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TÜV indirekt Intervall verlängert?
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<blockquote data-quote="Beastie" data-source="post: 94317" data-attributes="member: 4310"><p>Moin moin...</p><p></p><p>habs leider nur mit einem viertel Ohr mitbekommen, aber es scheinen ab dem 1. Juli 2012 mal wieder andere TÜV Regeln zu gelten?!</p><p></p><p>So scheint nun einen Probefahrt mit mindestens 8 km/h (nein nicht strecke sondern Tempo...) Plicht zu sein (????) bei allen Fahrzeugen mit einer eigenen Bremsanlage..</p><p></p><p>Genau so sinnig scheint mir die in dem Radiobeitrag angesprochene Änderung bei der gültigkeit der TÜV Plakette zu sein.. die gilt nun immer ab TÜV Prüftermin und wird nicht mehr zurück datiert... </p><p></p><p>Zusammen mit den 2 Monaten 'kostenlosen' Überziehens ergibt sich somit geradezu die Aufforderung, die HU mindestens 1 Monat zu schieben... genau dieses wurde vom befragten TÜV Menschen auch bestätigt.. </p><p></p><p>Wer TÜV von der Werkstatt machen lässt, wird es wohl auch problemlos auf die 2 Monate ankommen lassen können.</p><p></p><p>Wo der Sinn dieser halbgaren Regelung liegen soll, vermag ich nicht zu erkennen.. im besten Fall wird man sich im Fahrzeugleben aber einmal TÜV sparen können... hat dafür aber dann einen 'Wandertermin' mehr, auf den man aufpassen muss..</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Beastie, post: 94317, member: 4310"] Moin moin... habs leider nur mit einem viertel Ohr mitbekommen, aber es scheinen ab dem 1. Juli 2012 mal wieder andere TÜV Regeln zu gelten?! So scheint nun einen Probefahrt mit mindestens 8 km/h (nein nicht strecke sondern Tempo...) Plicht zu sein (????) bei allen Fahrzeugen mit einer eigenen Bremsanlage.. Genau so sinnig scheint mir die in dem Radiobeitrag angesprochene Änderung bei der gültigkeit der TÜV Plakette zu sein.. die gilt nun immer ab TÜV Prüftermin und wird nicht mehr zurück datiert... Zusammen mit den 2 Monaten 'kostenlosen' Überziehens ergibt sich somit geradezu die Aufforderung, die HU mindestens 1 Monat zu schieben... genau dieses wurde vom befragten TÜV Menschen auch bestätigt.. Wer TÜV von der Werkstatt machen lässt, wird es wohl auch problemlos auf die 2 Monate ankommen lassen können. Wo der Sinn dieser halbgaren Regelung liegen soll, vermag ich nicht zu erkennen.. im besten Fall wird man sich im Fahrzeugleben aber einmal TÜV sparen können... hat dafür aber dann einen 'Wandertermin' mehr, auf den man aufpassen muss.. [/QUOTE]
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