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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 322"><p>27.11.2004 (quelle: autosieger.de)</p><p></p><p>Steuerliche Förderung beim Kauf eines Autos mit Euro-4-Norm</p><p></p><p></p><p>Ende des Jahres läuft die steuerliche Förderung für Neuwagen aus, die die Schadstoffnorm Euro 4 erfüllen. Nach Ansicht des ADAC kann es daher für Autokäufer sinnvoll sein, sich noch in diesem Jahr ein neues Fahrzeug zuzulegen und sich so die auslaufende Förderung zu sichern. Interessant ist dies vor allem für Autokäufer, die sich ohnehin spätestens im nächsten Frühjahr ein neues Auto beschaffen wollen</p><p></p><p>Autos, die die Euro-4-Norm erfüllen, erhalten vom Staat eine Steuerbefreiung in Höhe von 306,78 Euro (Ottomotor) bzw. 613,55 Euro (Diesel-Pkw). Voraussetzung ist, <strong>dass das Fahrzeug vor dem 01. Januar 2005 zugelassen wird.</strong></p><p></p><p>Bei einem Kraftstoffverbrauch von 3 Litern pro 100 Kilometer bzw. bei einem Schadstoffausstoß von maximal 90 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer gewährt der Fiskus für benzin- und dieselgetriebene Pkw eine Steuerbefreiung von 511,29 Euro. Erfüllt das Fahrzeug die Euro-4-Norm und erreicht es zugleich die Verbrauchs- bzw. Kohlendioxid-Grenzwerte des 3-Liter-Autos, so werden die jeweiligen Steuerbefreiungen addiert.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 322"] 27.11.2004 (quelle: autosieger.de) Steuerliche Förderung beim Kauf eines Autos mit Euro-4-Norm Ende des Jahres läuft die steuerliche Förderung für Neuwagen aus, die die Schadstoffnorm Euro 4 erfüllen. Nach Ansicht des ADAC kann es daher für Autokäufer sinnvoll sein, sich noch in diesem Jahr ein neues Fahrzeug zuzulegen und sich so die auslaufende Förderung zu sichern. Interessant ist dies vor allem für Autokäufer, die sich ohnehin spätestens im nächsten Frühjahr ein neues Auto beschaffen wollen Autos, die die Euro-4-Norm erfüllen, erhalten vom Staat eine Steuerbefreiung in Höhe von 306,78 Euro (Ottomotor) bzw. 613,55 Euro (Diesel-Pkw). Voraussetzung ist, [b]dass das Fahrzeug vor dem 01. Januar 2005 zugelassen wird.[/b] Bei einem Kraftstoffverbrauch von 3 Litern pro 100 Kilometer bzw. bei einem Schadstoffausstoß von maximal 90 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer gewährt der Fiskus für benzin- und dieselgetriebene Pkw eine Steuerbefreiung von 511,29 Euro. Erfüllt das Fahrzeug die Euro-4-Norm und erreicht es zugleich die Verbrauchs- bzw. Kohlendioxid-Grenzwerte des 3-Liter-Autos, so werden die jeweiligen Steuerbefreiungen addiert. [/QUOTE]
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