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VW Caddy
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<blockquote data-quote="Caddyfahrer" data-source="post: 124927" data-attributes="member: 7419"><p>Gibt es schon Aussagen zu Einbußen bei Leistung und Verbrauch? Das würde mich sehr interessieren, denn das wäre eine juristisch relevante Abweichung von den vertraglich zugesicherten Produkteigenschaften. Die Rechtsanwälte stehen vermutlich schon in den Startlöchern.</p><p></p><p>Ich vermute jedoch, derzeit gibt es noch gar keine Fakten, sondern nur Spekulationen. Erstmal muss VW Vorschläge zur Nachbesserung der Fahrzeuge ausarbeiten, deren Zulassung sie durch eine gesetzeswidrige Motorsteuerung erschlichen haben. Wenn die Zulassungsbehörden diese Maßnahmen akzeptieren, wird sicherlich eine neue Prüfstandmessung erforderlich, diesmal ohne gesetzeswidrige Unterschiede zwischen Prüfstand- und Realbetrieb. Nach der Änderung der Motorsteuerung und ggf. auch der Hardware sollte eine neue Homologation fällig werden. Wenn sich dabei herausstellt, dass sich Motorleistung, Normverbrauch und/oder Steuerklasse ändern, wären die Rechtsanwälte am Zug.</p><p></p><p>An anderer Stelle habe ich die Empfehlung eines Rechtsanwaltes gelesen, man solle seine Rechte "aggressiv einfordern". Für mich klingt das plausibel, denn VW hat ja gezeigt dass sie vor Betrug nicht zurückschrecken. Durch ein paar Lippenbekenntnisse ändert sich die Grundeinstellung sicherlich nicht. Die Angelegenheit wird jedoch etwas kompliziert, weil man seine Ansprüche erst mal gegenüber seinem Händler geltend machen muss. Der ist das eigentliche Opfer des Betruges und muss seine Ansprüche dann gegenüber dem Konzern geltend machen.</p><p></p><p><a href="http://www.motor-talk.de/forum/rechtliche-schritte-gegen-vw-abgasskandal-t5462881.html?page=1#post45064374" target="_blank">http://www.motor-talk.de/forum/rechtlic ... st45064374</a></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Caddyfahrer, post: 124927, member: 7419"] Gibt es schon Aussagen zu Einbußen bei Leistung und Verbrauch? Das würde mich sehr interessieren, denn das wäre eine juristisch relevante Abweichung von den vertraglich zugesicherten Produkteigenschaften. Die Rechtsanwälte stehen vermutlich schon in den Startlöchern. Ich vermute jedoch, derzeit gibt es noch gar keine Fakten, sondern nur Spekulationen. Erstmal muss VW Vorschläge zur Nachbesserung der Fahrzeuge ausarbeiten, deren Zulassung sie durch eine gesetzeswidrige Motorsteuerung erschlichen haben. Wenn die Zulassungsbehörden diese Maßnahmen akzeptieren, wird sicherlich eine neue Prüfstandmessung erforderlich, diesmal ohne gesetzeswidrige Unterschiede zwischen Prüfstand- und Realbetrieb. Nach der Änderung der Motorsteuerung und ggf. auch der Hardware sollte eine neue Homologation fällig werden. Wenn sich dabei herausstellt, dass sich Motorleistung, Normverbrauch und/oder Steuerklasse ändern, wären die Rechtsanwälte am Zug. An anderer Stelle habe ich die Empfehlung eines Rechtsanwaltes gelesen, man solle seine Rechte "aggressiv einfordern". Für mich klingt das plausibel, denn VW hat ja gezeigt dass sie vor Betrug nicht zurückschrecken. Durch ein paar Lippenbekenntnisse ändert sich die Grundeinstellung sicherlich nicht. Die Angelegenheit wird jedoch etwas kompliziert, weil man seine Ansprüche erst mal gegenüber seinem Händler geltend machen muss. Der ist das eigentliche Opfer des Betruges und muss seine Ansprüche dann gegenüber dem Konzern geltend machen. [url=http://www.motor-talk.de/forum/rechtliche-schritte-gegen-vw-abgasskandal-t5462881.html?page=1#post45064374]http://www.motor-talk.de/forum/rechtlic ... st45064374[/url] [/QUOTE]
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