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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 65579"><p>Moinmoin,</p><p></p><p>vielen Dank für Eure Infos und das Stichwort 'Sachmängelhaftung', die mir wegen der vermuteten Halbjahresfrist den Schweiß auf die Strin trieb.</p><p>Und jetzt google ich nach 'Sachmängelhaftung' und 'Neuwagen' und komm direkt zu - OPEL!</p><p></p><p>Zitat von Opel:</p><p>"Sachmängelhaftung:</p><p>gesetzlicher Anspruch des Kunden ausschließlich gegen seinen Verkäufer bei Vorliegen eines Sachmangels und bestimmter weiterer Voraussetzungen auf wahlweise Nachbesserung, Minderung, Rückabwicklung des Kaufvertrages und/oder Schadenersatz innerhalb 24 Monate nach Auslieferung. Maßgeblich ist weiterhin, dass der Defekt bereits bei Übergabe/Auslieferung des Fahrzeugs vorhanden war. Dafür trägt der Kunde nach Ablauf von 6 Monaten die Beweislast. Die Sachmängelhaftung gibt dem Kunden keinen Anspruch gegen den Hersteller." <a href="http://www.opel.de/service/opelservices/guarantee/fabric/content.act" target="_blank">http://www.opel.de/service/opelservices/guarantee/fabric/content.act</a></p><p></p><p>Das ist ne Position, oder übersehe ich was?</p><p></p><p>Im übrigen haben wir keine RS-Versicherung und ein RA würde erst wirklich Sinn machen, wenn der Händler bockt und es zu nem Streit kommt. Mein Plan jetzt: Nen realistischen Kostenvoranschlag für die Arbeit und dann 75% davon. </p><p>Den Wagen zurückzugeben sehe ich allein wegen meinem persönlichen Aufwand dafür nicht - und vielleicht überzeuge ich den Händler, dass sich im Zweifelsfall ein Gutachter und ein externer Lackierbetrieb und ein anderer Opelhändler und zur Not dann ein Rechtsanwalt um die Angelegenheit kümmern - ich könnte mir vorstellen, dass das wirkt.</p><p></p><p>Herzlichen Dank Euch und ich halt Euch auf dem Laufenden... </p><p></p><p>daniel[/url]</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 65579"] Moinmoin, vielen Dank für Eure Infos und das Stichwort 'Sachmängelhaftung', die mir wegen der vermuteten Halbjahresfrist den Schweiß auf die Strin trieb. Und jetzt google ich nach 'Sachmängelhaftung' und 'Neuwagen' und komm direkt zu - OPEL! Zitat von Opel: "Sachmängelhaftung: gesetzlicher Anspruch des Kunden ausschließlich gegen seinen Verkäufer bei Vorliegen eines Sachmangels und bestimmter weiterer Voraussetzungen auf wahlweise Nachbesserung, Minderung, Rückabwicklung des Kaufvertrages und/oder Schadenersatz innerhalb 24 Monate nach Auslieferung. Maßgeblich ist weiterhin, dass der Defekt bereits bei Übergabe/Auslieferung des Fahrzeugs vorhanden war. Dafür trägt der Kunde nach Ablauf von 6 Monaten die Beweislast. Die Sachmängelhaftung gibt dem Kunden keinen Anspruch gegen den Hersteller." [url]http://www.opel.de/service/opelservices/guarantee/fabric/content.act[/url] Das ist ne Position, oder übersehe ich was? Im übrigen haben wir keine RS-Versicherung und ein RA würde erst wirklich Sinn machen, wenn der Händler bockt und es zu nem Streit kommt. Mein Plan jetzt: Nen realistischen Kostenvoranschlag für die Arbeit und dann 75% davon. Den Wagen zurückzugeben sehe ich allein wegen meinem persönlichen Aufwand dafür nicht - und vielleicht überzeuge ich den Händler, dass sich im Zweifelsfall ein Gutachter und ein externer Lackierbetrieb und ein anderer Opelhändler und zur Not dann ein Rechtsanwalt um die Angelegenheit kümmern - ich könnte mir vorstellen, dass das wirkt. Herzlichen Dank Euch und ich halt Euch auf dem Laufenden... daniel[/url] [/QUOTE]
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