I
Indianer
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Hab von unserem Versicherungsmakler folgende Nachricht erhalten und denke , das die auch für einige von euch interessant ist . Ich zitiere :
In der Vergangenheit war es so , dass Anhänger im Zugbetrieb stets über die Kfzhaftpflicht des Zugfahrzeuges ( PKW,LKW,Zugmaschine etc.) versichert waren.
Dies hat sich aufgrund einer Entscheidung des BGH vom 27.10.10 geändert . ( AZ: IV ZR 279/0 In der Entscheidung geht der BGH davon aus , dass der KFZhaftpflichtversicherer des Anhängers gesamtschuldnerisch mit dem Versicherer des Zugfahrzeuges für Schäden Dritter haftet .
Konkret bedeutet dies , dass bei einem möglichen Schadenfall im Gespannbetrieb der Geschädigte also wählen kann , ob er den Versicherer des Zugfahrzeuges , des Anhängers oder beide zusammen in Anspruch nimmt .
Versicherungstechnisch führt dies in Fällen in denen es unterschiedliche KFZhaftpflichtversicherer gibt , d.h.
Zugfahrzeug = Versicherer X
Anhänger = Versicherer Y
zu einer Doppelversicherung mit der Auswirkung , das beide Versicherer 50 % des Schadens tragen müssen .
.....
Ob und wie sich diese neue Situation auf die Prämien auswirkt kann noch nicht gesagt werden . Wir gehen aber davon aus , dass zum Jahresende die Versicherer entsprechend reagieren werden . Zitat Ende .
Das Leben wird also mal wieder teurer , oder wie seht ihr das .
In der Vergangenheit war es so , dass Anhänger im Zugbetrieb stets über die Kfzhaftpflicht des Zugfahrzeuges ( PKW,LKW,Zugmaschine etc.) versichert waren.
Dies hat sich aufgrund einer Entscheidung des BGH vom 27.10.10 geändert . ( AZ: IV ZR 279/0 In der Entscheidung geht der BGH davon aus , dass der KFZhaftpflichtversicherer des Anhängers gesamtschuldnerisch mit dem Versicherer des Zugfahrzeuges für Schäden Dritter haftet .
Konkret bedeutet dies , dass bei einem möglichen Schadenfall im Gespannbetrieb der Geschädigte also wählen kann , ob er den Versicherer des Zugfahrzeuges , des Anhängers oder beide zusammen in Anspruch nimmt .
Versicherungstechnisch führt dies in Fällen in denen es unterschiedliche KFZhaftpflichtversicherer gibt , d.h.
Zugfahrzeug = Versicherer X
Anhänger = Versicherer Y
zu einer Doppelversicherung mit der Auswirkung , das beide Versicherer 50 % des Schadens tragen müssen .
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Ob und wie sich diese neue Situation auf die Prämien auswirkt kann noch nicht gesagt werden . Wir gehen aber davon aus , dass zum Jahresende die Versicherer entsprechend reagieren werden . Zitat Ende .
Das Leben wird also mal wieder teurer , oder wie seht ihr das .