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Roller 25er rückgängig machen auf 50er
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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 54413"><p>@martin</p><p>Danke für den Tip</p><p></p><p>Leider scheint die Sache mit dem Roller doch schwieriger zu sein.</p><p></p><p>Anscheinend ist es in Deutschland total kompliziert, einen gedrosselten Roller wieder in den "Urzustand" zurückzuversetzen.</p><p>Die Schwierigkeit liegt darin, weil ein Sachverständiger den geänderten Zustand des Fahrzeugs erst "begutachten" muß.</p><p>Danach erst wird ein Eintrag in der ABE offiziell wieder aus der ABE ausgetragen.</p><p></p><p>Wie ich jetzt vom Straßenverkehrsamt als Antwort erhielt:</p><p></p><p></p><p>Das heißt soviel wie: Man muß mit dem in den Urzustand zurückgesetzten und wieder entdrosselten Roller zum TÜV. </p><p>Dort wird durch eine Begutachtung und Abnahme des Fahrzeuges eine neue Betriebserlaubnis erteilt. </p><p>Wenn ein Gutachten und eine neue Betriebserlaubnis (ABE) vom TÜV ausgestellt wurde, </p><p>muß man diese anschliessend noch beim zuständigen Straßenverkehrsamt beglaubigen lassen. </p><p>Erst nach der Beglaubigung ist die Betriebserlaubnis rechtskräftig und erst dann darf der Roller im Straßenverkehr verwendet werden.</p><p></p><p>Also neue Frage: Wenn ich die Drossel ausbaue, darf ich das Fahrzeug nicht im Straßenverkehr fahren, weil die ABE ungültig ist.</p><p>Wie komme ich also mit dem Roller zum TÜV ? <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/icon_rolleyes.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":roll:" title="rolleyes :roll:" data-shortname=":roll:" /> :mhm:</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 54413"] @martin Danke für den Tip Leider scheint die Sache mit dem Roller doch schwieriger zu sein. Anscheinend ist es in Deutschland total kompliziert, einen gedrosselten Roller wieder in den "Urzustand" zurückzuversetzen. Die Schwierigkeit liegt darin, weil ein Sachverständiger den geänderten Zustand des Fahrzeugs erst "begutachten" muß. Danach erst wird ein Eintrag in der ABE offiziell wieder aus der ABE ausgetragen. Wie ich jetzt vom Straßenverkehrsamt als Antwort erhielt: Das heißt soviel wie: Man muß mit dem in den Urzustand zurückgesetzten und wieder entdrosselten Roller zum TÜV. Dort wird durch eine Begutachtung und Abnahme des Fahrzeuges eine neue Betriebserlaubnis erteilt. Wenn ein Gutachten und eine neue Betriebserlaubnis (ABE) vom TÜV ausgestellt wurde, muß man diese anschliessend noch beim zuständigen Straßenverkehrsamt beglaubigen lassen. Erst nach der Beglaubigung ist die Betriebserlaubnis rechtskräftig und erst dann darf der Roller im Straßenverkehr verwendet werden. Also neue Frage: Wenn ich die Drossel ausbaue, darf ich das Fahrzeug nicht im Straßenverkehr fahren, weil die ABE ungültig ist. Wie komme ich also mit dem Roller zum TÜV ? :roll: :mhm: [/QUOTE]
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