Beastie
Mitglied
- Beiträge
- 1.521
Stellt euch vor, Ihr stellt euer Fahrzeug in der Näche von Gleisanlagen auf einer dafür vorgesehenen Stelle ordentlich ab und dann kommen eines frühen Morgens ein paar herrenlose Güterwaggons dahergerollt, schlagen in den neben eurem Fahrzeug befindlichen Bahnhof ein wie ein Bombe weil ein halbwegs wacher Fahrdienstleiter die schwungvoll im Gefälle beschleunigten loklosen Waggons lieber auf ein Nebengleis mit Prellbock im kleinen Bahnhof als im Stuttgarter Hauptbahnhof 'ausrollen' lässt, und im Zuge der allgemeinen Verwüstung bekommt euer Fahzeug auch was ab.. die Werkstatt ruft schlappe 11500 Euro auf... dazu dann noch die üblichen Nebenkosten wie Gutachter und Mietfahrzeug..
Und dann erfährt man von der Bahn: Ja, was wollen Sie denn? Ist doch völlig unklar, wer Schuld am Vorfall ist.. da haben wir als Netzbetreiber maximal 300 000 Euro für alle Schäden zu zahlen und das Geld reicht ja nicht mal, um die Schäden am Bahnsteig zu beheben ( da zahlt dann schon mal die eine Bahn AG an die andere Bahn AG..) da soll man doch mal froh sein, wenn die Bahn ganz freiwillig und furchtbar entgegenkommend die Kosten für Gutachter und Mietwagen übernimmt..
Und dann kommt der Knaller: Die anderen Kosten seinen ja durch die Kasko der Autofahrers gedeckt... da sei somit kein weiterer Schaden... (Bahnlogik... )
Ja, wenn einem das jemand erzählt, glaubt man das nicht.. aber man kann es in einer halbwegs seriösen Zeitung nachlesen.
Ich bin ja einiges von der DB gewohnt.. und gerade wenn es im Haftungsfragen geht, spielen die grundsätzlich auf Zeit .. aber das man es in einem Solchen Fall auch wieder probiert, hat selbst mich sprachlos gemacht!
(und ja... es stimmt.. die stehen wirklich nur mit 300 000 Euro Haftungsobergrenze sich ergebend aus dem Betrieb eines Schiennetzes ein.. da ist das ausführen eines Goldhamsters an der Leine hafttungstechnisch schon riskanter.. nur mal so als Referenz: Wenn ich mein Modellflugzeug sausen lasse, bin ich mit 1 Million Euro dabei.. einfach deswegen, weil ich ein Flugzeug betreibe und das ne Gefahr darstellt...)
Darum.. wenn ihr schon wo parken müsst.. parkt in der Nähe von Modellflugplätzen.. aber meidet Schienen
Und dann erfährt man von der Bahn: Ja, was wollen Sie denn? Ist doch völlig unklar, wer Schuld am Vorfall ist.. da haben wir als Netzbetreiber maximal 300 000 Euro für alle Schäden zu zahlen und das Geld reicht ja nicht mal, um die Schäden am Bahnsteig zu beheben ( da zahlt dann schon mal die eine Bahn AG an die andere Bahn AG..) da soll man doch mal froh sein, wenn die Bahn ganz freiwillig und furchtbar entgegenkommend die Kosten für Gutachter und Mietwagen übernimmt..
Und dann kommt der Knaller: Die anderen Kosten seinen ja durch die Kasko der Autofahrers gedeckt... da sei somit kein weiterer Schaden... (Bahnlogik... )
Ja, wenn einem das jemand erzählt, glaubt man das nicht.. aber man kann es in einer halbwegs seriösen Zeitung nachlesen.
Ich bin ja einiges von der DB gewohnt.. und gerade wenn es im Haftungsfragen geht, spielen die grundsätzlich auf Zeit .. aber das man es in einem Solchen Fall auch wieder probiert, hat selbst mich sprachlos gemacht!
(und ja... es stimmt.. die stehen wirklich nur mit 300 000 Euro Haftungsobergrenze sich ergebend aus dem Betrieb eines Schiennetzes ein.. da ist das ausführen eines Goldhamsters an der Leine hafttungstechnisch schon riskanter.. nur mal so als Referenz: Wenn ich mein Modellflugzeug sausen lasse, bin ich mit 1 Million Euro dabei.. einfach deswegen, weil ich ein Flugzeug betreibe und das ne Gefahr darstellt...)
Darum.. wenn ihr schon wo parken müsst.. parkt in der Nähe von Modellflugplätzen.. aber meidet Schienen