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<blockquote data-quote="bonsaicamper" data-source="post: 107291" data-attributes="member: 4339"><p>Ich bin ja eigentlich kein großer Freund der Deutschen Bahn. Für meinen Geschmack läuft da aus Gewinnoptimierungsgründen zu viel falsch.</p><p></p><p>Euer Problem mit dem Haftungsregime, das für die DB gilt, ist für mich jedoch nicht nachvollziehbar. Die Bahn haftet, wie jedes andere Unternehmen und jede andere Person in gleichem Maße und in vollem Umfang für fahrlässig verursachte Schäden. Da gibt es keinen Unterschied, weder rechtstheoretisch, noch in der Rechtswirklichkeit. Es stimmt allerdings, dass zur Begründung einer Verschuldenshaftung derjenige, der dieses Verschulden behauptet, also der Geschädigte dieses auch beweisen muss. Dieser Grundsatz ist in einem Rechtsstaat auch nicht verkehrt. Klar ist, dass dieser Nachweis in technisch komplizierten Fällen oft nicht leicht zu führen ist und Bahnunfälle, wie auch Flugzeugabstürze oftmals schwer aufzuklären sind. Das liegt aber an der Natur der Sache und sicher nicht daran, dass die Bahn vom Gesetzgeber, den Gerichten oder den unabhängigen, von den Gerichten beauftragten, Sachverständigen protegiert würde.</p><p></p><p>Genau deshalb gibt es für die Deutsche Bahn - und jedes andere Bahnunternehmen - ein noch strengeres Haftungsregime, als den Ottonormalverbraucher. Die Gefährdungshaftung, die die Position der Bahn ja verschlechtert und nicht etwa verbessert, ist eine Ausnahme im deutschen Rechtssystem. Nur diese -ausnahmsweise verschärfte- Haftung ist der Höhe nach begrenzt, genauso wie die Haftung aus anderen Gefährdungshaftungstatbeständen. Allerdings kann man natürlich darüber diskutieren, ob man die Haftungshöchstgrenzen in der Gefährdungshaftung, also für nicht -nachweislich- verschuldete Schäden, heraufsetzen kann. Man muss aber dann auch bereit sein für das Ticket mehr zu zahlen, damit auch diese nicht verschuldeten Schäden in größerem Umfang ausgeglichen werden.</p><p></p><p>Vom Fall Eschede kenne ich jetzt nur, was in den Medien so veröffentlicht wurde und nicht die technischen und juristischen Details. Wenn es, wie berichtet wurde, tatsächlich 15 Jahre gedauert hat, bis die Bahn ihr Bedauern ausgesprochen hat, ist das ein echtes Armutszeugnis, das man den verantwortlichen Personen ausstellen muss, hat aber nichts mit der Rechts- oder Gesetzeslage zu tun, sondern mit dem Charakter der genannten Personen. Die Verfahrensdauer kann man ggf. den zuständigen Gerichten anlasten, die die Verfahren nicht zügig genug betrieben haben aber ebenfalls nicht der Rechtslage. In der Regel dauern auch Schadensersatzprozesse gegen die DB nicht übermäßig lange (im Vergleich zu anderen).</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="bonsaicamper, post: 107291, member: 4339"] Ich bin ja eigentlich kein großer Freund der Deutschen Bahn. Für meinen Geschmack läuft da aus Gewinnoptimierungsgründen zu viel falsch. Euer Problem mit dem Haftungsregime, das für die DB gilt, ist für mich jedoch nicht nachvollziehbar. Die Bahn haftet, wie jedes andere Unternehmen und jede andere Person in gleichem Maße und in vollem Umfang für fahrlässig verursachte Schäden. Da gibt es keinen Unterschied, weder rechtstheoretisch, noch in der Rechtswirklichkeit. Es stimmt allerdings, dass zur Begründung einer Verschuldenshaftung derjenige, der dieses Verschulden behauptet, also der Geschädigte dieses auch beweisen muss. Dieser Grundsatz ist in einem Rechtsstaat auch nicht verkehrt. Klar ist, dass dieser Nachweis in technisch komplizierten Fällen oft nicht leicht zu führen ist und Bahnunfälle, wie auch Flugzeugabstürze oftmals schwer aufzuklären sind. Das liegt aber an der Natur der Sache und sicher nicht daran, dass die Bahn vom Gesetzgeber, den Gerichten oder den unabhängigen, von den Gerichten beauftragten, Sachverständigen protegiert würde. Genau deshalb gibt es für die Deutsche Bahn - und jedes andere Bahnunternehmen - ein noch strengeres Haftungsregime, als den Ottonormalverbraucher. Die Gefährdungshaftung, die die Position der Bahn ja verschlechtert und nicht etwa verbessert, ist eine Ausnahme im deutschen Rechtssystem. Nur diese -ausnahmsweise verschärfte- Haftung ist der Höhe nach begrenzt, genauso wie die Haftung aus anderen Gefährdungshaftungstatbeständen. Allerdings kann man natürlich darüber diskutieren, ob man die Haftungshöchstgrenzen in der Gefährdungshaftung, also für nicht -nachweislich- verschuldete Schäden, heraufsetzen kann. Man muss aber dann auch bereit sein für das Ticket mehr zu zahlen, damit auch diese nicht verschuldeten Schäden in größerem Umfang ausgeglichen werden. Vom Fall Eschede kenne ich jetzt nur, was in den Medien so veröffentlicht wurde und nicht die technischen und juristischen Details. Wenn es, wie berichtet wurde, tatsächlich 15 Jahre gedauert hat, bis die Bahn ihr Bedauern ausgesprochen hat, ist das ein echtes Armutszeugnis, das man den verantwortlichen Personen ausstellen muss, hat aber nichts mit der Rechts- oder Gesetzeslage zu tun, sondern mit dem Charakter der genannten Personen. Die Verfahrensdauer kann man ggf. den zuständigen Gerichten anlasten, die die Verfahren nicht zügig genug betrieben haben aber ebenfalls nicht der Rechtslage. In der Regel dauern auch Schadensersatzprozesse gegen die DB nicht übermäßig lange (im Vergleich zu anderen). [/QUOTE]
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