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<blockquote data-quote="christian j" data-source="post: 160222" data-attributes="member: 6689"><p>Moin!</p><p>Im Prinzip bist Du, sobald Du an Deinem Fahrzeug etwas verändert hast, das vom TÜV/Dekra etc. begutachtet und freigegeben werden muss, ohne gültige Betriebserlaubnis unterwegs, bis der entsprechende Umbau begutachtet und freigegeben ist.</p><p>Wenn Du mit Deinen (noch) nicht begutachteten Umbauten in eine Verkehrskontrolle gerätst, solltest Du den Beamten glaubhaft versichern können, dass Du gerade auf dem Weg zum TÜV bist. Hilfreich ist dabei, wenn Du alle benötigten Unterlagen im Auto liegen hast (Gutachten, Freigaben, Einbauanleitungen etc.), im Idealfall eine Terminbestätigung auf Papier oder Handy. Dann können die Beamten ihren Ermessensspielraum nutzen und Dich zur Prüfstelle weiterfahren lassen, im schlimmsten Fall eine kurzfristige Vorführung des Fahrzeugs bei der zuständigen Polizeidienststelle anordnen um zu überprüfen, ob die TÜV-Begutachtung und, wenn nötig, Eintragung in die Papiere wirklich erfolgt ist.</p><p>Allerdings solltest Du Dich nicht an einem Wochenende/Feiertag oder nach Feierabend erwischen lassen, weil das dann den Ermessensspielraum der Beamten gegen null gehen lässt. <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/flop.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":flop:" title="Flop :flop:" data-shortname=":flop:" /> Tatbestand: Führen eines Kraftfahrzeugs mit erloschener Betriebserlaubnis (damit auch ohne Versicherungsschutz), Anzeige, Bußgeld, im Extremfall (wieder Ermessensspielraum, wird gerne bei tiefergelegten und zu lauten Poserkarren gemacht) sofortige Stilllegung mit Transport auf dem Abschleppwagen zur Polizei-Sammelstelle (Beweissicherung).</p><p>Ich bin weder Polizist noch Jurist, dieser Beitrag basiert auf eigenen Erfahrungen und solchen aus meinem weiteren Bekanntenkreis. Und nein, ich bin nicht in dieser sogenannten Poser-Scene unterwegs, sondern ein "braver" Bürger, der im Rahmen der gültigen Gesetzgebung gerne mal das eine oder andere an seinen Autos und Motorrädern umbaut und auch sofort eintragen lässt.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="christian j, post: 160222, member: 6689"] Moin! Im Prinzip bist Du, sobald Du an Deinem Fahrzeug etwas verändert hast, das vom TÜV/Dekra etc. begutachtet und freigegeben werden muss, ohne gültige Betriebserlaubnis unterwegs, bis der entsprechende Umbau begutachtet und freigegeben ist. Wenn Du mit Deinen (noch) nicht begutachteten Umbauten in eine Verkehrskontrolle gerätst, solltest Du den Beamten glaubhaft versichern können, dass Du gerade auf dem Weg zum TÜV bist. Hilfreich ist dabei, wenn Du alle benötigten Unterlagen im Auto liegen hast (Gutachten, Freigaben, Einbauanleitungen etc.), im Idealfall eine Terminbestätigung auf Papier oder Handy. Dann können die Beamten ihren Ermessensspielraum nutzen und Dich zur Prüfstelle weiterfahren lassen, im schlimmsten Fall eine kurzfristige Vorführung des Fahrzeugs bei der zuständigen Polizeidienststelle anordnen um zu überprüfen, ob die TÜV-Begutachtung und, wenn nötig, Eintragung in die Papiere wirklich erfolgt ist. Allerdings solltest Du Dich nicht an einem Wochenende/Feiertag oder nach Feierabend erwischen lassen, weil das dann den Ermessensspielraum der Beamten gegen null gehen lässt. :flop: Tatbestand: Führen eines Kraftfahrzeugs mit erloschener Betriebserlaubnis (damit auch ohne Versicherungsschutz), Anzeige, Bußgeld, im Extremfall (wieder Ermessensspielraum, wird gerne bei tiefergelegten und zu lauten Poserkarren gemacht) sofortige Stilllegung mit Transport auf dem Abschleppwagen zur Polizei-Sammelstelle (Beweissicherung). Ich bin weder Polizist noch Jurist, dieser Beitrag basiert auf eigenen Erfahrungen und solchen aus meinem weiteren Bekanntenkreis. Und nein, ich bin nicht in dieser sogenannten Poser-Scene unterwegs, sondern ein "braver" Bürger, der im Rahmen der gültigen Gesetzgebung gerne mal das eine oder andere an seinen Autos und Motorrädern umbaut und auch sofort eintragen lässt. [/QUOTE]
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