Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Aktuelles
Neue Beiträge
Neue Medien
Medienkommentare
Neueste Aktivitäten
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Online
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Foren
---> Community
Fun / Off Topic / SmallTalk
Was darf in die Garage?
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
<blockquote data-quote="Beastie" data-source="post: 101256" data-attributes="member: 4310"><p>Je länger man sich rein wühlt in die Fragestellung, um so verwirrender wird es <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite13" alt=":)" title="Smile :)" loading="lazy" data-shortname=":)" /></p><p></p><p>In einem Infoblatt des Kreises Böblingen ( also Baden-Würtemberg und passend für mich findet ich z,B, folgende konkrete Beispiele:</p><p></p><p></p><p>Interessant, dass hier offenbar Metallschränke in die Abteilung 'brennbar' fallen...</p><p></p><p></p><p>schaut man nach Hessen (Merkblatt Main Taunus Kreis vom Branddirektor) , sieht das ganz schon fast praxisgereicht aus:</p><p></p><p></p><p></p><p>Vielleicht kann man ja einfach meine Garage per Beschluss zu Hessen zugehörig erklären?! <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/icon_mrgreen.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":mrgreen:" title="mrgreen :mrgreen:" data-shortname=":mrgreen:" /></p><p> </p><p>Hab mich nun auch mal durch 2 Hausversicherungsverträge durchgewühlt... da interessiert es irgendwie niemanden im Detail, was in der Garage steht der weil die einfach ein Teil des Versicherungsobjektes ist ohne irgendeinen besonderen Status. Was aber natürlich gefordert wird, ist die Erfüllung von behördlichen Auflagen aller Art... wobei wird wieder beim der GAVO sind... </p><p></p><p></p><p>Liest man bei den Herren von der Feuerwehr, drücken die sich leider auch um den Begriff 'Brennbar' rum.. da weicht man auf 'entflammbar' aus, was grob in die gleiche Richtung gehen sollte... hier gibt es dann ein 'leicht entflammbar' und das meint schlicht, es reicht ein Streichholz dran zu heben, um es zu entflammen.</p><p></p><p>Das wäre dann die Abteilung 'Papier' ... wenn es mehr als ein Streichholz braucht, geht es schon mal in die Richtung 'schwer entflammbar' ... und da findet man dann auch schon mal 'Pappe' als Beispiel... oder ... Koks.. </p><p></p><p>Wenn es hart auf hart geht, läuft wohl wirklich alles auf eine Begehung durch einen Brandschutzsachverständigen raus... weil.. im geringen Umfang darf man wohl was lagern. allerdings darf die Summe allen Lagergutes im gesamten Bereich wohl einen wie auch immer fest zu legenden Gesamtwert nicht überschreiten... was es in der Praxis auch nicht leichter macht, denn natürlich ist der Gesamtinhalt einer Tiefgarage ständig in Bewegung.. was dann leider die Tendenz unterstützen könnte, einfach gar nix zu erlauben... selbst wenn es der Brandschutz hergeben könnte.</p><p></p><p>Da bekommt man echt Hirnsausen <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite13" alt=":)" title="Smile :)" loading="lazy" data-shortname=":)" /> </p><p></p><p>@Folkert Jaa... so einfach habe ich mir das bis vor ein paar Tagen auch vorgestellt <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite13" alt=":)" title="Smile :)" loading="lazy" data-shortname=":)" /> .. Bei einer 'Kleingarage' auf nur selbstgenutzem Grundstück ist es das wohl auch... aber wenn es Größer wird und zudem Gemeinschaftlich genutzt, wird es richtig verdreht <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite13" alt=":)" title="Smile :)" loading="lazy" data-shortname=":)" /> Das Problem mit den Fahrrädern ist ein ganz einfaches: Es gibt Bauauflagen, die erfordern den Nachweis von entsprechenden KFZ Stellplätzen .. sonst nix Baugenehmigung... und genau das macht aus einer Stellplatz für Fahrzeuge einen für Kraftfahrzeuge... die zu allem Überfluss auch noch angemeldet sein müssen. Und dann sind echte Fahrräder raus.. dieser KFZ Stellplatz muss einfach jederzeit zur Verfügung stehen für die Nutzung mit einem KFZ... selbst wenn du selbst keines hast...das meint, die Garage mit Rädern voll stellen, geht in die Hose... allerdings eines so stellen, dass das Auto noch locker rein geht, wäre im Rahmen dieser Randbedingung ok.. das ist wohl so ähnlich wie Zweckentfremdung einer Wohnung.. die ist zwar dir, aber das meint noch lange nicht, dass du damit machen kannst, was du willst...z.B. was anderes als drin privat wohnen.</p><p></p><p>Eigentlich wäre alles ganz einfach, wenn man es mit gesundem Augenmaß angehen könnte.. aber wie so oft geht das nur so lange, wie der schlafende Hund nicht geweckt wird <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite13" alt=":)" title="Smile :)" loading="lazy" data-shortname=":)" /> </p><p></p><p>Der Punkt hat es aber nicht mal auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung geschafft.. könnte also gut sein, dass da ein Hund auch wieder sanft entschlummert... <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/jaja.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":jaja:" title="Jaja :jaja:" data-shortname=":jaja:" /> </p><p></p><p>Mein persönliche Idee wäre ja ganz einfach... jeder darf soviel in seiner Garage lagern, wie in sein Auto passt <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/ayes.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":rund:" title="rund :rund:" data-shortname=":rund:" /> ..das wäre dann ja dann irgendwie alles 'Autozubehör' ...</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Beastie, post: 101256, member: 4310"] Je länger man sich rein wühlt in die Fragestellung, um so verwirrender wird es :) In einem Infoblatt des Kreises Böblingen ( also Baden-Würtemberg und passend für mich findet ich z,B, folgende konkrete Beispiele: Interessant, dass hier offenbar Metallschränke in die Abteilung 'brennbar' fallen... schaut man nach Hessen (Merkblatt Main Taunus Kreis vom Branddirektor) , sieht das ganz schon fast praxisgereicht aus: Vielleicht kann man ja einfach meine Garage per Beschluss zu Hessen zugehörig erklären?! :mrgreen: Hab mich nun auch mal durch 2 Hausversicherungsverträge durchgewühlt... da interessiert es irgendwie niemanden im Detail, was in der Garage steht der weil die einfach ein Teil des Versicherungsobjektes ist ohne irgendeinen besonderen Status. Was aber natürlich gefordert wird, ist die Erfüllung von behördlichen Auflagen aller Art... wobei wird wieder beim der GAVO sind... Liest man bei den Herren von der Feuerwehr, drücken die sich leider auch um den Begriff 'Brennbar' rum.. da weicht man auf 'entflammbar' aus, was grob in die gleiche Richtung gehen sollte... hier gibt es dann ein 'leicht entflammbar' und das meint schlicht, es reicht ein Streichholz dran zu heben, um es zu entflammen. Das wäre dann die Abteilung 'Papier' ... wenn es mehr als ein Streichholz braucht, geht es schon mal in die Richtung 'schwer entflammbar' ... und da findet man dann auch schon mal 'Pappe' als Beispiel... oder ... Koks.. Wenn es hart auf hart geht, läuft wohl wirklich alles auf eine Begehung durch einen Brandschutzsachverständigen raus... weil.. im geringen Umfang darf man wohl was lagern. allerdings darf die Summe allen Lagergutes im gesamten Bereich wohl einen wie auch immer fest zu legenden Gesamtwert nicht überschreiten... was es in der Praxis auch nicht leichter macht, denn natürlich ist der Gesamtinhalt einer Tiefgarage ständig in Bewegung.. was dann leider die Tendenz unterstützen könnte, einfach gar nix zu erlauben... selbst wenn es der Brandschutz hergeben könnte. Da bekommt man echt Hirnsausen :) @Folkert Jaa... so einfach habe ich mir das bis vor ein paar Tagen auch vorgestellt :) .. Bei einer 'Kleingarage' auf nur selbstgenutzem Grundstück ist es das wohl auch... aber wenn es Größer wird und zudem Gemeinschaftlich genutzt, wird es richtig verdreht :) Das Problem mit den Fahrrädern ist ein ganz einfaches: Es gibt Bauauflagen, die erfordern den Nachweis von entsprechenden KFZ Stellplätzen .. sonst nix Baugenehmigung... und genau das macht aus einer Stellplatz für Fahrzeuge einen für Kraftfahrzeuge... die zu allem Überfluss auch noch angemeldet sein müssen. Und dann sind echte Fahrräder raus.. dieser KFZ Stellplatz muss einfach jederzeit zur Verfügung stehen für die Nutzung mit einem KFZ... selbst wenn du selbst keines hast...das meint, die Garage mit Rädern voll stellen, geht in die Hose... allerdings eines so stellen, dass das Auto noch locker rein geht, wäre im Rahmen dieser Randbedingung ok.. das ist wohl so ähnlich wie Zweckentfremdung einer Wohnung.. die ist zwar dir, aber das meint noch lange nicht, dass du damit machen kannst, was du willst...z.B. was anderes als drin privat wohnen. Eigentlich wäre alles ganz einfach, wenn man es mit gesundem Augenmaß angehen könnte.. aber wie so oft geht das nur so lange, wie der schlafende Hund nicht geweckt wird :) Der Punkt hat es aber nicht mal auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung geschafft.. könnte also gut sein, dass da ein Hund auch wieder sanft entschlummert... :jaja: Mein persönliche Idee wäre ja ganz einfach... jeder darf soviel in seiner Garage lagern, wie in sein Auto passt :rund: ..das wäre dann ja dann irgendwie alles 'Autozubehör' ... [/QUOTE]
Zitate einfügen…
Authentifizierung
Anzahl der Ecken eines Dreiecks plus Eins?
Antworten
Foren
---> Community
Fun / Off Topic / SmallTalk
Was darf in die Garage?
Oben