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<blockquote data-quote="Ernie" data-source="post: 48224" data-attributes="member: 1236"><p>Hallo <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/wink.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":wink:" title="Wink :wink:" data-shortname=":wink:" /> tvinnefossen,</p><p></p><p> <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/icon_redface.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":oops:" title="Oops! :oops:" data-shortname=":oops:" /> zu meiner Schande muß ich gestehen, das ich das ganze inzwischen (nach ca. 2 Jahren) als Lehrgeld abgehakt habe und</p><p>ich mich, zum Glück, ja auch nicht weiter darum kümmern muß (ein Hoch auf die Kfz-Rechtschutzversicherung).</p><p></p><p></p><p>:mhm: , nun kommt es natürlich auf die abgeschlossene Versicherungspolice, deren Umfang und ihrem Inhalt an!</p><p></p><p>In meinem Fall beinhaltet das Gerichtsverfahren nicht die Frage der Schuld, sondern die Zahlungsunwilligkeit/Verweigerung</p><p>der Zusatzversicherung!</p><p>Es wurde dabei auch schon, von der gegnerischen Partei (der Versicherung), eingestanden, das es ja außer Frage steht,</p><p>das, in diesen Fällen, ein Versicherungsanspruch vorliegt und sie die Kosten für die Instandsetzung übernehmen müssen.</p><p><strong>Aber</strong>, bevor eine Abwicklung über die Versicherung möglich wäre, müsse die Schuldfrage eindeutig geklärt werden.</p><p>Selbst der Richter ermahnte schon die gegenerische Partei, das die ungeklärte Schuldfrage, nicht eine Zahlungsaussetzung,</p><p>gegenüber dem Versicherten, zu folge haben könnte, da ja ein anerkannter Versicherungsfall eingetreten ist!</p><p>In meinem Fall ist ja der Dritte entweder die Renault-Vertragswerkstatt, der Hersteller der Flüssiggasanlage oder der Um-</p><p>rüster. An diese müsse sich die Versicherung, bezüglich einer weiteren Schadensregulierung, wenden, wenn ihnen ein ver-</p><p>schulden nachgewiesen werden könnte.</p><p></p><p><strong>Also, die Versicherung greift schon, wenn sie will :!: .</strong></p><p></p><p></p><p><img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/jaja.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":jaja:" title="Jaja :jaja:" data-shortname=":jaja:" /> , der ganze Schriftverkehr füllt inzwischen schon 2 Aktenordner und eine detailierte Ausführung würde die Kapazität des</p><p>Forums bei weiten sprengen :!:</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Ernie, post: 48224, member: 1236"] Hallo :wink: tvinnefossen, :oops: zu meiner Schande muß ich gestehen, das ich das ganze inzwischen (nach ca. 2 Jahren) als Lehrgeld abgehakt habe und ich mich, zum Glück, ja auch nicht weiter darum kümmern muß (ein Hoch auf die Kfz-Rechtschutzversicherung). :mhm: , nun kommt es natürlich auf die abgeschlossene Versicherungspolice, deren Umfang und ihrem Inhalt an! In meinem Fall beinhaltet das Gerichtsverfahren nicht die Frage der Schuld, sondern die Zahlungsunwilligkeit/Verweigerung der Zusatzversicherung! Es wurde dabei auch schon, von der gegnerischen Partei (der Versicherung), eingestanden, das es ja außer Frage steht, das, in diesen Fällen, ein Versicherungsanspruch vorliegt und sie die Kosten für die Instandsetzung übernehmen müssen. [b]Aber[/b], bevor eine Abwicklung über die Versicherung möglich wäre, müsse die Schuldfrage eindeutig geklärt werden. Selbst der Richter ermahnte schon die gegenerische Partei, das die ungeklärte Schuldfrage, nicht eine Zahlungsaussetzung, gegenüber dem Versicherten, zu folge haben könnte, da ja ein anerkannter Versicherungsfall eingetreten ist! In meinem Fall ist ja der Dritte entweder die Renault-Vertragswerkstatt, der Hersteller der Flüssiggasanlage oder der Um- rüster. An diese müsse sich die Versicherung, bezüglich einer weiteren Schadensregulierung, wenden, wenn ihnen ein ver- schulden nachgewiesen werden könnte. [b]Also, die Versicherung greift schon, wenn sie will :!: .[/b] :jaja: , der ganze Schriftverkehr füllt inzwischen schon 2 Aktenordner und eine detailierte Ausführung würde die Kapazität des Forums bei weiten sprengen :!: [/QUOTE]
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Welcher Monat hat immer echt weniger als 30 Tage?
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