Versicherungsschutz für Anhänger

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Indianer

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Hab von unserem Versicherungsmakler folgende Nachricht erhalten und denke , das die auch für einige von euch interessant ist . Ich zitiere :
In der Vergangenheit war es so , dass Anhänger im Zugbetrieb stets über die Kfzhaftpflicht des Zugfahrzeuges ( PKW,LKW,Zugmaschine etc.) versichert waren.
Dies hat sich aufgrund einer Entscheidung des BGH vom 27.10.10 geändert . ( AZ: IV ZR 279/08) In der Entscheidung geht der BGH davon aus , dass der KFZhaftpflichtversicherer des Anhängers gesamtschuldnerisch mit dem Versicherer des Zugfahrzeuges für Schäden Dritter haftet .
Konkret bedeutet dies , dass bei einem möglichen Schadenfall im Gespannbetrieb der Geschädigte also wählen kann , ob er den Versicherer des Zugfahrzeuges , des Anhängers oder beide zusammen in Anspruch nimmt .
Versicherungstechnisch führt dies in Fällen in denen es unterschiedliche KFZhaftpflichtversicherer gibt , d.h.
Zugfahrzeug = Versicherer X
Anhänger = Versicherer Y
zu einer Doppelversicherung mit der Auswirkung , das beide Versicherer 50 % des Schadens tragen müssen .
.....
Ob und wie sich diese neue Situation auf die Prämien auswirkt kann noch nicht gesagt werden . Wir gehen aber davon aus , dass zum Jahresende die Versicherer entsprechend reagieren werden . Zitat Ende .

Das Leben wird also mal wieder teurer , oder wie seht ihr das .
 
K

knebel24

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Schaden bleibt Schaden, der wird ja nicht größer.
Die Frage ist ja nur, wer den trägt.
Der Geschädigte soll sich aussuchen können, von wem er schadlos gestellt wird. OK, das ist verbraucherfreundlich.

Gesamtschuldnerschaft bedeutet ja nur, dass die Versicherungen X und Y in Anspruch genommen werden können. Wie sich X und Y dann im Innenverhältnis ausgleichen, ist die nächste Frage.

Da letztlich die Ursache des Schadens regelmäßig beim Zugfahrzeug liegt, wird sich an der Schadenverteilung letztlich wenig ändern. Hoffentlich sehen die Versicherer das auch so, dann ändern sich die Prämien auch nicht.
 
Thema: Versicherungsschutz für Anhänger
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