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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 101236"><p>Ich habe keinen blassen Schimmer von Tiefgaragen, da es hier auf dem Land keine gibt. </p><p>Dennoch kann ich mir vorstellen, dass genau dieses "Zweckentfremdet" der Knackpunkt ist. Das größte Problem im Falle eines Falles dürfte die Versicherung werden, die suchen nach jedem Strohhalm, um der Zahlung zu entkommen. Deswegen sind häufig Versicherungsbedingungen strenger als die gesetzlichen Vorgaben ! Rein von der Logik her müsste es eigentlich brandschutztechnisch wurscht sein, ob ein PKW mit Verbrennungsmotor eingestellt ist oder ein Rasenmäher mit einem solchen. Aber die Hausverwaltung kann eben vorschreiben, was eingestellt werden darf und was nicht, und ob eine Zweckgebundenheit vorliegt. In einem Parkhaus z.B. darf man ja auch keine Gartenutensilien oder-Maschinen einstellen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 101236"] Ich habe keinen blassen Schimmer von Tiefgaragen, da es hier auf dem Land keine gibt. Dennoch kann ich mir vorstellen, dass genau dieses "Zweckentfremdet" der Knackpunkt ist. Das größte Problem im Falle eines Falles dürfte die Versicherung werden, die suchen nach jedem Strohhalm, um der Zahlung zu entkommen. Deswegen sind häufig Versicherungsbedingungen strenger als die gesetzlichen Vorgaben ! Rein von der Logik her müsste es eigentlich brandschutztechnisch wurscht sein, ob ein PKW mit Verbrennungsmotor eingestellt ist oder ein Rasenmäher mit einem solchen. Aber die Hausverwaltung kann eben vorschreiben, was eingestellt werden darf und was nicht, und ob eine Zweckgebundenheit vorliegt. In einem Parkhaus z.B. darf man ja auch keine Gartenutensilien oder-Maschinen einstellen. [/QUOTE]
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