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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 41591"><p>Hallo Leute,</p><p></p><p>bin nur durch Zufall auf diese Seite gekommen. Aber da ich mich mit dieser "Zwischenuntersuchung" auskenne, dachte ich, ich melde mich mal kurz an und erkläre euch dies in groben Zügen.</p><p></p><p>Also, ich arbeite auch in einen Autohaus, in welchen diese Zwischenuntersuchung durchgeführt wird.</p><p></p><p>Die Zwischenuntersuchung nach Paragraph 29 und Anlage VIII wurde von vielen Autohäusern bis in (ich glaube) den 70er Jahren durchgeführt. Danach wurde Sie abgeschafft und es darf eigentlich nur noch der Tüv, Dekra und ähnliche Prüfstellen die HU durchführen.</p><p></p><p>Jedoch gibt es Bestandsschutz für die Autohäuser, die dies damals schon machen durften. Zur Zeit gibt es glaube ich noch 12 Autohäuser in ganz Deutschland, die diese Zwischenuntersuchung machen dürfen.</p><p></p><p>Wie funktioniert die ZU?</p><p>Sie funktioniert nur bei Fahrzeugen die neu sind bis zu einem Alter von max. 5 Jahren.</p><p>Nach 2 Jahren wird die erste ZU durchgeführt. Das AH verlangt dafür nix. Man bekommt die erste Bescheinigung.</p><p>Nach 3 Jahren benötigt man diese Bescheinigung und es wird die 2. ZU durchgeführt und eine Plakete für 1 Jahr angebracht. Man muss nur die Plakete bezahlen und bekommt die zweite Bescheinigung.</p><p>Nach 4 Jahren benötigt man die 2. Bescheinigung und es wird die 3. ZU durchgeführt und wieder eine Plakete für ein Jahr angebracht, welche man bezahlen muss.</p><p>Das gute, man muss somit erst nach 5 Jahren das erste mal richtig zum TÜV und die TÜV-Gebühr bezahlen.</p><p></p><p>Wer darf die Plakete anbringen?</p><p>Es muss ein Kfz-Meister bei der Stadt angemeldet sein, um diese Plakete anbringen zu dürfen. Dafür wird unter anderem auch das Führungszeugnis geprüft. Also nix mit "unrichtigen Prüfern", sonder kontrollierte Kfz-Meister!!!!</p><p></p><p>Leider gibt es diesen Bestandsschutz wahrscheinlich nur noch bis 2010.... Also schnell noch ein neues Auto kaufen!!! *grins*</p><p></p><p></p><p>Ich hoffe, ich habe ein wenig Licht in diese ganze Sache gebracht</p><p></p><p>Grüße Moertel</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 41591"] Hallo Leute, bin nur durch Zufall auf diese Seite gekommen. Aber da ich mich mit dieser "Zwischenuntersuchung" auskenne, dachte ich, ich melde mich mal kurz an und erkläre euch dies in groben Zügen. Also, ich arbeite auch in einen Autohaus, in welchen diese Zwischenuntersuchung durchgeführt wird. Die Zwischenuntersuchung nach Paragraph 29 und Anlage VIII wurde von vielen Autohäusern bis in (ich glaube) den 70er Jahren durchgeführt. Danach wurde Sie abgeschafft und es darf eigentlich nur noch der Tüv, Dekra und ähnliche Prüfstellen die HU durchführen. Jedoch gibt es Bestandsschutz für die Autohäuser, die dies damals schon machen durften. Zur Zeit gibt es glaube ich noch 12 Autohäuser in ganz Deutschland, die diese Zwischenuntersuchung machen dürfen. Wie funktioniert die ZU? Sie funktioniert nur bei Fahrzeugen die neu sind bis zu einem Alter von max. 5 Jahren. Nach 2 Jahren wird die erste ZU durchgeführt. Das AH verlangt dafür nix. Man bekommt die erste Bescheinigung. Nach 3 Jahren benötigt man diese Bescheinigung und es wird die 2. ZU durchgeführt und eine Plakete für 1 Jahr angebracht. Man muss nur die Plakete bezahlen und bekommt die zweite Bescheinigung. Nach 4 Jahren benötigt man die 2. Bescheinigung und es wird die 3. ZU durchgeführt und wieder eine Plakete für ein Jahr angebracht, welche man bezahlen muss. Das gute, man muss somit erst nach 5 Jahren das erste mal richtig zum TÜV und die TÜV-Gebühr bezahlen. Wer darf die Plakete anbringen? Es muss ein Kfz-Meister bei der Stadt angemeldet sein, um diese Plakete anbringen zu dürfen. Dafür wird unter anderem auch das Führungszeugnis geprüft. Also nix mit "unrichtigen Prüfern", sonder kontrollierte Kfz-Meister!!!! Leider gibt es diesen Bestandsschutz wahrscheinlich nur noch bis 2010.... Also schnell noch ein neues Auto kaufen!!! *grins* Ich hoffe, ich habe ein wenig Licht in diese ganze Sache gebracht Grüße Moertel [/QUOTE]
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