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<blockquote data-quote="Beastie" data-source="post: 88340" data-attributes="member: 4310"><p>Ja, das ist die eine Sache die zu dem 'Man muss es nicht eintragen lassen...' führt..</p><p></p><p>Spannend und zum Haarespalten bestens geeignet ist aber folgender Hinweis:</p><p></p><p> Quelle: BRV Schreiben siehe <a href="http://www.hochdachkombi.de/viewtopic.php?f=50&t=8514&p=88335#p86250" target="_blank">viewtopic.php?f=50&t=8514&p=88335#p86250</a></p><p></p><p>Hieraus ergibt sich durchaus eine Eintragungsverpflichtung, allerding eben zu einem anderen Zeitpunkt ... </p><p></p><p>Aus der Sicht der BRV (das sollte der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. <a href="http://www.brv-bonn.de" target="_blank">http://www.brv-bonn.de</a> sein) ist damit natürlich der Drops gelutscht...die schrauben drauf und sind fertig und haben nix falsch gemacht und das Problem ist dann beim Fahrzeughalter angekommen... der dann Reifen ohne ABE des Fahrzeugherstellers hat... also quasi laufen da die Reifen außerhalb des Fahrzeuges, an dem sie festgeschraubt sind. <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/icon_lol.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":lol:" title="lol :lol:" data-shortname=":lol:" /></p><p></p><p>Ich hab nur keine Ahnung, wie man dann 'legal' bei der Zulassungsbehörde zum Zwecke einer Amtshandlung vorfahren soll, wenn man 88er Reife aufgezogen hat.. weil, ohne TÜV Eintrag wird es wohl nicht gehen <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/icon_mrgreen.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":mrgreen:" title="mrgreen :mrgreen:" data-shortname=":mrgreen:" /> </p><p></p><p>Kommt mir vor wie organisierter Behördenwahnsinn <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite13" alt=":)" title="Smile :)" loading="lazy" data-shortname=":)" /> Zum Glück hat das ja keinerlei Praxisrelavanz ...fahren ist ja erlaubt.. und beim Ummelden will ja keiner die Reifen sehen.. </p><p></p><p>Könnte alles so einfach sein, wenn NISSAN im Bereich der ABE nachbessern würde..</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Beastie, post: 88340, member: 4310"] Ja, das ist die eine Sache die zu dem 'Man muss es nicht eintragen lassen...' führt.. Spannend und zum Haarespalten bestens geeignet ist aber folgender Hinweis: Quelle: BRV Schreiben siehe [url=http://www.hochdachkombi.de/viewtopic.php?f=50&t=8514&p=88335#p86250]viewtopic.php?f=50&t=8514&p=88335#p86250[/url] Hieraus ergibt sich durchaus eine Eintragungsverpflichtung, allerding eben zu einem anderen Zeitpunkt ... Aus der Sicht der BRV (das sollte der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. [url=http://www.brv-bonn.de]http://www.brv-bonn.de[/url] sein) ist damit natürlich der Drops gelutscht...die schrauben drauf und sind fertig und haben nix falsch gemacht und das Problem ist dann beim Fahrzeughalter angekommen... der dann Reifen ohne ABE des Fahrzeugherstellers hat... also quasi laufen da die Reifen außerhalb des Fahrzeuges, an dem sie festgeschraubt sind. :lol: Ich hab nur keine Ahnung, wie man dann 'legal' bei der Zulassungsbehörde zum Zwecke einer Amtshandlung vorfahren soll, wenn man 88er Reife aufgezogen hat.. weil, ohne TÜV Eintrag wird es wohl nicht gehen :mrgreen: Kommt mir vor wie organisierter Behördenwahnsinn :) Zum Glück hat das ja keinerlei Praxisrelavanz ...fahren ist ja erlaubt.. und beim Ummelden will ja keiner die Reifen sehen.. Könnte alles so einfach sein, wenn NISSAN im Bereich der ABE nachbessern würde.. [/QUOTE]
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