Standarten, Wimpel und Flaggen

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welfen2002

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Wie jeder Dänemarkurlauber weis, ist das Führen und Anbringen der Deutschlandfahne (Zelt, Haus, Auto) in Dänemark strengstens verboten.
Das gleiche gilt, glaube ich, auch für dänische Flaggen im Iran.
- Andere Länder, andere Sitten -

Aber wie sieht es in Deutschland aus?

Zunehmend sieht man Autos, die eine deutsche Standarte, bzw. Flagge führen. Gibt es hierfür irgendwelche Gesetzesgrundlagen, wie groß die Flagge sein darf? Gibt es Verordnungen, über die Art der Anbringung?

Also 1. Frage: Wie sieht das aus StVO Sicht aus.
2. Frage: Wie sieht das aus staatsrechtlicher Sicht aus? Gibt es hoheitsrechtliche Bedenken?
3. Frage: Ethische Grundsatzfrage? (Wieviel Nationalstolz dürfen die Deutschen wegen ihrer Vergangenheit zeigen?)

Die Fragen sind somit nicht nur eine rechtliche Auseinandersetzung die unmittelbar mit Autofahren zu tun hat, sondern auch eine politische.
 
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welfen2002

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In Deutschland ist es mit den Flaggen so eine Sache, wer sich informieren will hier ein Link zu erlaubt - verboten
http://www.dirkpaeffgen.de/flaggen/verbotene.htm

Nicht das da einer aus versehen ins Fettnäpfchen tritt, weil er sein Auto verschönern will, aber politisch uninteressiert ist. Grundsätzlich gilt: Alles was nicht verboten ist erlaubt.
Unabhängig davon, das ggf. die StVO die Anbringung am HDK nicht zuläßt, aber wie gesagt: keine Ahnung
 
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Also zuerstmal gibts einen Unterschied zwischen den normalen Autoflaggen (also die man jetzt ggf zu WM-Zeiten am Auto hat) und richtigen Standarten (angebracht vorne am Kotflügel mittels Metall-Standartenhalter).
Die Standartenhalter gibts in erlaubt und nicht erlaubt, je nach Anbringung und Typ müssen die aber eingetragen sein und diversen technischen Ansprüchen genügen (es gibts feste sowie abnehmbare Standartenhalter, welche mit Gelenk oder Feder sowie Halter die komplett biegsam sind)

Neben diesen Pubkten gibts dann noch diverse Dinge mit den eigentlichen "Fahnen" zu beachten (Größe, Beschaffenheit -> mit oder ohne Steg usw..) ; wichtig ist auch man darf keine Hoheitszeichen (vorne am Kotflügel mittels Standartenhalter) spazierenfahren, dies bleibt Diplomaten vorbehalten. Ob das nun eine Limo oder ein Kastenwagen ist ist egal. EIntragungsfähige STandartenhalter gibts von Benz und Volvo frei zukaufen , diese kosten aber pro STück zw. 200 und 300 Euro + Fähnchen :no:

Wie immer gibts Ausnahmen, gerne werden auch Standartenhalter bei Bestattungsfahrzeugen angebracht (gerne mit einem Wimpel der Stadt und aufgedrucktem Logo des Unternehmens). Ausnahmen stellen auch Oldtimer dar, die z.B. früher Staaatsfahrzeuge waren oder generell EX-Staats-/Gerichts- oder Sonderschutzfahrzeuge , beid enen bleiben die Standartenhalter in aller Regel eingetragen nur bekommt man sie nicht immer mit.

Bei MB,Volvo und Audi kann man Standartenhalter ab Werk mitbestellen allerdings als Sonder Sonderausstattung aus den Diplomatenpaketen bzw. als SA von Fhz. für die Emirate ...

Standartenhalter eingetragen zu bekommen stellt eigentlich kein Problem dar, allerdings sehen Standarten eigentlichnur an entsprechenden Fahrzeugen gut aus, ich denke an einem Kastenwägelchen sieht es etwas lächerlich aus.
 
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welfen2002

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Die StVO sieht für das Führen von Flaggen während der WM keine Ausnahmeregelung vor. Um etwas Klarheit in die juristische Dunkelheit zu bringen habe ich mir erlaubt mir einfach mal eine Fensterscheibenfahne zu leihen, da ich zum TÜV mußte. (Dekra)
Mit Fähnchen bin ich zur meiner Werkstatt gefahren. Da ich nicht gleich dran kam hatte mich der Chef zum Kaffee eingeladen, schade, denn kaum das ich wieder zum Auto kam war die Fahne auf dem Beifahrersitz und das Auto hatte TÜV.
Die Absicht mit Fahne durch den TÜV zu kommen hat der Prüfer vereitelt, indem er die Fahne einfach abgenommen hatte. Meine Frage ob ich denn mit Fahne auch TÜV bekommen hätte hat er gar nicht verstanden, denn er sagte:"Ich habe doch TÜV, und was ich mir jetzt ans Auto stecke ist bis zur nächsten Untersuchung ihm egal."

-Ich wollte natürlich nicht noch mal durch den TÜV, nur geklärt hat sich überhaupt nicht. -

Ist schon alles sehr wiedersinnig. Auf der einen Seite muß man wegen jeder Popeligkeit eine allg. Betriebserlaubnis, oder Eintragung vorweisen und dann ist wiederum alles egal. Einerseits muß der Dachgepäckträger alle möglichen Eintragungen haben und dann sehe ich manchmal Autos, die einfach riesengroße Blumensträuße auf der Motorhaube spazieren fahren.
 
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Ich habe ja auch nicht geschrieben, dass diese "WM-Fähnchen" legal oder TÜV-frei sind....

Ich hatte es von richtigen Standarten bzw. Standartenhaltern, die natürlich ganz klar anders sind als 3,50 € "Plastikschrott"-Fähnchen und fest am Fahrzeug angebracht sind und nicht einfach mit Hilfe der Scheibe festgeklemmt sind. Die WM-Fähnchen sehen zudem richtig lächerlich aus, wenn dann Standarte (z.B.: http://www.fahnenfabrik.at/2d_spezhalter.htm

Die Frage hat Dir der Prüfer schon beantwortet, mit angebrachter Fahne kein TÜV, ist eigentlich eine ganz klare Aussage . Was man nun anschließend macht ist jedem sein eigenes Problem, es gibt ja genug das nicht der StVo entspreicht und trotzdem verkauft/gekauft/montiert wird und ggf. vor dem Tüv demomtiert/deaktiviert wird.
Ist genauso wie mit dem Hochzeitsblumenschmuck und der damit verbundenen Huperei, beides ist nicht StVo-konform aber die Polizei lässt es durchgehen.[/url]
 
Big-Friedrich

Big-Friedrich

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Ich war gestern mit einem Kumpel mit dem Motorrad unterwegs.
Wir mußten ein Stück über die Autobahn, die zum Glück sehr leer war. Nur wenige Autos und nur wenige Fahnen.
Von diesen Kollegen hielten wir aber immer besonderen Abstand.
Dann passierte es. Eine Fahne lag wohl auf der Fahrbahn und wurde von einem Kleintransporter hochgewirbelt, den wir gerade überholten.
Die Flagge flog meinen Kumpel genau an den Helm.
Nichts passiert. Nur ein kleiner Kratzer am Helm.
Jedoch sind wir beide auch erfahrene Motorradfahrer.
Ein Anfänger kann beim Erschrecken auch die Kontrolle über das Motorrad verlieren....

Wer unbedingt so ein Teil am Auto haben will, soll dann aber doch dafür sorgen, dass es auch wirklich fest sitzt und BITTE nicht auf die Autobahn damit. Darauf reagiere ich jetzt ziemlich allergisch.
:abgelehnt:
 
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Besser so ein Fähnchen statt ganzer Fahrräder was vor kurzem auf einer Autobahn passierte.
Es gibt halt immer(wieder) Autofahrer, die auf andere oder besser gesagt auf die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer keien Rücksicht nehmen oder nehmen wollen, sei es nun mit WM-Fähnchen auf der AB, schlecht festgemachter Fahrräder oder viel zu weit herausstehendes (oftmals sogar ohne rote Fahne kenntlich gemachtes) Transportgut.

Dies Fähnchen sieht man übrigens oft an/auf der Straße liegen genauso wie Fahrzeuge an denen die Halter noch dran sind aber keine Fahne mehr.

Meine Meinung wie vorher schon geschrieben: Entweder richtige Standartenhalter (zugelassen und ggf. eingetragen) mit entsprechenden Fähnchen oder eben ganz weg lassen.
 
Big-Friedrich

Big-Friedrich

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He Vaneo, da sind wir ja mal endlich einer Meinung :mrgreen:

Vor 2 Wochen haben wir ein KANU !!! auf der Autobahn liegen sehen.
Zum Glück auf dem Seitenstreifen.
Wenige Meter dahinter stand ein Kombi, auf dessen Fahrradträger sind das Kanu wohl den Platz mit einem Fahrrad teilen mußte.
Sorry, aber so etwas ist doch total Hirnkrank!
Wozu gibt es denn spezielle Halterungen und solchen Kram?
 
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Das kommt ja selten vor :zwinkernani: , dass wir mal einer Meinung sind.

Ein Kanu ist heftig. Im Radio kam vor ein paar Wochen im Verkehrsfunk, dass einer seinen ganzen Dachständer samt Dachbox verloren hatte, da kann man nur noch den Kopf schütteln.... :no:


Ganz im Ernst, es gibts schon Spezialisten , die das Verzurren, Festmachen und so weiter richtig können :rund:

Vielleicht sollte das BEstandteil der Fahrstunden werden :mrgreen: :mrgreen:
 
Big-Friedrich

Big-Friedrich

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Das wäre doch mal eine sinnvolle Lehrerweiterung.
Ich wäre auch nicht schlecht, wenn jeder Mal ein paar Stunden mit dem Motorrad unterwegs sein müßte. Dann würde man die Welt ganz anders sehen und dann würde man garantiert nicht mehr mit so einer Fahne auf die Autobahn fahren.
 
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Allerdings gibts auch Motorradfahrer die nicht ganz ohne sind und richtig rasen und teils halsbrecherisch überholen oder Kurven schneiden.

Das wollen wir nicht ganz außer Acht lassen. Die entsprechenden Biker erkennt man oftmals an den Maschinen :mhm:

Bevor es ein anderer schreibt: Natürlich gibts auch solche Autofahrer und es gibt auch vernünftige Biker (mitunter mit sehr schicken Maschinen (in Frankfurt stand letztens eine der ganz ganz wenigen OCCs :top: (davon gibts in Deutschland gerademal 4 oder 5 Stk).
 
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welfen2002

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Das Resultat, nämlich ein Verkehrsunfall, mag vielleicht immer das gleiche sein, aber der Vorsatz unterscheidet sich doch sehr.
Es kann nun mal passieren, das einem was abfällt, aber ich unterstelle dem Fahradtransporteur, das er nach bestem Wissen und Gewissen alles Befestigt hat. Ob mit oder ohne Gepäckträger, niemand will wirklich sein Hab und Gut verlieren, fährt langsam, fährt vorsichtig.
Auch bei den helmlosen Motorradfahrern geht es mir am A... vorbei, denn Sie gefährden mich damit nicht wirklich.

Jetzt aber die Kurve zu den Fahnen, bzw. der Unterschied zu Vorsätzlich und Fahrlässig:
Die Hersteller der Fensterfahnen geben Geschwindigkeitshinweise. Mal habe ich 60km/h gelesen, mal max. 100km/h.
Ich finde es vorsätzlich, wenn jemand damit schneller fährt. (NICHT GUT) Wenn jemand sein Fahrrad von seinem Fahrradhalter verliert (eigentlich noch schlimmer, trotzdem nur fahrlässig)

Was zu verlieren ist niemals gut, aber trotzdem möchte ich einflechten, das es einen Unterschied zu Fahrlässig und Vorsätzlich
 
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Natürlich versucht jeder nach bestem Gewissen einen Träger festzumachen, allerdings sollte ein zum Fahrzeug passender Träger nicht abrutschen auch wenn er nicht ganz fest ist.

Und nun der direkte Übergang zu den Fähnchen:
Ich denke nicht, dass die Angabe der km/h-Grenze an den Fähnchen so mancher Hersteller stimmt oder real ist.

Egal was am Auto an zusätzlich angebrachten Teilen wegfliegt es ist nie prickelnd darauf zuzufahren oder das Teil abzubekommen, egal ob Motorrad, HDK, Limo oder sonstwas.
 
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DiDre

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Zum Thema Fahnen und Autos war gestern auch was in der Bild.
Demnach darf man immer und zu jeder Zeit (also nicht nur WM) mit Fahnen am Auto fahren. Dies beschränkt sich auch nicht auf eine Deutschlandfahne.
Die Fahne darf die Sicht nicht behindern und soll befestigt sein.
Verliert man eine Fahne und beschädigt die ein anderes Auto, so zahlt die Haftpflicht dafür auch bei Fahrlässigkeit.

So stand es sinngemäß gestern in der "Zeitung".
 
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Die Fahne darf die Sicht nicht behindern und soll befestigt sein.

selbiges gilt für Fähnchen im WM-Stil, allerdings eben eine Grauzone und deswegen muss/darf die Versicherung zahlen allerdings sind richtige Standarte fest am Auto verbaut (bzw. die Grundhalterung), der eigentliche Standartenhalter wird dann allerdings fest verbunden und kann mit der Fahne behinderern, die Montage muss innerhalb der Fahrzeugbegrenzung erfolgen.

Für die die es einfach wollen gibts auch frei benützbare Halter mit Magnetfuss (bis 100km/h) , ist sozusagen die Billigvariante zum richjtigen Standartenhalter und zugelassen innerhalb Europa...

Nicht benützen darf man Fahnen mit dem Bundesadler ( Standarte des Bundespräsidenten ), genausowenig die Dienstflagge der Bundesbehörden.

Ganz so einfach wie das in der Zeitung dargestellt wird ist es doch nicht:

Kleiner Auszug:
Der § 124 des Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) regelt das
Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen

(1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt

1. das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den
entsprechenden Teil eines Landeswappens oder

2. eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes benutzt.

(2) Den in Absatz 1 genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Weiterhin gilt bei Diplomaten:


§ 54 GOV
(3) Die Leiter/innen der diplomatischen Vertretungen sind ermächtigt, bei dienstlichen Fahrten im Gastland vorne an der rechten (in Ländern mit Linksverkehr an der linken) Seite des Dienstwagens die Dienstflagge der Bundesbehörden (Bundesdienstflagge) in der Größe 18 x 25 cm parallel zur Fahrtrichtung zu führen, ebenso ihre Ständigen Vertreter/innen, wenn sie die Vertretung ausüben. Bei Leerfahrten wird keine Flagge gesetzt. Wird bei Dienstfahrten die Bundesdienstflagge geführt, so ist keine andere Flagge zu setzen.
(4) Die Leiter/innen der konsularischen Vertretungen führen die Dienstflagge der Bundesbehörden in Doppelstanderform in der Größe 15 x 25 cm. Im Übrigen gilt Absatz 3.
(5) Die Honorarkonsulinnen und -konsuln sind berechtigt, wenn es landesüblich ist, an ihren Personenkraftwagen die Dienstflagge der Bundesbehörden in Doppelstanderform in der Größe 15 x 25 cm bei Dienstfahrten zu führen, die sie als Honorarkonsulinnen/-konsuln in dem Land unternehmen, für das sie von der Bundesregierung bestellt sind. Im Übrigen gilt Absatz 3.
 
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welfen2002

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zu Flaggenträger mit Magnetfuß:
Mag ja sein, das der Flaggenhalter überall in Europa zugelassen ist, aber das führen von Flaggen wird in anderen Ländern Europas doch wesentlich differenzierter betrachtet als in Deutschland.
Jetzt ohne Witz kann man sich da nicht wie bei uns damit rausreden, das man eigentlich gar nicht weiß, was man für Flagge zeigt!
Bzw. zu welcher Tageszeit sie aber auch nicht zu sehen sein darf.

Bei uns macht doch jeder was er will! Auch nach Einbruch der Dunkelheit wird die Deutschlandfahne geführt.
Mag sein das das Ordnungswidrigkeitengesetz vieles Regelt, aber in der Realität wird das führen der Bundesdienstflagge doch geduldet.

Manchmal glaube ich auch, das viele Flaggenbesitzer sich eigentlich überhaupt nicht bewußt sind, was "Flagge zeigen" eigentlich für einen tiefsinnigen Grund hat.
Weder die Bedeutung, Historie noch die politischen Gründe sind bekannt. Eben hat ein Partygag.
 
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[b]Manchmal glaube ich auch, das vi...ünde sind bekannt. Eben hat ein Partygag.[/b]

Du musst den Rest der Welt für ganz schön dumm halten :!:

Mann ! Es ist Weltmeisterschaft in Deutschland und wir wollen Weltmeister werden, warum dann nicht mal "Flagge zeigen" ohne "tiefsinngen Grund" ? :zwink: Was derzeit in Deutschland abgeht, so war es anderen Ländern schon immer bei Fußball-Weltmeisterschaften, nur bei uns Deutschen ist es zum erstenmal so (Gott sei Dank). So langsam wird aus dem sturen Deutschen doch noch ein Mensch. :zwink:

Gruß LongLive
 
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welfen2002 schrieb:
Mag sein das das Ordnungswidrigkeitengesetz vieles Regelt, aber in der Realität wird das führen der Bundesdienstflagge doch geduldet.

Manchmal glaube ich auch, das viele Flaggenbesitzer sich eigentlich überhaupt nicht bewußt sind, was "Flagge zeigen" eigentlich für einen tiefsinnigen Grund hat.
Weder die Bedeutung, Historie noch die politischen Gründe sind bekannt. Eben hat ein Partygag.

Das was man zur Zeit an Autos sieht (schwarz-rot-gold) ist erlaubt , die Bundesdientsflagge ist schwarz-rot-gold und in der Mitte ein ADLER .

Diese zwei Flaggen sind ein himmelweiter Unterschied! Und die Bundesdientsflagge ist dem Bundespräsidenten (+ siehe oben) vorbehalten, die normale Flagge schwarz rot gold darf man natürlich verwenden.

Edit:
Trotz WM finde ich diese Plastikstander samt Stofffetzen richtig lächerlich, wenn man auf sein Vaterland stolz ist oder aus welchen Grund auch immer Zugehörigkeit etc. demonstrieren will, dann mit vernünftigen Flaggen in der richtigen "Staatslimo"-Größe und mit einem schönen Stander (Standartenhalter).
 
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Big-Friedrich schrieb:
Das wäre doch mal eine sinnvolle Lehrerweiterung.
Ich wäre auch nicht schlecht, wenn jeder Mal ein paar Stunden mit dem Motorrad unterwegs sein müßte. Dann würde man die Welt ganz anders sehen und dann würde man garantiert nicht mehr mit so einer Fahne auf die Autobahn fahren.

Die Argumentation kann ich durchaus nachvollziehen.
Allerdings denke ich, dass es nicht unbedingt notwendig ist, dass ich jeder gleich auf ein Mottorrad schwingt, evtl. passiert dann ausgerechnet während dieser Fahrt nichts "Vorführeffekt) und es heisst dann schnell: "Was haben die denn immer?"
Ich bin sicher auch kein Fan von diesen "Billigfahnen", aber es sollte jedem überlassen sein, ob er sich auf ein Motorrad schwingen möchte oder nicht. Ich persönlich lenke lieber einen Gelenkbus als mich auf ein Motorrad zu setzen, einfach, weil ein Motorrad nicht meine Welt ist. Man sollte nicht gewaltsam zusammenzupressen versuchen, was nicht zusammen passt.
Trotzdem sollte man sich gegenseitig respektieren und sich seiner verantwortung bewusst sein, das gilt für alle Verkehrsmittel.
Findet
Sven
 
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