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<blockquote data-quote="Beastie" data-source="post: 88343" data-attributes="member: 4310"><p><strong>Hinweis: </strong><em>Es ist zweifellos so, dass aktuell 88er Lastindex Reifen zulässig sind... nachfolgende Ausführungen sind mit einem leichtem Augenzwingern zu verstehen, weil der Verfasser (als ich <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite13" alt=":)" title="Smile :)" loading="lazy" data-shortname=":)" />) ) ab und an vom selbstzerstörerischen Wunsch getrieben wird, Amtslogik zu verstehen <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite13" alt=":)" title="Smile :)" loading="lazy" data-shortname=":)" /> </em></p><p></p><p>Mhm... ich hab's anders verstanden: Ich darf die Reifen fahren, weil das so über die über die Eigenschaften des Reifens Abmessungen, Lastindex und max. Geschwindigkeit, für welche der Reifenhersteller gerade steht, zu den Entsprechenden Anforderungen meines Fahrzeuges ( wie durch den Fahrzeughersteller definiert) passt. </p><p></p><p>Du brauchst also keine expliziete Freigabe des Fahrzeugherstellers für eine bestimmte Reifenart ( = ABE wenn ich es richtig kapiert habe) sondern es reicht völlig, wenn die Eigenschaften Reifen - Fahrzeug 'passen'. </p><p></p><p>Fahren ist also 'europäisch harmonisch' so geregelt und das Fahren dieser passenden Reifen / Fahrzeugkombinationen wird nicht beanstandet. </p><p></p><p>Und nun kommt der Deutsche Teil <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite13" alt=":)" title="Smile :)" loading="lazy" data-shortname=":)" /> : Diese Kombination steht nicht im Fahrzeugschein.. wo da doch alles rein muss, was auch nur den Hauch außerhalb der Serie ist ... was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist VERBOTEN <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/icon_twisted.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":twisted:" title="twisted :twisted:" data-shortname=":twisted:" /> Herr Prälat, das Weihwassser!! Da lauert der Sündenfall... da wuchert das Chaos...</p><p></p><p>Und nun kommt der 'Kompromiss': Du musst es nicht SOFORT eintragen sondern eben erst anlässlich des Besuchs bei der Zulassungsstelle <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite13" alt=":)" title="Smile :)" loading="lazy" data-shortname=":)" /> (auf so eine Idee kommt man oft und gerne in Arbeitskreisen.. ) </p><p></p><p>Bleibt die spannende Frage: Wie bekomme ich etwas eingetragen, für das es keine ABE gibt weil es dafür keine ABE braucht, aber nur eingetragen wird, was eine ABE hat <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite13" alt=":)" title="Smile :)" loading="lazy" data-shortname=":)" /></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Beastie, post: 88343, member: 4310"] [b]Hinweis: [/b][i]Es ist zweifellos so, dass aktuell 88er Lastindex Reifen zulässig sind... nachfolgende Ausführungen sind mit einem leichtem Augenzwingern zu verstehen, weil der Verfasser (als ich :)) ) ab und an vom selbstzerstörerischen Wunsch getrieben wird, Amtslogik zu verstehen :) [/i] Mhm... ich hab's anders verstanden: Ich darf die Reifen fahren, weil das so über die über die Eigenschaften des Reifens Abmessungen, Lastindex und max. Geschwindigkeit, für welche der Reifenhersteller gerade steht, zu den Entsprechenden Anforderungen meines Fahrzeuges ( wie durch den Fahrzeughersteller definiert) passt. Du brauchst also keine expliziete Freigabe des Fahrzeugherstellers für eine bestimmte Reifenart ( = ABE wenn ich es richtig kapiert habe) sondern es reicht völlig, wenn die Eigenschaften Reifen - Fahrzeug 'passen'. Fahren ist also 'europäisch harmonisch' so geregelt und das Fahren dieser passenden Reifen / Fahrzeugkombinationen wird nicht beanstandet. Und nun kommt der Deutsche Teil :) : Diese Kombination steht nicht im Fahrzeugschein.. wo da doch alles rein muss, was auch nur den Hauch außerhalb der Serie ist ... was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist VERBOTEN :twisted: Herr Prälat, das Weihwassser!! Da lauert der Sündenfall... da wuchert das Chaos... Und nun kommt der 'Kompromiss': Du musst es nicht SOFORT eintragen sondern eben erst anlässlich des Besuchs bei der Zulassungsstelle :) (auf so eine Idee kommt man oft und gerne in Arbeitskreisen.. ) Bleibt die spannende Frage: Wie bekomme ich etwas eingetragen, für das es keine ABE gibt weil es dafür keine ABE braucht, aber nur eingetragen wird, was eine ABE hat :) [/QUOTE]
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