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Nissan NV200
Lackierfehler auf dem Dach?
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<blockquote data-quote="Serviervorschlag" data-source="post: 102987" data-attributes="member: 5615"><p>Weiterer Zwischenstand: Nissan hat den Fall abgelehnt. Weil:</p><p></p><p><span style="color: #0080FF">"Wir haben die von Ihnen übermittelten Fotos durch unsere Lackspezialisten prüfen lassen. [...]</span></p><p><span style="color: #0080FF">Die abgelichteten Lackschäden sind demnach auf äußeren Einfluss zurückzuführen, vermutlich Vogelkot.</span></p><p><span style="color: #0080FF">Wasserlacke werden durch die in Vogelkot enthaltenen Säureverbindungen erheblich angegriffen. Je nach Vogelart und Nahrungsgewohnheit kann die Wirkung äußerst aggressiv sein. Auch sehr resistente Lackoberflächen können nach kurzer Zeit durch das im Vogelkot vorkommende Ferment Pankreatin erheblich angegriffen werden. Die Umgebungstemperatur sowie die Einwirkzeit spielen hier ebenfalls eine Rolle.</span></p><p> <span style="color: #0080FF"></span></p><p><span style="color: #0080FF">Aus unserer Sicht kann die Aussage eines Lackierers, dass es sich bei dem Schadensbild um einen Lackierfehler handele, nicht als qualifizierte Aussage nachvollzogen werden."</span></p><p> </p><p>Wir bitten um Verständnis, dass eine Behebung des Schadens im Rahmen der Lackgarantie vor diesem Hintergrund nicht möglich ist. Auf Wunsch wird Herr XXX von Ihrer NISSAN Werkstatt in Schwentinental Ihnen gern ein Angebot zur Instandsetzung machen.</p><p></p><p><span style="color: #000000">Ach so. Die Fotos sind aussagekräftiger als die Aussage eines Lackierers. Na denn. Nö, hab ich kein Verständnis für.</span></p><p></p><p>Aber das hier ist jetzt on Top interessant:</p><p><span style="color: #0080FF"> "Wir bitten Sie zudem, zur Klärung der Wartungsintervalle mit Herrn XXX Rücksprache zu nehmen. Bitte legen Sie dabei auch Ihr Kundendienstscheckheft vor. Gemäß unserer Systeminformationen verzeichnen wir für Ihren NISSAN NV200 als Garantiestartdatum den 31.10.2011. Eine Wartung sowie eine Lackkontrolle sind 12 Monate nach Garantiestart fällig."</span></p><p></p><p>Ach? In MEINEN Papieren steht (KFZ-Brief, KFZ-Schein, Garantieunterlagen), <strong>dass die EZ und Garantiebeginn meines Wagens am 21.3.2012 war.</strong></p><p>Ich habe den Wagen gebraucht von Privat gekauft und am 8.4.2013 auf meinen Namen zugelassen.</p><p></p><p>NISSAN antwortete darauf:</p><p><span style="color: #0080FF">"...bezüglich Ihres NISSAN NV200 und seines Garantiestarts habe ich mich telefonisch im NISSAN Autohaus XXX erkundigt. Leider konnte man mir dort keine Angaben machen - weder auf Basis Ihres Namens noch auf Basis der Fahrgestellnummer."</span></p><p></p><p><span style="color: #000000">Toll. Jetzt habe ich zwei Baustellen bei NISSAN. Wie könnte es überhaupt theoretisch möglich sein, dass der Garantiegebinn VOR der Erstzulassung datiert ist? Da fällt mir kein Szenario ein, außer, dass der Händler einen geklauten mit gefälschter Fahrgestellnummer und Papieren weiterverkauft hat. <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/icon_wink.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=";-)" title="zwink ;-)" data-shortname=";-)" /> Dass man meinen Namen bei dem Hamburger Händler nicht kennt, ist klar. Da habe nicht ich ihn gekauft, sondern der Vorbesitzer. Aber die Fahrgestellnummer sollte auffindbar sein, oder?</span></p><p><span style="color: #000000">Habe jetzt alle Papiere inklusive ordnungsgemäßem Wartungsnachweis eingescannt und zu NISSAN geschickt. </span></p><p><span style="color: #000000"></span></p><p><span style="color: #000000">Gespannte Grüße vom Serviervorschlag.</span></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Serviervorschlag, post: 102987, member: 5615"] Weiterer Zwischenstand: Nissan hat den Fall abgelehnt. Weil: [color=#0080FF]"Wir haben die von Ihnen übermittelten Fotos durch unsere Lackspezialisten prüfen lassen. [...] Die abgelichteten Lackschäden sind demnach auf äußeren Einfluss zurückzuführen, vermutlich Vogelkot. Wasserlacke werden durch die in Vogelkot enthaltenen Säureverbindungen erheblich angegriffen. Je nach Vogelart und Nahrungsgewohnheit kann die Wirkung äußerst aggressiv sein. Auch sehr resistente Lackoberflächen können nach kurzer Zeit durch das im Vogelkot vorkommende Ferment Pankreatin erheblich angegriffen werden. Die Umgebungstemperatur sowie die Einwirkzeit spielen hier ebenfalls eine Rolle. Aus unserer Sicht kann die Aussage eines Lackierers, dass es sich bei dem Schadensbild um einen Lackierfehler handele, nicht als qualifizierte Aussage nachvollzogen werden."[/color] Wir bitten um Verständnis, dass eine Behebung des Schadens im Rahmen der Lackgarantie vor diesem Hintergrund nicht möglich ist. Auf Wunsch wird Herr XXX von Ihrer NISSAN Werkstatt in Schwentinental Ihnen gern ein Angebot zur Instandsetzung machen. [color=#000000]Ach so. Die Fotos sind aussagekräftiger als die Aussage eines Lackierers. Na denn. Nö, hab ich kein Verständnis für.[/color] Aber das hier ist jetzt on Top interessant: [color=#0080FF] "Wir bitten Sie zudem, zur Klärung der Wartungsintervalle mit Herrn XXX Rücksprache zu nehmen. Bitte legen Sie dabei auch Ihr Kundendienstscheckheft vor. Gemäß unserer Systeminformationen verzeichnen wir für Ihren NISSAN NV200 als Garantiestartdatum den 31.10.2011. Eine Wartung sowie eine Lackkontrolle sind 12 Monate nach Garantiestart fällig."[/color] Ach? In MEINEN Papieren steht (KFZ-Brief, KFZ-Schein, Garantieunterlagen), [b]dass die EZ und Garantiebeginn meines Wagens am 21.3.2012 war.[/b] Ich habe den Wagen gebraucht von Privat gekauft und am 8.4.2013 auf meinen Namen zugelassen. NISSAN antwortete darauf: [color=#0080FF]"...bezüglich Ihres NISSAN NV200 und seines Garantiestarts habe ich mich telefonisch im NISSAN Autohaus XXX erkundigt. Leider konnte man mir dort keine Angaben machen - weder auf Basis Ihres Namens noch auf Basis der Fahrgestellnummer."[/color] [color=#000000]Toll. Jetzt habe ich zwei Baustellen bei NISSAN. Wie könnte es überhaupt theoretisch möglich sein, dass der Garantiegebinn VOR der Erstzulassung datiert ist? Da fällt mir kein Szenario ein, außer, dass der Händler einen geklauten mit gefälschter Fahrgestellnummer und Papieren weiterverkauft hat. ;-) Dass man meinen Namen bei dem Hamburger Händler nicht kennt, ist klar. Da habe nicht ich ihn gekauft, sondern der Vorbesitzer. Aber die Fahrgestellnummer sollte auffindbar sein, oder? Habe jetzt alle Papiere inklusive ordnungsgemäßem Wartungsnachweis eingescannt und zu NISSAN geschickt. Gespannte Grüße vom Serviervorschlag.[/color] [/QUOTE]
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