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<blockquote data-quote="Ernie" data-source="post: 40356" data-attributes="member: 1236"><p>Hallo <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/wink.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":wink:" title="Wink :wink:" data-shortname=":wink:" /> an alle zusammen,</p><p></p><p></p><p>sehr <strong><span style="color: red">dubios</span></strong> diese Geschichte. Wenn das ja mal wenigstens ein Kfz-Meister mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation wäre,</p><p>dann könnte da ja eventuell noch was dran sein. Aber ein ausgelernter Kfz-Mechaniker, bei dem die Mindestanforderung beim</p><p>Schulabschlußes zur Ausbildung bei einem Hauptschulabschluß liegt (ja ja, ich weiß schon, das das dann schon ein sehr gutes</p><p>Zeugnis gewesen sein muß, ansonsten no chance), kann ich mir nicht vorstellen.</p><p>Entschuldigung, ich möchte hier selbstverständlich niemanden diskriminieren (die leisten wirklich sehr gute Arbeit), aber das ein</p><p>Kfz-Mechaniker Aufgaben eines Hoch- bzw. Fachhochschulabsolventen ausüben darf, ist kaum vorstellbar.</p><p></p><p>Habe gerade mal ge<strong>google</strong>t und folgendes beim <strong>Bundesministerium der Justiz</strong> gefunden:</p><p></p><p><strong>Gesetz über amtlich anerkannte Sachverständige und amtlich anerkannte Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (Kraft- fahrsachverständigengesetz -</strong> <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/kfsachvg/BJNR020860971.html" target="_blank"><strong>KfSachvG</strong></a><strong>)</strong> und dann <strong>§ 2 Voraussetzung für die Anerkennung</strong> lesen.</p><p></p><p>Damit fällt der Mechaniker schon einmal aus und für den Meister bedeutet das auch nocheinmal eine Menge von zusätzlichen</p><p>Qualifikationen.</p><p></p><p>Und unter der <strong>Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/anlage_viiib_134.html" target="_blank">StVZO</a>), Anlage VIIIb (Anlage VIII Nr. 3.1 und 3.2) Anerkennung</strong></p><p><strong>von Überwachungsorganisationen</strong> des <strong>Bundesministerium der Justiz</strong> steht auch noch etwas geschrieben, was die Situation</p><p>aber auch nicht vereinfacht.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Ernie, post: 40356, member: 1236"] Hallo :wink: an alle zusammen, sehr [b][color=red]dubios[/color][/b] diese Geschichte. Wenn das ja mal wenigstens ein Kfz-Meister mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation wäre, dann könnte da ja eventuell noch was dran sein. Aber ein ausgelernter Kfz-Mechaniker, bei dem die Mindestanforderung beim Schulabschlußes zur Ausbildung bei einem Hauptschulabschluß liegt (ja ja, ich weiß schon, das das dann schon ein sehr gutes Zeugnis gewesen sein muß, ansonsten no chance), kann ich mir nicht vorstellen. Entschuldigung, ich möchte hier selbstverständlich niemanden diskriminieren (die leisten wirklich sehr gute Arbeit), aber das ein Kfz-Mechaniker Aufgaben eines Hoch- bzw. Fachhochschulabsolventen ausüben darf, ist kaum vorstellbar. Habe gerade mal ge[b]google[/b]t und folgendes beim [b]Bundesministerium der Justiz[/b] gefunden: [b]Gesetz über amtlich anerkannte Sachverständige und amtlich anerkannte Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (Kraft- fahrsachverständigengesetz -[/b] [url=http://www.gesetze-im-internet.de/kfsachvg/BJNR020860971.html][b]KfSachvG[/b][/url][b])[/b] und dann [b]§ 2 Voraussetzung für die Anerkennung[/b] lesen. Damit fällt der Mechaniker schon einmal aus und für den Meister bedeutet das auch nocheinmal eine Menge von zusätzlichen Qualifikationen. Und unter der [b]Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ([url=http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/anlage_viiib_134.html]StVZO[/url]), Anlage VIIIb (Anlage VIII Nr. 3.1 und 3.2) Anerkennung von Überwachungsorganisationen[/b] des [b]Bundesministerium der Justiz[/b] steht auch noch etwas geschrieben, was die Situation aber auch nicht vereinfacht. [/QUOTE]
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