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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 55412"><p>Moin, Richard <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/wink.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":wink:" title="Wink :wink:" data-shortname=":wink:" /> </p><p></p><p>Glaub' ich nicht; im einzelnen:</p><p></p><p>Richtig - er darf aber, sofern als Lkw zugelassen, nicht auf Parkplätzen mit Pkw-ZZ parken, und auch mit Anhänger nicht auf Parkplätzen, die mittels ZZ für "Pkw mit Anhänger" reserviert sind - Tatbestandsnummer 112032, 10€ <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/icon_rolleyes.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":roll:" title="rolleyes :roll:" data-shortname=":roll:" /> </p><p>Kurz: Mit einem Lkw <3,5t hast Du diesbezüglich öfter mal ein echtes Problem! <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/motz.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":motz:" title="Motz :motz:" data-shortname=":motz:" /> </p><p> </p><p>Richtig, aber hier und da finden sich Tempolimits, die für Lkw <3,5t - ggf. einschließlich Anhänger! - schlicht nicht gelten; etwa auf der A8 nicht weit vom Chiemsee: 60 für Kfz >3,5t außer Pkw und KOM sowie Pkw mit Anhänger, 80 für Pkw und KRäder. Ein Lkw <3,5t - ggf einschließlich Hänger - ist davon schlicht nicht erfaßt. :zwinkernani: </p><p></p><p>Richtig - sofern er breiter als 2m ist, hinter einem Pkw hängt oder die Zug-zGm 3,5t übersteigt. Auf welcher Rechtsgrundlage also sollte hier das Überholen mit Lkw+Anhänger <3,5t Zug-zGm und <2m Breite verboten sein? <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/gruebel.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":gruebel:" title="Gruebel :gruebel:" data-shortname=":gruebel:" /> </p><p></p><p>lg</p><p>c.s.</p><p></p><p>lg</p><p>c.s.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 55412"] Moin, Richard :wink: Glaub' ich nicht; im einzelnen: Richtig - er darf aber, sofern als Lkw zugelassen, nicht auf Parkplätzen mit Pkw-ZZ parken, und auch mit Anhänger nicht auf Parkplätzen, die mittels ZZ für "Pkw mit Anhänger" reserviert sind - Tatbestandsnummer 112032, 10€ :roll: Kurz: Mit einem Lkw <3,5t hast Du diesbezüglich öfter mal ein echtes Problem! :motz: Richtig, aber hier und da finden sich Tempolimits, die für Lkw <3,5t - ggf. einschließlich Anhänger! - schlicht nicht gelten; etwa auf der A8 nicht weit vom Chiemsee: 60 für Kfz >3,5t außer Pkw und KOM sowie Pkw mit Anhänger, 80 für Pkw und KRäder. Ein Lkw <3,5t - ggf einschließlich Hänger - ist davon schlicht nicht erfaßt. :zwinkernani: Richtig - sofern er breiter als 2m ist, hinter einem Pkw hängt oder die Zug-zGm 3,5t übersteigt. Auf welcher Rechtsgrundlage also sollte hier das Überholen mit Lkw+Anhänger <3,5t Zug-zGm und <2m Breite verboten sein? :gruebel: lg c.s. lg c.s. [/QUOTE]
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