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<blockquote data-quote="Clahan" data-source="post: 139442" data-attributes="member: 8916"><p>"Berta" (ist ausgebaut) war mir ja etwas zu klein... </p><p>Inzwischen habe ich ein Angebot über 420€ für den Tausch der defekten Zylinderkopfdichtung, nur die Frage aller Fragen, ob der Zylinderkopf einen weg hat, die kann mir keiner beantworten- der kostet sind dann auch 2.700€... Bei einer Laufleistung von 156.000 eigentlich keine Option. Ich könnte einen generalüberholten Motor mit 57.000 Kilometern auf dem Buckel für 1.467€ haben, mit Einbau dann auch so um die 2.400€. Der Verkäufer nimmt den Wagen zurück, will aber meine Kosten nicht tragen und ich will nicht drauf sitzen bleiben. Jetzt erwäge ich doch eine erweiterte Mängelrüge mit Fristsetzung. Nach neuester Rechtssprechung muss ein gewerblicher Verkäufer für Mängel in der Höhe des Kaufpreis zuzüglich 5% haften und da der Vorbesitzer das Problem schon hatte, hat der VK den Mangel verschwiegen. Hilft mir nur nicht wenn der dann "pleite" geht und ein neues Geschäft über seine Frau aufzieht. Im schlimmsten Fall droht ein "Beweissicherungsverfahren" mit Gutachterkosten doppelt so hoch wie der Kaufpreis und am Ende muss der VK dann um ein vielfaches mehr bezahlen als ein neuer Motor gekostet hätte und der Wagen steht ewig lange rum... Wie dick ich solche Aussichten hab. Mal schauen wie sich das entwickelt, der VK will sich "rechtlich schlau" machen und sich morgen melden.</p><p>wir werden sehen. Schönen Abend</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Clahan, post: 139442, member: 8916"] "Berta" (ist ausgebaut) war mir ja etwas zu klein... Inzwischen habe ich ein Angebot über 420€ für den Tausch der defekten Zylinderkopfdichtung, nur die Frage aller Fragen, ob der Zylinderkopf einen weg hat, die kann mir keiner beantworten- der kostet sind dann auch 2.700€... Bei einer Laufleistung von 156.000 eigentlich keine Option. Ich könnte einen generalüberholten Motor mit 57.000 Kilometern auf dem Buckel für 1.467€ haben, mit Einbau dann auch so um die 2.400€. Der Verkäufer nimmt den Wagen zurück, will aber meine Kosten nicht tragen und ich will nicht drauf sitzen bleiben. Jetzt erwäge ich doch eine erweiterte Mängelrüge mit Fristsetzung. Nach neuester Rechtssprechung muss ein gewerblicher Verkäufer für Mängel in der Höhe des Kaufpreis zuzüglich 5% haften und da der Vorbesitzer das Problem schon hatte, hat der VK den Mangel verschwiegen. Hilft mir nur nicht wenn der dann "pleite" geht und ein neues Geschäft über seine Frau aufzieht. Im schlimmsten Fall droht ein "Beweissicherungsverfahren" mit Gutachterkosten doppelt so hoch wie der Kaufpreis und am Ende muss der VK dann um ein vielfaches mehr bezahlen als ein neuer Motor gekostet hätte und der Wagen steht ewig lange rum... Wie dick ich solche Aussichten hab. Mal schauen wie sich das entwickelt, der VK will sich "rechtlich schlau" machen und sich morgen melden. wir werden sehen. Schönen Abend [/QUOTE]
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