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<blockquote data-quote="juhlei" data-source="post: 152192" data-attributes="member: 8241"><p>Hallo eazy,</p><p>Da gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten.</p><p>Freigaben des Herstellers für alternative Reifengrößen findest du in der COC. Diese Reifen/Felgenkombinationen dürfen auch ohne Eintrag in den Fahrzeugschein gefahren werden. Nissan hat allerdings meines Wissens nie 16 Zöller homologisiert.</p><p>Weitere Möglichkeit ist eine ABE mit der der Felgenhersteller garantiert, dass diese Kombination geprüft und genehmigt ist. Diese ABE musst du in schriftlicher Form mitführen.</p><p>Weitaus üblicher bei Umbereifungen ist aber ein Teilegutachten mit dem eine Reifen/Felgenkombination eingetragen werden kann. Dazu ist dann eine Vorführung beim TÜV o.ä. notwendig. Danach werden die Daten in den Fahrzeugschein übernommen.</p><p>Nach deiner Beschreibung spricht einiges dafür, dass der Vorbesitzer sie einfach drangeschraubt hat.</p><p></p><p>Ich bin kein Jurist, aber soweit ich weiß, erlischt dann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Wenn nachgewiesen wird, dass die Räder ursächlich für einen Unfallschaden sind, kann auch die Versicherung Probleme machen.</p><p>Ich würde mich mit dem Händler in Verbindung setzen und den Sachverhalt klären.</p><p></p><p>Viele Grüße Uli</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="juhlei, post: 152192, member: 8241"] Hallo eazy, Da gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten. Freigaben des Herstellers für alternative Reifengrößen findest du in der COC. Diese Reifen/Felgenkombinationen dürfen auch ohne Eintrag in den Fahrzeugschein gefahren werden. Nissan hat allerdings meines Wissens nie 16 Zöller homologisiert. Weitere Möglichkeit ist eine ABE mit der der Felgenhersteller garantiert, dass diese Kombination geprüft und genehmigt ist. Diese ABE musst du in schriftlicher Form mitführen. Weitaus üblicher bei Umbereifungen ist aber ein Teilegutachten mit dem eine Reifen/Felgenkombination eingetragen werden kann. Dazu ist dann eine Vorführung beim TÜV o.ä. notwendig. Danach werden die Daten in den Fahrzeugschein übernommen. Nach deiner Beschreibung spricht einiges dafür, dass der Vorbesitzer sie einfach drangeschraubt hat. Ich bin kein Jurist, aber soweit ich weiß, erlischt dann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Wenn nachgewiesen wird, dass die Räder ursächlich für einen Unfallschaden sind, kann auch die Versicherung Probleme machen. Ich würde mich mit dem Händler in Verbindung setzen und den Sachverhalt klären. Viele Grüße Uli [/QUOTE]
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