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Verkehrsrecht / Gesetze / Versicherung
Versicherungsschutz für Anhänger
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<blockquote data-quote="Indianer" data-source="post: 82765" data-attributes="member: 3853"><p>Hab von unserem Versicherungsmakler folgende Nachricht erhalten und denke , das die auch für einige von euch interessant ist . Ich zitiere :</p><p>In der Vergangenheit war es so , dass Anhänger im Zugbetrieb stets über die Kfzhaftpflicht des Zugfahrzeuges ( PKW,LKW,Zugmaschine etc.) versichert waren.</p><p>Dies hat sich aufgrund einer Entscheidung des BGH vom 27.10.10 geändert . ( AZ: IV ZR 279/0<img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/icon_cool.gif" class="smilie" loading="lazy" alt="8)" title="Icon Cool 8)" data-shortname="8)" /> In der Entscheidung geht der BGH davon aus , dass der KFZhaftpflichtversicherer des Anhängers gesamtschuldnerisch mit dem Versicherer des Zugfahrzeuges für Schäden Dritter haftet . </p><p>Konkret bedeutet dies , dass bei einem möglichen Schadenfall im Gespannbetrieb der Geschädigte also wählen kann , ob er den Versicherer des Zugfahrzeuges , des Anhängers oder beide zusammen in Anspruch nimmt .</p><p>Versicherungstechnisch führt dies in Fällen in denen es unterschiedliche KFZhaftpflichtversicherer gibt , d.h.</p><p> Zugfahrzeug = Versicherer X</p><p> Anhänger = Versicherer Y</p><p>zu einer Doppelversicherung mit der Auswirkung , das beide Versicherer 50 % des Schadens tragen müssen .</p><p>.....</p><p>Ob und wie sich diese neue Situation auf die Prämien auswirkt kann noch nicht gesagt werden . Wir gehen aber davon aus , dass zum Jahresende die Versicherer entsprechend reagieren werden . Zitat Ende .</p><p></p><p>Das Leben wird also mal wieder teurer , oder wie seht ihr das .</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Indianer, post: 82765, member: 3853"] Hab von unserem Versicherungsmakler folgende Nachricht erhalten und denke , das die auch für einige von euch interessant ist . Ich zitiere : In der Vergangenheit war es so , dass Anhänger im Zugbetrieb stets über die Kfzhaftpflicht des Zugfahrzeuges ( PKW,LKW,Zugmaschine etc.) versichert waren. Dies hat sich aufgrund einer Entscheidung des BGH vom 27.10.10 geändert . ( AZ: IV ZR 279/08) In der Entscheidung geht der BGH davon aus , dass der KFZhaftpflichtversicherer des Anhängers gesamtschuldnerisch mit dem Versicherer des Zugfahrzeuges für Schäden Dritter haftet . Konkret bedeutet dies , dass bei einem möglichen Schadenfall im Gespannbetrieb der Geschädigte also wählen kann , ob er den Versicherer des Zugfahrzeuges , des Anhängers oder beide zusammen in Anspruch nimmt . Versicherungstechnisch führt dies in Fällen in denen es unterschiedliche KFZhaftpflichtversicherer gibt , d.h. Zugfahrzeug = Versicherer X Anhänger = Versicherer Y zu einer Doppelversicherung mit der Auswirkung , das beide Versicherer 50 % des Schadens tragen müssen . ..... Ob und wie sich diese neue Situation auf die Prämien auswirkt kann noch nicht gesagt werden . Wir gehen aber davon aus , dass zum Jahresende die Versicherer entsprechend reagieren werden . Zitat Ende . Das Leben wird also mal wieder teurer , oder wie seht ihr das . [/QUOTE]
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