten soll,steht lediglich: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehöre insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage".</p><p>Im Klartext: Nur der Autofahrer, der bei winterlichen Verhältnissen mit seinem sommerbereiften Auto tatsächlich auf den verschneiten oder vereisten Straßen unterwegs ist, verstößt gegen diese Vorschrift. Er kann deshalb mit einem Bußgeld von 20 bzw. 40 € belegt werden und riskiert außerdem seinen Versicherungsschutz. Autos, die bei diesem Wetter nicht bewegt werden (z.B. Zweitfahrzeuge), müssen auch nicht umgerüstet werden.</p><p></p><p>Schluss auch nut der unnötigen 7-Grad Diskussion.</p><p>Fakt ist: Auf trockener Fahrbahn bremst der Sommerreifen mit seinem geschlossenen Profil tatsächlich meist ein, zweit Meter kürzer- doch wann ist es im Winter mal trocken? Auf Nässe hingegen kommt es auf die Gummimischung an, doch die verhärtet zwangsläufig bei niedrigen Temperaturen: Bei dem einen Reifen ab sieben, bei einem anderen erst bei fünf oer gar null Grad Celsius. Was spricht also gegen eine verallgemeinernde, aber griffige Faustformel? Der Winter nimmt mit seinen Tücken auf durchschnittliche Tagestemperaturen oder Wetterstatistiken ohnehin keine Rücksicht.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Big-Friedrich, post: 6495, member: 2"] Um es noch mal auf den Punkt zu bringen und um alle Unwissenden zu informieren, kommt ihr nun ein Artikel aus der aktuellen ADAC-Motorwelt: Schluss mit den Halbwahrheiten! Fakt ist: Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es nicht. In der Neufassung von Paragraf 2 Absatz 3a StVO, die am 01.05.2006 in Kraft treten soll,steht lediglich: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehöre insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage". Im Klartext: Nur der Autofahrer, der bei winterlichen Verhältnissen mit seinem sommerbereiften Auto tatsächlich auf den verschneiten oder vereisten Straßen unterwegs ist, verstößt gegen diese Vorschrift. Er kann deshalb mit einem Bußgeld von 20 bzw. 40 € belegt werden und riskiert außerdem seinen Versicherungsschutz. Autos, die bei diesem Wetter nicht bewegt werden (z.B. Zweitfahrzeuge), müssen auch nicht umgerüstet werden. Schluss auch nut der unnötigen 7-Grad Diskussion. Fakt ist: Auf trockener Fahrbahn bremst der Sommerreifen mit seinem geschlossenen Profil tatsächlich meist ein, zweit Meter kürzer- doch wann ist es im Winter mal trocken? Auf Nässe hingegen kommt es auf die Gummimischung an, doch die verhärtet zwangsläufig bei niedrigen Temperaturen: Bei dem einen Reifen ab sieben, bei einem anderen erst bei fünf oer gar null Grad Celsius. Was spricht also gegen eine verallgemeinernde, aber griffige Faustformel? Der Winter nimmt mit seinen Tücken auf durchschnittliche Tagestemperaturen oder Wetterstatistiken ohnehin keine Rücksicht. [/QUOTE]
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