REINFORCED UND EXTRALOAD
Reifen mit der Bezeichnung .EXTRA-LOADg haben den
gleichen Load-Index wie die .Reinforcedg-Ausfuhrung der
gleichen Reifengrose. Beide Begriffe sind gleichbedeutend
und so auch in den ETRTO-Normen beschrieben.
Bei V-, W, und Y-Reifen ist darauf zu achten, dass gemas
Richtlinie 92/23/EWG, Anhang II, die Tragfahigkeit dieser
Reifen in Abhangigkeit von der Fahrgeschwindigkeit sinkt.
Beispielsweise betragt die echte V-Reifen-Tragfahigkeit bei
240 km/h nur mehr 91 % vom Wert des Load-Indexes (siehe
entsprechende ETRTO-Tabellen).
Eine Alternative dazu sind eben die von den Reifenherstellern
angebotenen Reifen in der Ausfuhrung .EXTRA
LOADg bzw. .XLg. Diese Reifen haben wie Reinforced-
Reifen einen um 3 . 4 Punkte hoheren Load-Index wie
gleich grose Standardreifen und somit eine fur die hohere
Geschwindigkeit ausgleichende hohere Tragfahigkeit (Reifendruck
beachten!).
Empfehlung einiger Reifenhersteller:
Bei XL-Winterreifen + 0,2 bar uber Standard-Reifendruck
C-REIFEN / LLKW-REIFEN / Wohnmobilreifen
Genehmigung nach ECE-R 54
Reifentyp (C = commercial = Nutzfahrzeuge) ahnlich wie
Reinforced-Reifen, jedoch fur noch hohere Tragfahigkeit bei
reduzierter Fahrgeschwindigkeit und fur Zwillingsmontage
geeignet.
Verwendung bei Kastenwagen, Pritschenwagen und Klein-
LKW.
REIFENGROSSEN-BEISPIELE mit hochstem Fulldruck im
Betrieb:
Zum Vergleich ein Reinforced-Reifen (RF):
195/70 R 15 97 S REINFORCED 3,00 bar max.
C-Reifen:
195/70 R 15 C 104/102 R 4,50 bar max.
185 R 14 C 99/97 P 3,75 bar max.
225/70 R 15 C 112/110 R 4,50 bar max.
6.50 R 16 C 108/107 L 5,00 bar max.
225/75 R 16 C 121/120 N 5,75 bar max.
8 R 17,5 C 113/112 L 5,25 bar max.
Wahrend bei RF- und XL-Reifen der Zusatz nach dem Loadund
Speed-Index steht, wird das C bei C-Reifen mit der Grosenbezeichnung
angegeben.
Reifen, die speziell fur die Ausrustung von Wohnmobilen
bestimmt sind, werden mit .CPg gekennzeichnet. Sie haben
bei Einzelbereifung eine Tragfahigkeitskennzahl (Load-Index)
von . 121 und sind auf 5‹-Tiefbettfelgen montiert (ECE-R 54,
Pkt. 3.1.14).