Mit einem Gasmobil auf Fähren und in Tiefgaragen ?

Diskutiere Mit einem Gasmobil auf Fähren und in Tiefgaragen ? im Alles zu den alternativen Antrieben Forum im Bereich ---> Alternative Antriebe; Hallo! Für uns ist es zu spät zum umrüsten, trotzdem interessiert uns das Thema sehr und unser nächster Combo wird bestimmt ein CNG. Da wir...

  1. #1 Big-Friedrich, 31.07.2006
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    Hallo!

    Für uns ist es zu spät zum umrüsten, trotzdem interessiert uns das Thema sehr und unser nächster Combo wird bestimmt ein CNG.

    Da wir Norwegen-Fan´s sind, bin ich mal dem Gerücht auf die Spur gegangen, dass man mit Gasmobilen auf Fähren nicht erwünscht ist.

    Das ist falsch!
    Tatsache ist, dass solche Fahrzeuge früher sehr gefährlich waren und deshalb nicht auf Fähren durften. Heute ist die Technik so ausgereift, dass es da keine Probleme gibt. Das habe ich mir jetzt auch "offiziell" sagen lassen:

    Sehr geehrter Herr Friedrich,
    vielen Dank für Ihre eMail vom 31. Juli 2006.
    Sie dürfen auch mit solch einem Fahrzeug unsere Fähren ohne Einschränkung nutzen.
    Mit freundlichen Grüssen
    i.A. Jessica Matz
    Color Line GmbH Kiel
    (kundendienst@colorline.com)
    Reservierungshotline: 0431 / 7300 300
    Fax: 0431 / 7300 400


    Natürlich kann ein Fährbetreiber jedoch selbst entscheiden, ob er Gasmobile befördert oder nicht. Wenn jedoch so eine große Reederei wie die ColorLine da keine Bedenken hat, sehe ich da bei anderen Schiffen auch keine Probleme.

    In Tiefgaragen ist es ähnlich. Der Betreiber hat das Sagen!
    Jedoch kenne ich nur eine einzige Tiefgarage, wo ausdrücklich steht, dass Gasmobile nicht erwünscht sind. Und das Schild ist auch noch so klein, dass es leicht zu übersehen ist.

    Also spricht eigentlich nichts mehr gegen ein Fahrzeug dieser Art!
     
  2. #2 Anonymous, 31.07.2006
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    Recht haste !!

    Und deshalb werd ich vermutlich umrüsten lassen (nicht auf CNG) sondern Autogas !

    - bei meinem Freundlichen
    - 2350 Euro
    - Star Gas Anlage
    - weiteres muss ich nochmal nachfragen

    Danke Stefan, für die Nachfrage beim Reeder !
     
  3. #3 Big-Friedrich, 01.08.2006
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    Für uns lohnt es sich ja leider nicht :-(
    Dabei würde ich doch so gern......
     
  4. #4 Anonymous, 01.08.2006
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    Muß man das mit dem Gasantrieb denn vorher angeben?
     
  5. #5 Anonymous, 01.08.2006
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    Anonymous Guest

    Moin Big-Friedrich,

    wenn Dein Combo Bar bezahlt ist, würde ich an Deiner Stelle auch noch warten. Ist er aber finanziert, würde es sich lohnen. Sollte halt auch nicht so hoch angezaht sein. Dein Combo geht doch noch als "Jahreswagen" durch, falls finanziert, bekommst Du die Zinsen zurück. Die neue monatliche Belastung ist bei mir gerade mal 45,00 EUR höher als vorher. Also bei mir lohnt es sich schon ab da, wo der "Gaser" an mich übergeben wird. Einfach mal permanent den "Freundlichen" nerven, die werden schon weich :lol:

    Gruß LongLive
     
  6. #6 Big-Friedrich, 01.08.2006
    Big-Friedrich

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    Angeben muß man das nicht!
    Ich weiß auch nicht, ob man mit einem HDK überhaupt angeben kann :mrgreen:

    Die Gasantriebe sind für die Reedereien ganz normale Antriebsarten, wie Diesel, Luft und Liebe :shock:

    Der Combo ist bar bezahlt. Omi sei dank :p
     
  7. #7 Anonymous, 01.08.2006
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    Anonymous Guest

    Also nu abba mal halblang!!

    NATÜRLICH KANN MAN MIT EINEM HDK ANGEBEN !!!

    Guck Dir unsere Autos doch an !! Wer will schon so ein unpraktisches Cabriolet oder einen Sportwagen ohne Kofferraum fahren :no:

    Unsere Autos sind (fast) schön, unbedingt praktisch und vor allem ausbaufähig !! Und bezahlbar !!
     
  8. #8 Anonymous, 01.08.2006
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    Anonymous Guest

    Hi,

    Das Verbot von "Druckgas-getriebenen" Gefährten auf Fähren und Tiefgaragen stammt von der Eigenart des Flüssiggases (Autogas, LPG), schwerer als Luft zu sein und sich am Boden (tiefsten Punkt) zu sammeln und so ein doch etwas explosives Gemisch zu bilden.

    Erdgas (CNG) dagegen ist leichter als Luft und "verdünnisiert" sich wie Benzin-Dämpfe.

    Dass darüber hinaus auch die Technik (Tanks, Leitungen, Einbauten) besser geworden ist, mag auch ein Grund sein, dass die "Verbotschilder" langsam weniger werden.

    Doch es gibt diese immernoch. Diese Verbotschilder gelten jedoch "nur" für die Autogas (LPG, Flüssiggas) betriebenen Vehikel.
     
  9. #9 Anonymous, 02.08.2006
    Anonymous

    Anonymous Guest

    Stimmt so nicht! Sie gelten für "Druckgasbetriebene Fahrzeuge"!
    LPG wird mit ca. 8-12bar gespeichert und CNG mit ca. 200bar!
    Somit werden Beide mit "Druckgas" betrieben!
     
  10. #10 Big-Friedrich, 02.08.2006
    Big-Friedrich

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    Hab noch mal nachgefragt:

    Sehr geehrter Herr Friedrich!
    Laut unseren Informationen gibt es auch bei einem LPG-Fahrzeugen keine Probleme beim Transport auf unseren Schiffen.
    Mit freundlichen Grüssen
    Ihre Color Line GmbH
    i.A. Antje Pieters
     
  11. #11 Anonymous, 02.08.2006
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    Anonymous Guest

    Also mit nem Berlingo ist das gar kein Problem, was den Combo angeht wäre ich da allerdings auch eher skeptisch :mrgreen:

    Nix für ungut
    Sven
     
  12. #12 Anonymous, 25.07.2008
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    Hallo zusammen

    ich hole dieses Thema nochmals hoch da für Österreich neue Bestimmungen in Kraft sind.

    In der Steiermark wurde die Einfahrt in Tiefgaragen welche die erhöhten baulichen Anforderungen nicht erfüllen für LPG Fahrzeuge per 2008 gesetzlich verboten. (Hinweisschild weiss)
    Oberösterreich plant eine ähnliche Verordnung in Kraft zu setzen.

    Hinsichtlich der Zufahrt mit CNG Fahrzeugen ist hier die Anpassungen der einschlägigen Garagenverordnungen und Landesgesetze erfolgt und mit dem neuen Hinweisschild grün ausdrücklich erlaubt.

    Ähnliche Bauverordnungen gibt es in einigen Kantone der Schweiz schon seit einigen Jahren, deren Umsetzung und Einhaltung ist seit dem grossen Brand in einer Tiefgarage im Kanton Solothurn erhöhte Priorität gesetzt worden.
     
  13. #13 Anonymous, 02.08.2008
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    Wenn an der Garage steht "Einfahrt für gasbetriebene Fahrzeuge verboten", dann darf doch eigentlich kein Fahrzeug mit Ottomotor hinein fahren. Schließlich laufen die ja alle mit einem explosiven Gasgemisch. :roll:
     
  14. #14 Anonymous, 02.08.2008
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    Anonymous Guest

    Hallo Kankootucker

    Es handelt sich bei dieser Verordnung um eine Regelung betreffend der Gefahren bei einem Austritt des Gasvorrat im Falle einer Leckage / Unfall / Fremdbeeinflussung.

    Flüssiggas (LPG) hat die Eigenschaft sich am Boden abzusetzen und nicht leicht flüchtig zu sein, daher kann es ohne weiteres zu einem Explosiven Gemisch kommen welches eine Erhöhte Gefahr darstellt.

    Erdgas (CNG) hat im Gegensatz zum Flüssiggas die Eigenschaft leichter zu sein und zu steigen und sich leicht zu Verflüchtigen, daher ist die Gefahr eines Explosiongefährdenden Gefahrenbereich nicht so leicht gegeben.

    Benzin hat ebenso die Eigenschaft leicht Entzündlich zu sein und bei einer Havarie stellt dies auch eine Explosionsgefahr dar, daher ist der Gebrauch von Funktelefonen an Tankstellen zunehmend Verboten.

    Alle diese neuen Verordnungen sind in der Regel auf Erfahrungen aus Ereignissen zurück zu führen, wie gross die Wahrscheinlichkeit eines solches Ereignis jedoch ist mag sich so mancher Betroffene oftmals gar nicht Bewusst sein.
     
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