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Nissan NV200
Lackierfehler auf dem Dach?
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<blockquote data-quote="Beastie" data-source="post: 102995" data-attributes="member: 4310"><p>... also ich würde trotzdem erst mal gucken, was die Rep. im Autohaus kosten soll... ein 'schlechte Gewissen Sonderpreis' ist am Ende zwar ne riesen Kröte.. aber die Wahrscheinlichkeit als Privatmann gegen den Pool von Herstellergutachtern an zu kommen, sehe ich als recht klein an.</p><p></p><p>Zudem sollte vorher auch klar sein, wo ggf. der Gerichtsstand ist.. würde mich nicht wundern, wenn der am Firmensitz von Nissan als in der Garantie vereinbart festgeschrieben wäre... und das meint richtig fiese Kosten, wenn das nicht gerade vor der eigenen Haustür ist...</p><p></p><p>Ohne Rückendeckung durch eine Rechtsschutzversicherung kommt da schnell mehr zusammen, als die Sache wert ist.. Und wenn es nicht im Detail gelingt, den Lackschaden auf Herstellungsmängel zurück zu führen und gleichzeitig auszuschließen, dass nicht doch irgendwann mal ein Vieh da hingeschissen hat ( == höhere Gewalt...) ist Nissan nicht zu knacken.. denen reicht es völlig, berechtige Zweifel zu erzeugen.. </p><p></p><p>Und alleine der Zeitfaktor und die Tatsache, dass das Fahrzeug aktuell im Einsatz ist, gewachsen wurde, etc pp.. sollte es von Minute zu Minute schwerer machen, einen ursächlichen Herstellungsfehler nach zu weisen. Da wird es nicht reichen, einen Gutachter zu finden, der das attestiert... das Gegengutachten muss Nissan nur aus der Schublade ziehen... und denen reicht es, andere mögliche Ursachen zu benennen, die ein vergleichbares Schadensbild erzeugen.. und dann darfste versuchen, jede dieser möglichen Varianten 100% auszuschliessen.. was dir nicht gelingen kann. </p><p></p><p>Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei Paar Schuhe ... und zwischen dieser Erkenntnis liegen oft Jahre, jede Menge verlorener Nerven, Zeit und Kosten, die einen verzweifeln lassen können... das auf diese Erkenntnis bewusst spekuliert wird um ab zu wimmeln, ist leider auch nicht zu leugnen... aber solange die Rechts- und Gesetzeslage so ist, sitzen den Hersteller mit ihrer Garantie am langen Hebel.. dann lieber den eh schon vorhandenen Schaden auf die Rep Kosten begrenzen und die Wut runter schlucken..</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Beastie, post: 102995, member: 4310"] ... also ich würde trotzdem erst mal gucken, was die Rep. im Autohaus kosten soll... ein 'schlechte Gewissen Sonderpreis' ist am Ende zwar ne riesen Kröte.. aber die Wahrscheinlichkeit als Privatmann gegen den Pool von Herstellergutachtern an zu kommen, sehe ich als recht klein an. Zudem sollte vorher auch klar sein, wo ggf. der Gerichtsstand ist.. würde mich nicht wundern, wenn der am Firmensitz von Nissan als in der Garantie vereinbart festgeschrieben wäre... und das meint richtig fiese Kosten, wenn das nicht gerade vor der eigenen Haustür ist... Ohne Rückendeckung durch eine Rechtsschutzversicherung kommt da schnell mehr zusammen, als die Sache wert ist.. Und wenn es nicht im Detail gelingt, den Lackschaden auf Herstellungsmängel zurück zu führen und gleichzeitig auszuschließen, dass nicht doch irgendwann mal ein Vieh da hingeschissen hat ( == höhere Gewalt...) ist Nissan nicht zu knacken.. denen reicht es völlig, berechtige Zweifel zu erzeugen.. Und alleine der Zeitfaktor und die Tatsache, dass das Fahrzeug aktuell im Einsatz ist, gewachsen wurde, etc pp.. sollte es von Minute zu Minute schwerer machen, einen ursächlichen Herstellungsfehler nach zu weisen. Da wird es nicht reichen, einen Gutachter zu finden, der das attestiert... das Gegengutachten muss Nissan nur aus der Schublade ziehen... und denen reicht es, andere mögliche Ursachen zu benennen, die ein vergleichbares Schadensbild erzeugen.. und dann darfste versuchen, jede dieser möglichen Varianten 100% auszuschliessen.. was dir nicht gelingen kann. Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei Paar Schuhe ... und zwischen dieser Erkenntnis liegen oft Jahre, jede Menge verlorener Nerven, Zeit und Kosten, die einen verzweifeln lassen können... das auf diese Erkenntnis bewusst spekuliert wird um ab zu wimmeln, ist leider auch nicht zu leugnen... aber solange die Rechts- und Gesetzeslage so ist, sitzen den Hersteller mit ihrer Garantie am langen Hebel.. dann lieber den eh schon vorhandenen Schaden auf die Rep Kosten begrenzen und die Wut runter schlucken.. [/QUOTE]
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