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Nissan NV200
Wartungskosten in 3 Jahren
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<blockquote data-quote="m.h." data-source="post: 142935" data-attributes="member: 8024"><p>Für mich klingt der Gesetzestext so als könnte man sehr wohl noch R134a befüllen nur muss man erhöhte Anforderungen an die Dichtheit erfüllen.</p><p></p><p></p><p><span style="font-size: 12px"></span></p><p><span style="font-size: 12px"><em>In Fahrzeugklimaanlagen wurde bisher als Kältemittel das fluorierteTreibhausgas Tetrafluorethan (R134a) eingesetzt. Die Richtlinie 2006/40/EG über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen verbietet seit dem 1. Januar 2011 den Einsatz von Kältemittel mit einem Treibhauspotenzial über 150 in neuen Typen von Pkw und Pkw-ähnlichen Nutzfahrzeugen.</em></span></p><p><span style="font-size: 12px"><em>[...]</em></span></p><p><span style="font-size: 12px"><em>Die Richtlinie 2006/40/EG schreibt vor, dass ab 5. Januar 2010 alle neuen Fahrzeuge mit Klimaanlagen, die Kältemittel mit einem Treibhauspotenzial über 150 enthalten, nur dann zugelassen werden, wenn</em></span></p><p><span style="font-size: 12px"></span></p><ul> <li data-xf-list-type="ul"><span style="font-size: 12px"><em>bei Systemen mit einem Verdampfer: die Leckagerate der Klimaanlage nicht mehr als 40 Gramm pro Jahr fluorierte Treibhausgase beträgt.</em></span></li> <li data-xf-list-type="ul"><span style="font-size: 12px"><em>bei Systemen mit zwei Verdampfern: die Leckagerate der Klimaanlage nicht mehr als 60 Gramm pro Jahr beträgt.</em></span></li> </ul><p><span style="font-size: 15px">Sucht man anderswo im INternet findet man folgende Aussagen:</span></p><p></p><p><span style="font-size: 12px"><em><strong>Verbote und Beschränkungen ab 2020</strong></em></span></p><p><span style="font-size: 12px"><em>Ab 2020 gilt ein Verbot für neue gewerbliche Kälteanlagen und für neue stationäre Kälte- und Klimaanlagen und Wärmepumpen</em></span></p><p><span style="font-size: 12px"><em>mit Kältemitteln, die einen GWP-Wert über 2500 haben. Ab 2020 dürfen bei Service und Wartung</em></span></p><p><span style="font-size: 12px"><em>an bestehenden Kälte- und Klimaanlagen keine neu hergestellten Kältemittel mit GWPWerten</em></span></p><p><span style="font-size: 12px"><em>über 2500 mehr nachgefüllt werden. Dieses Verbot gilt nicht für recycelte Kältemittel.</em></span></p><p><span style="font-size: 12px"><em>Diese dürfen bis Ende 2029 ohne Beschränkungen bei Wartungs- und Servicearbeiten an bestehenden Anlagen weiter eingefüllt werden.</em></span></p><p><span style="font-size: 12px"><em>Laut Tabelle 1 betreffen die beiden Verbote besonders das Kältemittel R404A (GWP-Wert</em></span></p><p><span style="font-size: 12px"><em>3922). Dieses ist das seit vielen Jahren mit großem Abstand dominierende Kältemittel</em></span></p><p><span style="font-size: 12px"><em>in Supermarkt-Kälteanlagen. Hier müssen also neue Lösungen realisiert werden. <strong>Nicht betroffen von Verboten sind die typischen Klima-Kältemittel R134a (GWP-Wert 1430)</strong> und R410A (GWP-Wert 2080). </em></span></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="m.h., post: 142935, member: 8024"] Für mich klingt der Gesetzestext so als könnte man sehr wohl noch R134a befüllen nur muss man erhöhte Anforderungen an die Dichtheit erfüllen. [SIZE=3] [I]In Fahrzeugklimaanlagen wurde bisher als Kältemittel das fluorierteTreibhausgas Tetrafluorethan (R134a) eingesetzt. Die Richtlinie 2006/40/EG über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen verbietet seit dem 1. Januar 2011 den Einsatz von Kältemittel mit einem Treibhauspotenzial über 150 in neuen Typen von Pkw und Pkw-ähnlichen Nutzfahrzeugen.[/I] [I][...][/I] [I]Die Richtlinie 2006/40/EG schreibt vor, dass ab 5. Januar 2010 alle neuen Fahrzeuge mit Klimaanlagen, die Kältemittel mit einem Treibhauspotenzial über 150 enthalten, nur dann zugelassen werden, wenn[/I] [/SIZE] [LIST] [*][SIZE=3][I]bei Systemen mit einem Verdampfer: die Leckagerate der Klimaanlage nicht mehr als 40 Gramm pro Jahr fluorierte Treibhausgase beträgt.[/I][/SIZE] [*][SIZE=3][I]bei Systemen mit zwei Verdampfern: die Leckagerate der Klimaanlage nicht mehr als 60 Gramm pro Jahr beträgt.[/I][/SIZE] [/LIST] [SIZE=4]Sucht man anderswo im INternet findet man folgende Aussagen:[/SIZE] [SIZE=3][I][B]Verbote und Beschränkungen ab 2020[/B][/I] [I]Ab 2020 gilt ein Verbot für neue gewerbliche Kälteanlagen und für neue stationäre Kälte- und Klimaanlagen und Wärmepumpen[/I] [I]mit Kältemitteln, die einen GWP-Wert über 2500 haben. Ab 2020 dürfen bei Service und Wartung[/I] [I]an bestehenden Kälte- und Klimaanlagen keine neu hergestellten Kältemittel mit GWPWerten[/I] [I]über 2500 mehr nachgefüllt werden. Dieses Verbot gilt nicht für recycelte Kältemittel.[/I] [I]Diese dürfen bis Ende 2029 ohne Beschränkungen bei Wartungs- und Servicearbeiten an bestehenden Anlagen weiter eingefüllt werden.[/I] [I]Laut Tabelle 1 betreffen die beiden Verbote besonders das Kältemittel R404A (GWP-Wert[/I] [I]3922). Dieses ist das seit vielen Jahren mit großem Abstand dominierende Kältemittel[/I] [I]in Supermarkt-Kälteanlagen. Hier müssen also neue Lösungen realisiert werden. [B]Nicht betroffen von Verboten sind die typischen Klima-Kältemittel R134a (GWP-Wert 1430)[/B] und R410A (GWP-Wert 2080). [/I][/SIZE] [/QUOTE]
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