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<blockquote data-quote="erbechri" data-source="post: 86200" data-attributes="member: 3618"><p>Diese Antwort habe ich von einem TÜV-Mitarbeiter erhalten:</p><p>"</p><p><em>Bauartgenehmigte Reifen der im Fz-Schein eingetragenen Größen sind grundsätzlich zulässig, wenn sie der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit zuzüglich eines Sicherheitszuschlages und der angegebenen zulässigen Achslast entsprechen. Ggfls. sind Trägfähigkeitsabschläge zu berücksichtigen. </em></p><p><em>Sogar der kombinierte Verbau von C- und Reinforced-Reifen ist bei der HU, Änderungsabnahmen und Gutachten nach § 19 StVZO nicht als Mangel zu bewerten, sofern die Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindizes die Radlast des Fahrzeugs bei Höchstgeschwindigkeit abdecken (Hinweis: die zulässige Grenzmaulweite für C- und Reinforced-Reifen kann differieren, die Funktionsmaße der Felgen müssen für alle Räder identisch sein).</em></p><p><em>Wenn die Höchstgeschwindigkeit Ihres Fahrzeugs 190 km/h nicht übersteigt ist die von Ihnen angegebene Reifendimension ausreichend und auch eintragungsfrei zu fahren.</em></p><p>"</p><p></p><p>Ich hätte das jetzt spontan so interpretiert, dass man mit 88er-Reifen fahren darf, aber so ganz eindeutig scheint das ja dann doch nicht zu sein... <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/confused.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":confused:" title="confused :confused:" data-shortname=":confused:" /></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="erbechri, post: 86200, member: 3618"] Diese Antwort habe ich von einem TÜV-Mitarbeiter erhalten: " [i]Bauartgenehmigte Reifen der im Fz-Schein eingetragenen Größen sind grundsätzlich zulässig, wenn sie der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit zuzüglich eines Sicherheitszuschlages und der angegebenen zulässigen Achslast entsprechen. Ggfls. sind Trägfähigkeitsabschläge zu berücksichtigen. Sogar der kombinierte Verbau von C- und Reinforced-Reifen ist bei der HU, Änderungsabnahmen und Gutachten nach § 19 StVZO nicht als Mangel zu bewerten, sofern die Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindizes die Radlast des Fahrzeugs bei Höchstgeschwindigkeit abdecken (Hinweis: die zulässige Grenzmaulweite für C- und Reinforced-Reifen kann differieren, die Funktionsmaße der Felgen müssen für alle Räder identisch sein). Wenn die Höchstgeschwindigkeit Ihres Fahrzeugs 190 km/h nicht übersteigt ist die von Ihnen angegebene Reifendimension ausreichend und auch eintragungsfrei zu fahren.[/i] " Ich hätte das jetzt spontan so interpretiert, dass man mit 88er-Reifen fahren darf, aber so ganz eindeutig scheint das ja dann doch nicht zu sein... :confused: [/QUOTE]
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