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Renault Kangoo, Nissan Kubistar, Mercedes Citan
Kfz-EMV-Richtlinie zum Einbau von Funkgeräten im Kangoo
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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 28017"><p>Hallo Friedhelm</p><p></p><p>Ich habe auf schriftliche Nachfrage bei Renault unter Angabe meiner Fahrzeugdaten eine entsprechende Freigabe für AFU per Post erhalten.</p><p></p><p>Auf Wunsch kann ich Dir auch eine pdf Kopie der Unterlagen, die ich erhalten habe, zusenden. Bitte dann kurze mail an Andreas<at>dd6yg.de</p><p></p><p>Auszug aus meinem Brief:</p><p></p><p>Außerdem bitte ich Sie, in Ihrem Konzern nachzufragen, an welcher </p><p>Stelle ich eine Dachantenne einbauen lassen kann, um ein Mobilfunkgerät mit 50 Watt Leistung zu betreiben. </p><p>Hierfür ist eine Freigabe von Renault erforderlich. Hierzu sagt </p><p>die Bundesnetzagentur, die für die Zulassung von nachträglich </p><p>eingebaute Funksendeeinrichtungen zuständig ist: "Behandlung unter </p><p>Berücksichtigung der </p><p>Richtlinie 1999/5/EG erforderlich; Hinweise des Fahrzeughersteller </p><p>über den Einbau von Funkausrüstungen in Ihren Fahrzeugen sind zu beachten."</p><p></p><p>Desweiteren sagt das EMVG: "Die nachträgliche Ausstattung von </p><p>Kraftfahrzeugen mit Sendefunkgeräten berührt die EG-Fahrzeug-Typgenehmigung des Serienfahrzeugs. Nur der Fahrzeughersteller kann eine Erklärung hinsichtlich der Unbedenklichkeit des Einbaus von Funkausrüstungen abgeben bzw. für den Einbau Vorgaben festlegen. (vgl. 95/54/EG Anhang I, Ziffer 4.3.2.3)."</p><p></p><p>Laut meiner Internetrecherche ist bei Renault dafür die Renault Ag </p><p>in Brühl, Herr Griesenbruch, zuständig. (Tel. 02232 73 946<img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/icon_cool.gif" class="smilie" loading="lazy" alt="8)" title="Icon Cool 8)" data-shortname="8)" /></p><p></p><p>(Quelle= <a href="http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/pti-intern/Funk/Regelungen/EMV-Handbuch-aktuell.pdf" target="_blank">http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/pti- ... ktuell.pdf</a>)</p><p></p><p>Anm. Habe das Schreiben gefunden, 2 Seiten, Auf Wunsch kann ich es als pdf Datei senden.</p><p></p><p>Viel Erfolg und Grüße aus Berlin</p><p></p><p>Andreas</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 28017"] Hallo Friedhelm Ich habe auf schriftliche Nachfrage bei Renault unter Angabe meiner Fahrzeugdaten eine entsprechende Freigabe für AFU per Post erhalten. Auf Wunsch kann ich Dir auch eine pdf Kopie der Unterlagen, die ich erhalten habe, zusenden. Bitte dann kurze mail an Andreas<at>dd6yg.de Auszug aus meinem Brief: Außerdem bitte ich Sie, in Ihrem Konzern nachzufragen, an welcher Stelle ich eine Dachantenne einbauen lassen kann, um ein Mobilfunkgerät mit 50 Watt Leistung zu betreiben. Hierfür ist eine Freigabe von Renault erforderlich. Hierzu sagt die Bundesnetzagentur, die für die Zulassung von nachträglich eingebaute Funksendeeinrichtungen zuständig ist: "Behandlung unter Berücksichtigung der Richtlinie 1999/5/EG erforderlich; Hinweise des Fahrzeughersteller über den Einbau von Funkausrüstungen in Ihren Fahrzeugen sind zu beachten." Desweiteren sagt das EMVG: "Die nachträgliche Ausstattung von Kraftfahrzeugen mit Sendefunkgeräten berührt die EG-Fahrzeug-Typgenehmigung des Serienfahrzeugs. Nur der Fahrzeughersteller kann eine Erklärung hinsichtlich der Unbedenklichkeit des Einbaus von Funkausrüstungen abgeben bzw. für den Einbau Vorgaben festlegen. (vgl. 95/54/EG Anhang I, Ziffer 4.3.2.3)." Laut meiner Internetrecherche ist bei Renault dafür die Renault Ag in Brühl, Herr Griesenbruch, zuständig. (Tel. 02232 73 9468) (Quelle= [url=http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/pti-intern/Funk/Regelungen/EMV-Handbuch-aktuell.pdf]http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/pti- ... ktuell.pdf[/url]) Anm. Habe das Schreiben gefunden, 2 Seiten, Auf Wunsch kann ich es als pdf Datei senden. Viel Erfolg und Grüße aus Berlin Andreas [/QUOTE]
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