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<blockquote data-quote="TFL" data-source="post: 127086" data-attributes="member: 6869"><p>Dort wird unter anderem auf eine DIN bzw. EN verwiesen. Eine DIN ist ein nettes und informatives Dokument. Im Schadenfall ist sie ein guter und wichtiger Anhalt, gerade bei gewerblichen Anbietern / Ausbauern. Mehr aber auch nicht.</p><p></p><p>Auch die ominöse Gasprüfung alle 2 Jahre ist keine Pflicht. Viele (deutsche) Plätze haben in ihrer Benutzungsordnung diese Prüfung verankert, aber eben nur als vertraglichen Passus.</p><p>Die bei Reimo erwähnte Begrenzung auf 2 Flaschen á 16 kg mag bauliche Grunde bei der Ladungssicherung in deren Ausbauten haben. Die Gefahrgutvorschriften erlauben deutlich mehr. [Was man bei einem Hochdachkombi jedoch zu knapp 100% nicht braucht.]</p><p></p><p>Disclaimer: Ja, mit Gas sollte man vorsichtig umgehen und Belüftung ist ein Meilenstein im Sicherheitskonzept.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="TFL, post: 127086, member: 6869"] Dort wird unter anderem auf eine DIN bzw. EN verwiesen. Eine DIN ist ein nettes und informatives Dokument. Im Schadenfall ist sie ein guter und wichtiger Anhalt, gerade bei gewerblichen Anbietern / Ausbauern. Mehr aber auch nicht. Auch die ominöse Gasprüfung alle 2 Jahre ist keine Pflicht. Viele (deutsche) Plätze haben in ihrer Benutzungsordnung diese Prüfung verankert, aber eben nur als vertraglichen Passus. Die bei Reimo erwähnte Begrenzung auf 2 Flaschen á 16 kg mag bauliche Grunde bei der Ladungssicherung in deren Ausbauten haben. Die Gefahrgutvorschriften erlauben deutlich mehr. [Was man bei einem Hochdachkombi jedoch zu knapp 100% nicht braucht.] Disclaimer: Ja, mit Gas sollte man vorsichtig umgehen und Belüftung ist ein Meilenstein im Sicherheitskonzept. [/QUOTE]
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