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<blockquote data-quote="TFL" data-source="post: 160238" data-attributes="member: 6869"><p>Die Rechtslage ist (nahzu) so. ABER die Praxis ist deutschlandweit deutlich lockerer als der Wortlaut der §. </p><p>Das gilt für die meistens abnahmepflichtigen Änderungen. Egal bei welchen Bauteilen. Man schraubt zu Hause und fährt dann zum Prüfer. Womöglich auch nicht am selben Tag, je nachdem wann man schraubt und wann man einen passenden Termin bekommt.</p><p>Auch Werkstätten fahren häufig zu den Prüfern. Nur bei großen Häusern kommt ein Sachverständiger ins Haus. 1-Mann-Betriebe haben bisweilen gar nicht die bauliche Ausstattung, um die Abnahme vorgabenkonform durchführen zu lassen.</p><p></p><p>Schau(t) doch mal in § 19 Abs. 5 StVZO. Selbst bei schwerwiegendsten Umbauten dürfen Fahrten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis gemacht werden. Auch solche Fahrten, an deren Ende man keine Plakette erhält.</p><p>Eine Fahrt zur Abnahme / Prüfung eines eintragungspflichtigen normalen/kleineren Umbaus ist daher wohl kaum ahndbar.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="TFL, post: 160238, member: 6869"] Die Rechtslage ist (nahzu) so. ABER die Praxis ist deutschlandweit deutlich lockerer als der Wortlaut der §. Das gilt für die meistens abnahmepflichtigen Änderungen. Egal bei welchen Bauteilen. Man schraubt zu Hause und fährt dann zum Prüfer. Womöglich auch nicht am selben Tag, je nachdem wann man schraubt und wann man einen passenden Termin bekommt. Auch Werkstätten fahren häufig zu den Prüfern. Nur bei großen Häusern kommt ein Sachverständiger ins Haus. 1-Mann-Betriebe haben bisweilen gar nicht die bauliche Ausstattung, um die Abnahme vorgabenkonform durchführen zu lassen. Schau(t) doch mal in § 19 Abs. 5 StVZO. Selbst bei schwerwiegendsten Umbauten dürfen Fahrten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis gemacht werden. Auch solche Fahrten, an deren Ende man keine Plakette erhält. Eine Fahrt zur Abnahme / Prüfung eines eintragungspflichtigen normalen/kleineren Umbaus ist daher wohl kaum ahndbar. [/QUOTE]
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