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Halbierung Sparerfreibetrag 2007
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<blockquote data-quote="eiermann" data-source="post: 17514" data-attributes="member: 226"><p>Hallo,</p><p></p><p></p><p>Also der Sparerfreibetrag wird halbiert, das heißt alles was du an Zinsen über diesem neuen Betrag erhältst ist steuerpflichtig.</p><p></p><p>Diesen Sparerfreibetrag hast du damals über die Freistellungsaufträge auf verschiedene Banken aufgeteilt. z. .B. 200 +200+500= 100€.Man muss den kompletten Sparerfreibetrag nicht aufteilen. Wichtig ist nur das die zu erwartenden jeweiligen Erträge den Betrag des Freistellungsauftrages nicht über schreiten. Kein Freistellungsauftrag bei einer Bank-->Erträge werden von der Bank steuerpflichtig abgerechnet.</p><p></p><p>Wenn nun die Summe deiner Freistellungsaufträge den neuen Sparerfreibetrag überschreitet, hast du für deine Erträge zu wenig Steuern bezahlt.</p><p>siehe hier:</p><p><strong><span style="color: red">X</span></strong></p><p>Auszug:</p><p>Achtung: Die Summe der Freistellungsaufträge darf die Grenze von 1.421€/2.842€ nicht überschreiten, sonst macht man sich strafbar!</p><p></p><p><strong>Das heißt du musst selber reagieren wenn die Summe deiner Freistellungsaufträge nach der neue Regelung 801€ überschreitet</strong></p><p><strong></strong></p><p></p><p>oder:</p><p></p><p>Auszug:</p><p>Vorgehensweise der Banken bei der Änderung des Freibetrags Anfang 2007:</p><p>Wer nur einer Bank einen Freistellungsauftrag ausgestellt hat, bekommt diesen am 1.1.07 von 1.421€/2.842€ auf 801€/1.602€ angepasst.</p><p>Wer mehreren Banken Freistellungsaufträge ausgestellt hat, bekommt diese prozentual gekürzt. Man sollte die dann aktuelle, Beträge mit der oben gezeigten Tabelle neu überprüfen. </p><p></p><p>Der Sparerfreibetrag gilt für zu erwartenden Zinsen, wie ein auf der Lohnsteuerkarte eingetragener Freibetrag für zu erwartende Werbungskosten(Fahrtkosten, et.)</p><p></p><p>noch was zum lesen</p><p><strong><span style="color: red">X</span></strong></p><p></p><p></p><p>Also Sparerfreibetrag gilt pro Person, egal auf wieviele Banken man den über Freistellungsaufträge verteilt hat...</p><p></p><p>10x81 Euro Zinsen sind auch 810€ und damit 9 € über dem Freibetrag.<img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/icon_rolleyes.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":roll:" title="rolleyes :roll:" data-shortname=":roll:" /> </p><p></p><p></p><p>Da war viel Text aber ich hoffe es hilft weiter.</p><p></p><p></p><p><strong><span style="font-size: 10px"><span style="color: red">Editiert am 18.08.08 um 22:03 Uhr durch Ernie: X = Link enfernt, da nicht mehr aktiv!</span></span></strong></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="eiermann, post: 17514, member: 226"] Hallo, Also der Sparerfreibetrag wird halbiert, das heißt alles was du an Zinsen über diesem neuen Betrag erhältst ist steuerpflichtig. Diesen Sparerfreibetrag hast du damals über die Freistellungsaufträge auf verschiedene Banken aufgeteilt. z. .B. 200 +200+500= 100€.Man muss den kompletten Sparerfreibetrag nicht aufteilen. Wichtig ist nur das die zu erwartenden jeweiligen Erträge den Betrag des Freistellungsauftrages nicht über schreiten. Kein Freistellungsauftrag bei einer Bank-->Erträge werden von der Bank steuerpflichtig abgerechnet. Wenn nun die Summe deiner Freistellungsaufträge den neuen Sparerfreibetrag überschreitet, hast du für deine Erträge zu wenig Steuern bezahlt. siehe hier: [b][color=red]X[/color][/b] Auszug: Achtung: Die Summe der Freistellungsaufträge darf die Grenze von 1.421€/2.842€ nicht überschreiten, sonst macht man sich strafbar! [b]Das heißt du musst selber reagieren wenn die Summe deiner Freistellungsaufträge nach der neue Regelung 801€ überschreitet [/b] oder: Auszug: Vorgehensweise der Banken bei der Änderung des Freibetrags Anfang 2007: Wer nur einer Bank einen Freistellungsauftrag ausgestellt hat, bekommt diesen am 1.1.07 von 1.421€/2.842€ auf 801€/1.602€ angepasst. Wer mehreren Banken Freistellungsaufträge ausgestellt hat, bekommt diese prozentual gekürzt. Man sollte die dann aktuelle, Beträge mit der oben gezeigten Tabelle neu überprüfen. Der Sparerfreibetrag gilt für zu erwartenden Zinsen, wie ein auf der Lohnsteuerkarte eingetragener Freibetrag für zu erwartende Werbungskosten(Fahrtkosten, et.) noch was zum lesen [b][color=red]X[/color][/b] Also Sparerfreibetrag gilt pro Person, egal auf wieviele Banken man den über Freistellungsaufträge verteilt hat... 10x81 Euro Zinsen sind auch 810€ und damit 9 € über dem Freibetrag.:roll: Da war viel Text aber ich hoffe es hilft weiter. [b][size=2][color=red]Editiert am 18.08.08 um 22:03 Uhr durch Ernie: X = Link enfernt, da nicht mehr aktiv![/color][/size][/b] [/QUOTE]
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Welcher Monat hat immer echt weniger als 30 Tage?
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