Parkplätze in der Nähe von Bahnanlagen..

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Beastie

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Stellt euch vor, Ihr stellt euer Fahrzeug in der Näche von Gleisanlagen auf einer dafür vorgesehenen Stelle ordentlich ab und dann kommen eines frühen Morgens ein paar herrenlose Güterwaggons dahergerollt, schlagen in den neben eurem Fahrzeug befindlichen Bahnhof ein wie ein Bombe weil ein halbwegs wacher Fahrdienstleiter die schwungvoll im Gefälle beschleunigten loklosen Waggons lieber auf ein Nebengleis mit Prellbock im kleinen Bahnhof als im Stuttgarter Hauptbahnhof 'ausrollen' lässt, und im Zuge der allgemeinen Verwüstung bekommt euer Fahzeug auch was ab.. die Werkstatt ruft schlappe 11500 Euro auf... dazu dann noch die üblichen Nebenkosten wie Gutachter und Mietfahrzeug..

Und dann erfährt man von der Bahn: Ja, was wollen Sie denn? Ist doch völlig unklar, wer Schuld am Vorfall ist.. da haben wir als Netzbetreiber maximal 300 000 Euro für alle Schäden zu zahlen und das Geld reicht ja nicht mal, um die Schäden am Bahnsteig zu beheben ( da zahlt dann schon mal die eine Bahn AG an die andere Bahn AG..) da soll man doch mal froh sein, wenn die Bahn ganz freiwillig und furchtbar entgegenkommend die Kosten für Gutachter und Mietwagen übernimmt..

Und dann kommt der Knaller: Die anderen Kosten seinen ja durch die Kasko der Autofahrers gedeckt... da sei somit kein weiterer Schaden... (Bahnlogik... )

Ja, wenn einem das jemand erzählt, glaubt man das nicht.. aber man kann es in einer halbwegs seriösen Zeitung nachlesen.

Ich bin ja einiges von der DB gewohnt.. und gerade wenn es im Haftungsfragen geht, spielen die grundsätzlich auf Zeit .. aber das man es in einem Solchen Fall auch wieder probiert, hat selbst mich sprachlos gemacht!

(und ja... es stimmt.. die stehen wirklich nur mit 300 000 Euro Haftungsobergrenze sich ergebend aus dem Betrieb eines Schiennetzes ein.. da ist das ausführen eines Goldhamsters an der Leine hafttungstechnisch schon riskanter.. nur mal so als Referenz: Wenn ich mein Modellflugzeug sausen lasse, bin ich mit 1 Million Euro dabei.. einfach deswegen, weil ich ein Flugzeug betreibe und das ne Gefahr darstellt...)

Darum.. wenn ihr schon wo parken müsst.. parkt in der Nähe von Modellflugplätzen.. aber meidet Schienen :mrgreen:
 
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simpsomania

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unglaublich!!!!!!

alles spliten unn gegeneinander nicht haftbar sein, und wenn, dann nur minimalst. der schaden wäre für die bahn ein klacks gewesen, und ein gutes zeichen in richtung kundenzufriedenheit...... aber so isses im leben.

krass find ich nur, das er nun weitere "kosten" hat, weil er höher gestuft wurde, obwohl er nix mit dem schaden zu tun hatte.

wo bleibt die gerechtigkeit......
 
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Anonymous

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Es ist m deutschen Recht mMn nicht vorgesehen, dass sich ein Schadensverursacher mit Haftungsobergrenzen aus der Affäre zieht.
Wer Schuld hat, zahlt auch den entstandenen Schaden. Auch wenn es nur der Gang zum Anwalt resp. zum Gericht bringt, den Schaden ersetzt zu bekommen. Ich würde es bis zur letzten Instanz durchziehen.
 
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bonsaicamper

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Berlingoheizer hat Recht. So einfach, wie es der Bahnmitarbeiter hätte, ist es nicht.

Die Bahn haftet gem. § 1 Abs. HPflG (Haftpflichtgesetz) für Sachbeschädigungen und Körperverletzungen, die "beim Betrieb einer Schienenbahn" entstehen, auch dann, wenn der Schaden nicht schuldhaft verursacht wurde. Diese sog. (verschuldensunabhängige) Gefährdungshaftung ist der Höhe nach gem. § 9 HPflG begrenzt auf 600.000,-- € bei Körperverletzung und Tötung und gem § 10 HPflG auf 300.000,-- € bei Sachschäden.

Diese Haftungshöchstgrenzen gelten aber nur für diese Gefährdungshaftung. Wird ein/der Schaden durch Bahnmitarbeiter (auch) schuldhaft verursacht, haftet die Bahn daneben auch gem. § 823 Abs. 1 ff. BGB und evtl. auch wegen Verletzung eines evtl. mit dem Geschädigten bestehenden Beförderungsvertrags. In dem Fall gibt es keine Haftungshöchstgrenzen !

Haftungshöchstgrenzen gibt es im Übrigen auch bei anderen Gefährdungshaftungstatbeständen (was für ein schreckliches Wort), z.B. bei der Gefährdungshaftung für Kraftfahrer nach dem Straßenverkehrsrecht. Auch Kraftfahrer haften jedoch unbegrenzt, wenn und soweit sie ein Verschulden trifft.
 
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Beastie

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bonsaicamper schrieb:
Auch Kraftfahrer haften jedoch unbegrenzt, wenn und soweit sie ein Verschulden trifft.

Mhm... das mag für Kraftfahrer gelten... für die Bahn sieht die Praxis leider gänzlich anders aus.. wer sich richtig gruseln will, darf sich gerne mal an den Fall Eschede erinnern.. wobei natürlich klar ist, dass in Sachen 'Schmerzensgeld' in Deutschland grundsätzlich nur sehr begrenzt gehaftet wird.

Mich ärgert einfach nur die Relation 'Privater KFZ Halter' und 'Weltkonzern DB AG' .. da steht man mit vielen Dingen des Alltags im Bereich Gefährdungshaftung deutlich schlechter da als die DB AG (und genau auf die ist das Gesetzt getrimmt worden.... warum? Ganz einfach.. die DB versichert sich bei sehr vielen Risiken nicht bei einer 'Haftplichtversicherung' zurück sondern geht selbst in die Haftung.. sprich, lässt es drauf ankommen und spart so die Prämie .. (die ja rausgeworfen Geld ist, weil ja nix passiert.. per Definition)... das meint aber auch, die Bahn muss bestimmte Rücklagen bilden.. je höher die mögliche Haftung, je höher das 'tote Kapital...' ... und warum sollte sich der Hauptaktionär der DB AG ( == Vater Staat selbst...) unnötig die Bilanzen selbst verhageln...schließlich will er ja auch Dividende beziehen..)

Berlingoheizer schrieb:
Auch wenn es nur der Gang zum Anwalt resp. zum Gericht bringt, den Schaden ersetzt zu bekommen. Ich würde es bis zur letzten Instanz durchziehen.

Na, das kann sich aber nun wirklich ziehen, wenn es gegen die Bahn geht... in Eschede hat es schon mal 15 Jahre gebraucht, bevor sich die Bahn zu einer 'Entschuldigung' ohne Schuldanerkenntnis durchgerungen hat.. (Quelle)

Wer sich mit der DB anlegt hat eben das Problem, der Bahn ein Verschulden nachweisen zu müssen.. und da mahlen die Mühlen extrem langsam... ( ne einfache Entgleisung im Bahnhof kann da schon mal ein paar Jahre interne Untersuchung brauchen.. zuständig wäre da z.B. das Eisenbahnbundesamt.. und das hat sehr viel Zeit... und kommt oft genug zu keinem wirklichen Ergebnis...). Aber auch in einfacheren Fällen kommt man um einen Gutachter kaum herum.. wenn das Gutachten direkt was mit 'Schienenverkehr' zu tun hat, wird auch da das Eis sehr dünn.. da finden sich kaum Gutachter, die sich mit der DB als Hauptauftraggeber für Gutachten in diesem 'Marktsegment' anlegen möchten... und selbst wenn man einen findet, findet die Bahn locker 3, die das genaue Gegenteil begutachten ...

Das mehr als zwei Instanzen durchzuhalten, ist schon als 'Heldenhaft' zu bezeichnen.. die DB spielt da grundsätzlich auf Zeit und hat den langen Atem.. zwischen drin gibt es dann mal ein nettes Vergleichsangebot weit unter Schaden..

Nein, im Bereich 'Bahn' geht gefühltes Recht und wirkliches Recht leider wirklich sehr weit auseinander.. (was natürlich auch für viele andere 'Großkonzerne vs Normalbürger' gilt.. aber besonders ärgerlich ist es eben, dass die DB AG eigentlich noch immer ein Staatskonzern mit Sonderstellung in vielen Rechtsfragen ist.. aber Dank der 'AG' derweil bestens aufgestellt und umgebaut, um das maximale aus dem Beförderungsfall Bürger raus zu holen statt der eigentlichen Aufgabe, brauchbaren ÖPNV an zu bieten, nach zu gehen..
 
janosch

janosch

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Das wäre doch mal ein Grund, seinem örtlichen Europaabgeordneten die Frage zu stellen, ob er nicht mal der Europäischen Kommission eine kleine oder große Anfrage in Richtung Wettbewerbsverzerrung stellen könnte… Beim VW-Gesetz hat sich da ja auch etwas getan (wenn auch wenig).
 
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bonsaicamper

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Ich bin ja eigentlich kein großer Freund der Deutschen Bahn. Für meinen Geschmack läuft da aus Gewinnoptimierungsgründen zu viel falsch.

Euer Problem mit dem Haftungsregime, das für die DB gilt, ist für mich jedoch nicht nachvollziehbar. Die Bahn haftet, wie jedes andere Unternehmen und jede andere Person in gleichem Maße und in vollem Umfang für fahrlässig verursachte Schäden. Da gibt es keinen Unterschied, weder rechtstheoretisch, noch in der Rechtswirklichkeit. Es stimmt allerdings, dass zur Begründung einer Verschuldenshaftung derjenige, der dieses Verschulden behauptet, also der Geschädigte dieses auch beweisen muss. Dieser Grundsatz ist in einem Rechtsstaat auch nicht verkehrt. Klar ist, dass dieser Nachweis in technisch komplizierten Fällen oft nicht leicht zu führen ist und Bahnunfälle, wie auch Flugzeugabstürze oftmals schwer aufzuklären sind. Das liegt aber an der Natur der Sache und sicher nicht daran, dass die Bahn vom Gesetzgeber, den Gerichten oder den unabhängigen, von den Gerichten beauftragten, Sachverständigen protegiert würde.

Genau deshalb gibt es für die Deutsche Bahn - und jedes andere Bahnunternehmen - ein noch strengeres Haftungsregime, als den Ottonormalverbraucher. Die Gefährdungshaftung, die die Position der Bahn ja verschlechtert und nicht etwa verbessert, ist eine Ausnahme im deutschen Rechtssystem. Nur diese -ausnahmsweise verschärfte- Haftung ist der Höhe nach begrenzt, genauso wie die Haftung aus anderen Gefährdungshaftungstatbeständen. Allerdings kann man natürlich darüber diskutieren, ob man die Haftungshöchstgrenzen in der Gefährdungshaftung, also für nicht -nachweislich- verschuldete Schäden, heraufsetzen kann. Man muss aber dann auch bereit sein für das Ticket mehr zu zahlen, damit auch diese nicht verschuldeten Schäden in größerem Umfang ausgeglichen werden.

Vom Fall Eschede kenne ich jetzt nur, was in den Medien so veröffentlicht wurde und nicht die technischen und juristischen Details. Wenn es, wie berichtet wurde, tatsächlich 15 Jahre gedauert hat, bis die Bahn ihr Bedauern ausgesprochen hat, ist das ein echtes Armutszeugnis, das man den verantwortlichen Personen ausstellen muss, hat aber nichts mit der Rechts- oder Gesetzeslage zu tun, sondern mit dem Charakter der genannten Personen. Die Verfahrensdauer kann man ggf. den zuständigen Gerichten anlasten, die die Verfahren nicht zügig genug betrieben haben aber ebenfalls nicht der Rechtslage. In der Regel dauern auch Schadensersatzprozesse gegen die DB nicht übermäßig lange (im Vergleich zu anderen).
 
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Beastie

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@Bonsaicamper Das soll nun nicht auf ein allgemeines Bahnbashing rauslaufen.. bin da ganz bei Dir, dass sich die DB AG nicht wesentlich anders verhält wie jedes andere entsprechend ausgestattete und gewinnorientiert arbeitende Privatunternehmen auch tut... (und es ja sogar oft laut Aktiengesetz muss..wei Herr Grube ja nicht müde wird, zu betonen..)

Das allerdings aus der DB eine eine DB AG mit diesen Vorgaben wurde, ist nun ein Weg, der nicht so zwangsläufig war.. und genau bei diesem Schritt sind viele der auf den Grundsatz der 'Allgemeinnützlichkeit' basierenden alten Rechte des Staatsunternehmens Deutsche Bahn einfach erhalten geblieben .... dienen nun aber der simplen Gewinnmaximierung der DB AG und nicht etwa automatisch wieder dem Bürger, der im Einzelfall unter den Sonderregelungen leiden musste, aber in der Summe was davon hatte..

Was im Rahmen der Privatiesierung so alles gedreht wurde ist buchfüllend.. wer lust hat kann schon mal anfangen, unter dem Begriff ' Bundeseisenbahnvermögen ' zu wühlen... alles fein sauber in Gesetze gegossen, formal rechtlich also völlig ok..

bonsaicamper schrieb:
[..] also der Geschädigte dieses auch beweisen muss. Dieser Grundsatz ist in einem Rechtsstaat auch nicht verkehrt.

Volle Zustimmung .. das Problem ist aber wirklich die sehr dünne Expertendecke.. Bahntechnik im Detail ist im Gegensatz zu Flugzeugtechnik immernoch sehr national ausgerichtet.. das meint, richtig auskennen tun sich nur einheimische, und das meint, die haben irgendwie immer mit der DB zu tun..

Ein kleines Beispiel, die Klein die Bahnwelt doch ist findet sich z.B. bei einem Gutachten zu den Auswirkungen der Ausweitung von Fahrgastrechten auf den Fahrpreis... siehe dazu denTAZ Bericht

bonsaicamper schrieb:
Allerdings kann man natürlich darüber diskutieren, ob man die Haftungshöchstgrenzen in der Gefährdungshaftung, also für nicht -nachweislich- verschuldete Schäden, heraufsetzen kann. Man muss aber dann auch bereit sein für das Ticket mehr zu zahlen, damit auch diese nicht verschuldeten Schäden in größerem Umfang ausgeglichen werden.

Ja, das ist genau die von der DB AG gerne verbreite PR... habe nicht umsonst die TAZ Quelle genannt ;-) ...

Wie sich eine höhere Gefahrenhaftung (nur um die kann es ja gehen.. 'Haftung aus Verschulden' muss ja schon aktuell eingepreist sein.. ) im Details auswirkt kann ich natürlich auch nicht sagen... aber immerhin gibt es eine sehr umfangreiche Studie zur den Kosten von wesentlich aufgebohrten Fahrgastrechten auf den Fahrpreis.. ( da gibt es z.B. den Vorschlag, die Bahn für Schäden, die aus mangelnder Fahrgastinformation entstehen, mit bis zu 3000 Euro in Haftung zu nehmen.. wer mit der Bahn fährt, ahnt, welchen Umfang so etwas annimmt :) ) .. und da kommt man auf sehr moderate Mehrkosten.. im Fernverkehr so um die 80 Cent pro Ticket.. (Quelle für alle, die an Schlafstörungen leiden: Bundestragsdrucksache 16/1484 )

Nebenei: Damit musste eine Schweizer Firma beautragt werden...

Denke also nicht, dass man eine entsprechende Anhebung der Gefahrenhaftungsobergrenze überhaupt wiederfinden würde...

Da passt einfach die Relation möglicher Schaden - Größe des Haftungstopfes nicht .. bedenkt man, dass ein ICE3 in Doppeltraktion mal schnell 1000 Menschen an Bord hat, passt das einfach nicht mehr. (hab mal geguckt.. für eine Hundehaftpflicht (Pudel..) werden so um die 5 Mio Deckungssumme für Personen + Sachschäden angepriesen.. )

Bei unfallbedingten Schäden kenne ich auch nur wenige Fälle aus der Presse.. da von gezielter Verschleppung zu sprechen, ist in der Tat sachlich vermutlich nicht begründet... die sind meist sehr schnell fertig und kommen zu dem Schluß: Bahn nix schuld ;-) .. ( z.B. bei fehlender Sicherungstechnik.. das ist im Regefall per Sondergenehmigung / Übergangsregelung legitimiert und somit formal ok.. aber genau diese vielen kleinen netten Sonderregelungen unterlaufen natürlich Schadensersatzansprüche auf Grund von Verschulden... und dann sind wir wieder im Bereich 'Lex Bahn.. ' .. aber das gibt es ja bekanntlich auch bei anderen Großkonzernen)

Aber immerhin haben die Kundenrechte nun wenigstens ein wenig Auftrieb erhalten.. aber auch der kam nicht aus Deutschland sondern von der EU ...

Und vielleicht werden die Auftraggeber des Nahverkehrs auch mal was wacher und fordern Schadenersatz für nicht erbrachte Leistungen ... ein weiteres finsteres Kapitel, wenn es um das Thema Schadensersatz und DB AG geht.. die Länder sind da immer noch sehr zurückhaltend und beschränken sich meist auf Drohungen... (was ja auch reicht.. die meist betroffenen haben eh Zeitkarten.. und die sind bezahlt.. und wenn der Zug nicht fährt, spart das auch noch Betriebskosten bei nahezu gleichen Einnahmen... einfach klasse, was da so geht im ÖPNV verglichen mit anderen Dienstleistern :) )
 
Thema: Parkplätze in der Nähe von Bahnanlagen..

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