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<blockquote data-quote="Beastie" data-source="post: 107254" data-attributes="member: 4310"><p>Mhm... das mag für Kraftfahrer gelten... für die Bahn sieht die Praxis leider gänzlich anders aus.. wer sich richtig gruseln will, darf sich gerne mal an <a href="http://www.handelsblatt.com/archiv/bahn-lehnt-mehr-schmerzensgeld-fuer-eschede-hinterbliebene-ab/2044788.html" target="_blank">den Fall Eschede</a> erinnern.. wobei natürlich klar ist, dass in Sachen 'Schmerzensgeld' in Deutschland grundsätzlich nur sehr begrenzt gehaftet wird.</p><p></p><p>Mich ärgert einfach nur die Relation 'Privater KFZ Halter' und 'Weltkonzern DB AG' .. da steht man mit vielen Dingen des Alltags im Bereich Gefährdungshaftung deutlich schlechter da als die DB AG (und genau auf die ist das Gesetzt getrimmt worden.... warum? Ganz einfach.. die DB versichert sich bei sehr vielen Risiken nicht bei einer 'Haftplichtversicherung' zurück sondern geht selbst in die Haftung.. sprich, lässt es drauf ankommen und spart so die Prämie .. (die ja rausgeworfen Geld ist, weil ja nix passiert.. per Definition)... das meint aber auch, die Bahn muss bestimmte Rücklagen bilden.. je höher die mögliche Haftung, je höher das 'tote Kapital...' ... und warum sollte sich der Hauptaktionär der DB AG ( == Vater Staat selbst...) unnötig die Bilanzen selbst verhageln...schließlich will er ja auch Dividende beziehen..) </p><p></p><p></p><p></p><p>Na, das kann sich aber nun wirklich ziehen, wenn es gegen die Bahn geht... in Eschede hat es schon mal 15 Jahre gebraucht, bevor sich die Bahn zu einer 'Entschuldigung' ohne Schuldanerkenntnis durchgerungen hat.. (<a href="http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/das-unglueck-von-eschede-kondoliert-wird-nur-bei-gueltiger-fahrkarte-12205675.html" target="_blank">Quelle</a>) </p><p></p><p>Wer sich mit der DB anlegt hat eben das Problem, der Bahn ein Verschulden nachweisen zu müssen.. und da mahlen die Mühlen extrem langsam... ( ne einfache Entgleisung im Bahnhof kann da schon mal ein paar Jahre interne Untersuchung brauchen.. zuständig wäre da z.B. das Eisenbahnbundesamt.. und das hat sehr viel Zeit... und kommt oft genug zu keinem wirklichen Ergebnis...). Aber auch in einfacheren Fällen kommt man um einen Gutachter kaum herum.. wenn das Gutachten direkt was mit 'Schienenverkehr' zu tun hat, wird auch da das Eis sehr dünn.. da finden sich kaum Gutachter, die sich mit der DB als Hauptauftraggeber für Gutachten in diesem 'Marktsegment' anlegen möchten... und selbst wenn man einen findet, findet die Bahn locker 3, die das genaue Gegenteil begutachten ... </p><p></p><p>Das mehr als zwei Instanzen durchzuhalten, ist schon als 'Heldenhaft' zu bezeichnen.. die DB spielt da grundsätzlich auf Zeit und hat den langen Atem.. zwischen drin gibt es dann mal ein nettes Vergleichsangebot weit unter Schaden.. </p><p></p><p>Nein, im Bereich 'Bahn' geht gefühltes Recht und wirkliches Recht leider wirklich sehr weit auseinander.. (was natürlich auch für viele andere 'Großkonzerne vs Normalbürger' gilt.. aber besonders ärgerlich ist es eben, dass die DB AG eigentlich noch immer ein Staatskonzern mit Sonderstellung in vielen Rechtsfragen ist.. aber Dank der 'AG' derweil bestens aufgestellt und umgebaut, um das maximale aus dem Beförderungsfall Bürger raus zu holen statt der eigentlichen Aufgabe, brauchbaren ÖPNV an zu bieten, nach zu gehen..</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Beastie, post: 107254, member: 4310"] Mhm... das mag für Kraftfahrer gelten... für die Bahn sieht die Praxis leider gänzlich anders aus.. wer sich richtig gruseln will, darf sich gerne mal an [url=http://www.handelsblatt.com/archiv/bahn-lehnt-mehr-schmerzensgeld-fuer-eschede-hinterbliebene-ab/2044788.html]den Fall Eschede[/url] erinnern.. wobei natürlich klar ist, dass in Sachen 'Schmerzensgeld' in Deutschland grundsätzlich nur sehr begrenzt gehaftet wird. Mich ärgert einfach nur die Relation 'Privater KFZ Halter' und 'Weltkonzern DB AG' .. da steht man mit vielen Dingen des Alltags im Bereich Gefährdungshaftung deutlich schlechter da als die DB AG (und genau auf die ist das Gesetzt getrimmt worden.... warum? Ganz einfach.. die DB versichert sich bei sehr vielen Risiken nicht bei einer 'Haftplichtversicherung' zurück sondern geht selbst in die Haftung.. sprich, lässt es drauf ankommen und spart so die Prämie .. (die ja rausgeworfen Geld ist, weil ja nix passiert.. per Definition)... das meint aber auch, die Bahn muss bestimmte Rücklagen bilden.. je höher die mögliche Haftung, je höher das 'tote Kapital...' ... und warum sollte sich der Hauptaktionär der DB AG ( == Vater Staat selbst...) unnötig die Bilanzen selbst verhageln...schließlich will er ja auch Dividende beziehen..) Na, das kann sich aber nun wirklich ziehen, wenn es gegen die Bahn geht... in Eschede hat es schon mal 15 Jahre gebraucht, bevor sich die Bahn zu einer 'Entschuldigung' ohne Schuldanerkenntnis durchgerungen hat.. ([url=http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/das-unglueck-von-eschede-kondoliert-wird-nur-bei-gueltiger-fahrkarte-12205675.html]Quelle[/url]) Wer sich mit der DB anlegt hat eben das Problem, der Bahn ein Verschulden nachweisen zu müssen.. und da mahlen die Mühlen extrem langsam... ( ne einfache Entgleisung im Bahnhof kann da schon mal ein paar Jahre interne Untersuchung brauchen.. zuständig wäre da z.B. das Eisenbahnbundesamt.. und das hat sehr viel Zeit... und kommt oft genug zu keinem wirklichen Ergebnis...). Aber auch in einfacheren Fällen kommt man um einen Gutachter kaum herum.. wenn das Gutachten direkt was mit 'Schienenverkehr' zu tun hat, wird auch da das Eis sehr dünn.. da finden sich kaum Gutachter, die sich mit der DB als Hauptauftraggeber für Gutachten in diesem 'Marktsegment' anlegen möchten... und selbst wenn man einen findet, findet die Bahn locker 3, die das genaue Gegenteil begutachten ... Das mehr als zwei Instanzen durchzuhalten, ist schon als 'Heldenhaft' zu bezeichnen.. die DB spielt da grundsätzlich auf Zeit und hat den langen Atem.. zwischen drin gibt es dann mal ein nettes Vergleichsangebot weit unter Schaden.. Nein, im Bereich 'Bahn' geht gefühltes Recht und wirkliches Recht leider wirklich sehr weit auseinander.. (was natürlich auch für viele andere 'Großkonzerne vs Normalbürger' gilt.. aber besonders ärgerlich ist es eben, dass die DB AG eigentlich noch immer ein Staatskonzern mit Sonderstellung in vielen Rechtsfragen ist.. aber Dank der 'AG' derweil bestens aufgestellt und umgebaut, um das maximale aus dem Beförderungsfall Bürger raus zu holen statt der eigentlichen Aufgabe, brauchbaren ÖPNV an zu bieten, nach zu gehen.. [/QUOTE]
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