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<blockquote data-quote="bonsaicamper" data-source="post: 101252" data-attributes="member: 4339"><p>Zur Frage was ein brennbarer Stoff ist, gibt es meines Wissens keine Legaldedinition. Der Begriff ist im Streitfall deshalb vom zuständigen Richter auszulegen.Ich kann mich aber an ein Urteil erinnern, in dem -in Anlehnung eine gutachterliche Stellungnahme eines Brandschutzsachverständigen- die Brennbarkeit eines Stoffes sinngemäß wie folgt definiert wurde: </p><p></p><p>Brennbar ist ein (gasförmiger, flüssiger oder fester) Stoff, wenn er allein zusammen mit Sauerstoff, also ohne Zusammenwirken mit einem Katalisator oder Brandbeschleuniger, zum Brennen angeregt werden kann.</p><p></p><p>Brennbar im Sinne der GaragenVO ist also bspw. auch das Altpapier, das man in der Garage lagert oder auch das Brennholz für den Schwedenofen....</p><p></p><p>P.S.: leider fällt mir partout nicht mehr ein, welches Gericht das entschieden bzw. so ausgelegt hat.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="bonsaicamper, post: 101252, member: 4339"] Zur Frage was ein brennbarer Stoff ist, gibt es meines Wissens keine Legaldedinition. Der Begriff ist im Streitfall deshalb vom zuständigen Richter auszulegen.Ich kann mich aber an ein Urteil erinnern, in dem -in Anlehnung eine gutachterliche Stellungnahme eines Brandschutzsachverständigen- die Brennbarkeit eines Stoffes sinngemäß wie folgt definiert wurde: Brennbar ist ein (gasförmiger, flüssiger oder fester) Stoff, wenn er allein zusammen mit Sauerstoff, also ohne Zusammenwirken mit einem Katalisator oder Brandbeschleuniger, zum Brennen angeregt werden kann. Brennbar im Sinne der GaragenVO ist also bspw. auch das Altpapier, das man in der Garage lagert oder auch das Brennholz für den Schwedenofen.... P.S.: leider fällt mir partout nicht mehr ein, welches Gericht das entschieden bzw. so ausgelegt hat. [/QUOTE]
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