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<blockquote data-quote="Ernie" data-source="post: 28094" data-attributes="member: 1236"><p>Hallo <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/wink.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":wink:" title="Wink :wink:" data-shortname=":wink:" /> Matthias,</p><p>sehr guter Beitrag.</p><p></p><p></p><p>ich freu mich auch für jeden, der eine Erdgastankstelle in der Nähe hat und deshalb einen Neuwagen</p><p>mit Erdgasantrieb sich zulegte. Dann hat er auf jedenfall keine Probleme mehr mit der Garantie/Gewährleistung.</p><p></p><p></p><p>Zum Thema Garantie/Gewährleistung fällt mir da auch noch was ein. In wievielen Fällen kommt es den vor, das</p><p>die Umrüstung noch in diesem Zeitraum durchgeführt wird, eher doch selten. Die meisten umgerüsteten Fahr-</p><p>zeuge sind schon jenseits jeder Ansprüche.</p><p>Selbst in dem Fall, der Umrüstung bei einem Vertragshändler, handelt es sich immernoch um zwei juristische</p><p>Personen. Das bedeutet im Schadensfall, das erst geklärt werden muß, wer den Schaden verursacht hat und</p><p>für die Beseitigung haftet.</p><p>Also am Ende doch das gleiche Spiel wie nach einer Umrüstung durch eine andere Werkstatt.</p><p>An dieser Stelle muß ich aber auch noch zu bedenken geben, das eine Vertragswerkstatt vielleicht noch nicht</p><p>so oft Umrüstungen durchgeführt hat, wie eine reiner Umrüstbetrieb. Da hätte ich in meine Vertragswerkstatt</p><p>kein vertrauen gehabt.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Ernie, post: 28094, member: 1236"] Hallo :wink: Matthias, sehr guter Beitrag. ich freu mich auch für jeden, der eine Erdgastankstelle in der Nähe hat und deshalb einen Neuwagen mit Erdgasantrieb sich zulegte. Dann hat er auf jedenfall keine Probleme mehr mit der Garantie/Gewährleistung. Zum Thema Garantie/Gewährleistung fällt mir da auch noch was ein. In wievielen Fällen kommt es den vor, das die Umrüstung noch in diesem Zeitraum durchgeführt wird, eher doch selten. Die meisten umgerüsteten Fahr- zeuge sind schon jenseits jeder Ansprüche. Selbst in dem Fall, der Umrüstung bei einem Vertragshändler, handelt es sich immernoch um zwei juristische Personen. Das bedeutet im Schadensfall, das erst geklärt werden muß, wer den Schaden verursacht hat und für die Beseitigung haftet. Also am Ende doch das gleiche Spiel wie nach einer Umrüstung durch eine andere Werkstatt. An dieser Stelle muß ich aber auch noch zu bedenken geben, das eine Vertragswerkstatt vielleicht noch nicht so oft Umrüstungen durchgeführt hat, wie eine reiner Umrüstbetrieb. Da hätte ich in meine Vertragswerkstatt kein vertrauen gehabt. [/QUOTE]
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