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<blockquote data-quote="Guest" data-source="post: 56409"><p>Solange Du Dein Fahrzeug behälst, bleibt für Dich alles beim alten.</p><p></p><p>Die Grundlage für die Besteuerung ändert sich nur bei Neufahrzeugen, die ab Inkrafttreten der Reform zugelassen wurden/werden.</p><p></p><p>Würdest Du den 1.7 CDTI mit 140 g Co2 per km dann als Neufahrzeug zulassen, sähe die Rechnung wie folgt aus:</p><p>Grundsteuer Diesel = 17 x 9,50 EURO = 161,50 EURO</p><p>Co2-abhängiger Anteil = 20 x 2,00 EURO = 40,00 EURO</p><p>GESAMTSTEUER = 201,50 EURO</p><p></p><p>Gruß</p><p>Martin</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Guest, post: 56409"] Solange Du Dein Fahrzeug behälst, bleibt für Dich alles beim alten. Die Grundlage für die Besteuerung ändert sich nur bei Neufahrzeugen, die ab Inkrafttreten der Reform zugelassen wurden/werden. Würdest Du den 1.7 CDTI mit 140 g Co2 per km dann als Neufahrzeug zulassen, sähe die Rechnung wie folgt aus: Grundsteuer Diesel = 17 x 9,50 EURO = 161,50 EURO Co2-abhängiger Anteil = 20 x 2,00 EURO = 40,00 EURO GESAMTSTEUER = 201,50 EURO Gruß Martin [/QUOTE]
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