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<blockquote data-quote="St.Rafl" data-source="post: 161352" data-attributes="member: 10622"><p>Das alles sind Fragen, die nur der jeweilige Prüfingenieur beantworten kann. Dummerweise haben hier die Prüfstellen und auch die einzelnen Prüfer einen erheblichen Entscheidungsspielraum.Wie es aussieht, ist es selbst im südlichen Bayern (also dem Gebiet in dem Muc und ich wohnen) ein Gücksspiel, an wen man gerät. Mein Prüfingeneur vom TÜV Süd Raum Ebersberg/Rosenheim bestand auf einen Spirituskocher - auch in der ausziehbaren Heckschublade. Ob verschraubt oder nicht hat ihn nicht interessiert. Eine elektrische Kochplatte war ihm nicht genehm und eine Gaskartuschenkocher ginge nur als Ladung, dann reicht es aber nicht zur Umschreibung. Ich habe also bei ebay einen der letzten zugelassenen Spirituskocher für teures Geld geschossen und bekam meine Umschreibung.</p><p></p><p>Ein paar Kilometer weiter im Alpenraum vertreibt Alpincamper als Wohnmobil zugelassene Camper mit Kartuschenkocher. Man kann es also noch nicht mal vom Bundesland abhängig machen.</p><p></p><p>Mein heißer Tipp, den ich aus dem Netz übernommen habe: Einfach vorher mal bei der Prüfstelle einen (kostenlosen) Beratungstermin ausmachen. Dort mit einem Prüfingenieur reden, was er von den aktuellen Umbauplänen hält und sich mit ihm abstimmen. Danach die Abnahme durch den selben Ingenieur machen lassen oder falls man mit seiner Meinung nicht einverstanden ist, einfach mal ein oder zwei Landkreise weiter eine Prüfstelle aufsuchen und dort sein Glück probieren. Da die Beratung kostenlos ist und die Prüfstellen im Wettbewerb stehen, entstehen außer Reisekosten keine weiteren Aufwände.</p><p></p><p>Viele Grüße - Ralf</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="St.Rafl, post: 161352, member: 10622"] Das alles sind Fragen, die nur der jeweilige Prüfingenieur beantworten kann. Dummerweise haben hier die Prüfstellen und auch die einzelnen Prüfer einen erheblichen Entscheidungsspielraum.Wie es aussieht, ist es selbst im südlichen Bayern (also dem Gebiet in dem Muc und ich wohnen) ein Gücksspiel, an wen man gerät. Mein Prüfingeneur vom TÜV Süd Raum Ebersberg/Rosenheim bestand auf einen Spirituskocher - auch in der ausziehbaren Heckschublade. Ob verschraubt oder nicht hat ihn nicht interessiert. Eine elektrische Kochplatte war ihm nicht genehm und eine Gaskartuschenkocher ginge nur als Ladung, dann reicht es aber nicht zur Umschreibung. Ich habe also bei ebay einen der letzten zugelassenen Spirituskocher für teures Geld geschossen und bekam meine Umschreibung. Ein paar Kilometer weiter im Alpenraum vertreibt Alpincamper als Wohnmobil zugelassene Camper mit Kartuschenkocher. Man kann es also noch nicht mal vom Bundesland abhängig machen. Mein heißer Tipp, den ich aus dem Netz übernommen habe: Einfach vorher mal bei der Prüfstelle einen (kostenlosen) Beratungstermin ausmachen. Dort mit einem Prüfingenieur reden, was er von den aktuellen Umbauplänen hält und sich mit ihm abstimmen. Danach die Abnahme durch den selben Ingenieur machen lassen oder falls man mit seiner Meinung nicht einverstanden ist, einfach mal ein oder zwei Landkreise weiter eine Prüfstelle aufsuchen und dort sein Glück probieren. Da die Beratung kostenlos ist und die Prüfstellen im Wettbewerb stehen, entstehen außer Reisekosten keine weiteren Aufwände. Viele Grüße - Ralf [/QUOTE]
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