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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 48204"><p>@Wolfgang</p><p></p><p>Bisher bin ich zufrieden, allerdings bin ich erst zweieinhaltausend Kilometer mit Gas gefahren, vielleicht noch zu früh für ein Resümee. </p><p></p><p>Wenn Du auf meine Verbrauchsangabe am Ende dieses Beitrages klickst, landest Du bei meiner Verbrauchshistorie. </p><p>Ich beobachte mal weiter und hoffe es wird noch besser, da ich teilweise mehr als 20 Prozent über Bordcomputerangabe verbrauche. (Der BC zeigt nachwievor den theoretischen, weil errechneten und nicht gemessenen Benzinverbrauch an)</p><p></p><p></p><p>@ Ernie</p><p></p><p>Daß Du soviel Ärger hast, tut mir Leid, dennoch meine ich, daß diese Versicherung nicht für den Ars.. ist. Sie greift in Deinem Fall einfach nur nicht, da es </p><p></p><p>1. nicht um einen Streit zwischen Anlagen- und Fahrzeughersteller geht</p><p>2. Ein Versicherungsgegenstand zum Zeitpunkt der Schadensursache (so wie du Sie beschrieben hast) nicht bestand. Versicherungsgegenstand ist ein zunächst funktionierendes Zusammenspiel von Fahrzeug und Anlage.</p><p></p><p>Da hier aber ein Dritter ins Spiel kommt, der Umrüster müssen andere Lösungen her.</p><p></p><p>Übrigens:</p><p>Bei meiner Umrüstung stieß der Umrüster beim Bohren für die Einspritzanlage auf einen Junker (Lufteinschluß) im Ansaugkrümmer. Dadurch zog die Anlage Nebenluft, festgetellt hat er das mit Hilfe der Diagnosesoftware, mit bloßem Auge wäre das nicht möglich gewesen.</p><p>Obwohl nicht schuld, hat er den Schaden auf eigene Kosten behoben, trotzdem ich ihm angeboten habe, zunächst mein Glück bei Renault mit dem Hinweis auf "Materialfehler" zu versuchen hat er abgelehnt "wir hätten ja nicht Bohren müssen, für den Betrieb nur mit Benzin wäre der Junker folgenlos geblieben", "gäbe nur Streit" und "das würde sich ziehen"</p><p>Eine beschädigte Dichtung wäre eindeutig zuzuordnen gewesen und nach meinem laienhaften Verständnis sicher auch mit der Diagnosesoftware zu finden gewesen, da sie Symptome die gleichen sein dürften.</p><p></p><p>Wenn tatsächlich eine beim Einbau beschädigte Ansugkrümmerdichtung ursächlich war, ist der Umrüster zu belangen. Da er Konkurs gegangen ist bliebe sich nur in die Liste der Gläubiger einzureihen und zu warten oder nach anderen Möglichkeiten zu suchen, daher wohl die anderen "lustigen" Punkte.</p><p></p><p>Ich wünsche Dir viel Glück und toi, toi, toi, daß was geht, aber die angesprochene Versicherung hat meiner Einschätzung nach mit Deinem Fall, so wie Du ihn geschildert hast, rein garnichts zu tun.</p><p>In fast allen Fällen lande ich immer wieder beim Umrüster der die defekte Dichtung hätte zumindest bemerken (wenn er nicht ursächlich war) oder beheben (wenn er ursächlich war) müssen bzw die Anlage erst garnicht hätte einbauen dürfen, wenn der Fehler bauartbedingt ist, da er dies hätte wissen müssen/können</p><p></p><p>Wenn der Fehler die Ansaugdichtung war, komme ich nicht auf die Anlage, aber sicher haat Du den Sachverhalt forumtypisch verkürzt darstellen wollen</p><p></p><p>Gruß aus dem Brandenburgischen</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 48204"] @Wolfgang Bisher bin ich zufrieden, allerdings bin ich erst zweieinhaltausend Kilometer mit Gas gefahren, vielleicht noch zu früh für ein Resümee. Wenn Du auf meine Verbrauchsangabe am Ende dieses Beitrages klickst, landest Du bei meiner Verbrauchshistorie. Ich beobachte mal weiter und hoffe es wird noch besser, da ich teilweise mehr als 20 Prozent über Bordcomputerangabe verbrauche. (Der BC zeigt nachwievor den theoretischen, weil errechneten und nicht gemessenen Benzinverbrauch an) @ Ernie Daß Du soviel Ärger hast, tut mir Leid, dennoch meine ich, daß diese Versicherung nicht für den Ars.. ist. Sie greift in Deinem Fall einfach nur nicht, da es 1. nicht um einen Streit zwischen Anlagen- und Fahrzeughersteller geht 2. Ein Versicherungsgegenstand zum Zeitpunkt der Schadensursache (so wie du Sie beschrieben hast) nicht bestand. Versicherungsgegenstand ist ein zunächst funktionierendes Zusammenspiel von Fahrzeug und Anlage. Da hier aber ein Dritter ins Spiel kommt, der Umrüster müssen andere Lösungen her. Übrigens: Bei meiner Umrüstung stieß der Umrüster beim Bohren für die Einspritzanlage auf einen Junker (Lufteinschluß) im Ansaugkrümmer. Dadurch zog die Anlage Nebenluft, festgetellt hat er das mit Hilfe der Diagnosesoftware, mit bloßem Auge wäre das nicht möglich gewesen. Obwohl nicht schuld, hat er den Schaden auf eigene Kosten behoben, trotzdem ich ihm angeboten habe, zunächst mein Glück bei Renault mit dem Hinweis auf "Materialfehler" zu versuchen hat er abgelehnt "wir hätten ja nicht Bohren müssen, für den Betrieb nur mit Benzin wäre der Junker folgenlos geblieben", "gäbe nur Streit" und "das würde sich ziehen" Eine beschädigte Dichtung wäre eindeutig zuzuordnen gewesen und nach meinem laienhaften Verständnis sicher auch mit der Diagnosesoftware zu finden gewesen, da sie Symptome die gleichen sein dürften. Wenn tatsächlich eine beim Einbau beschädigte Ansugkrümmerdichtung ursächlich war, ist der Umrüster zu belangen. Da er Konkurs gegangen ist bliebe sich nur in die Liste der Gläubiger einzureihen und zu warten oder nach anderen Möglichkeiten zu suchen, daher wohl die anderen "lustigen" Punkte. Ich wünsche Dir viel Glück und toi, toi, toi, daß was geht, aber die angesprochene Versicherung hat meiner Einschätzung nach mit Deinem Fall, so wie Du ihn geschildert hast, rein garnichts zu tun. In fast allen Fällen lande ich immer wieder beim Umrüster der die defekte Dichtung hätte zumindest bemerken (wenn er nicht ursächlich war) oder beheben (wenn er ursächlich war) müssen bzw die Anlage erst garnicht hätte einbauen dürfen, wenn der Fehler bauartbedingt ist, da er dies hätte wissen müssen/können Wenn der Fehler die Ansaugdichtung war, komme ich nicht auf die Anlage, aber sicher haat Du den Sachverhalt forumtypisch verkürzt darstellen wollen Gruß aus dem Brandenburgischen [/QUOTE]
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