Große Auswahl aber welcher ist der richtige??

Diskutiere Große Auswahl aber welcher ist der richtige?? im Forum Allgemeine Fragen und Themen im Bereich ---> Die Fahrzeuge - Moin, Ich habe eure Seite über Google gefunden und bin echt überrascht, dass es eine solch große Fangemeinde von Hochdachkombis gibt. Umso...
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Moin,
Ich habe eure Seite über Google gefunden und bin echt überrascht, dass
es eine solch große Fangemeinde von Hochdachkombis gibt. Umso
größer sind meine Chancen ein paar gute Tipps zu bekommen.
Ich würde mir gerne in diesem Jahr ein Auto zulegen.Ich bin Surfer,gerade Zivi, und mein Traum war schon immer ein Vw Bus. Leider sind die laufenden Kosten einfach viel zu hoch für solch ein Gefährt.Deshalb habe ich mich entschlossen auf einen Hochdachkombo zurück zu greifen.Ich habe nur ein paar Fragen, die ich selbst durch intensives google-herumsuchen nicht beantwortet bekommen habe.
Ich suche ein relativ modernes Auto, mit relativ moderner Technik( z.B. Zentralverriegelung) und relativ moderner Optik. Normalerweise wäre mir das egal, aber ich benutze das Auto häufig im Alltag.Was sehr wichtig ist, dass die Liegefläche hinten mindestens 190cm aufgrund des Bettes(Leider funktioniert der Thread mit den HDK-Maßen bei mir nicht, weiß auch nicht warum) beträgt. Also das ich darin schlafen kann, ohne die vorderen Sitze nach Vorne klappen zu müssen, wie zb im Kangoo.
Jetzt kommen wir mal zum Preislichen.Ausgeben möchte ich zwischen 5-7t
Euro.Km-Laufleistung nicht über 100tkm.
Hättet ihr da Modell-Tipps für mich?
Gruß Max
 
daisy

daisy

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Das sind aber ganz schön viele Wünsche auf einmal.... ;-)
Wirst bestimmt noch ein paar ausführlichere Antworten bekommen, aber eigentlich kann man diese Frage doch gar nicht beantworte, oder?
Berlingo = günstig zu bekommen
Doblo = gross
ansonsten kann ich mich nicht erinnert, dass es von den alten (günstigen) welche gibt, die ohne umklappen der Sitze 1,90 Länge haben. Schau mal auf den Camping Seiten oder bei den 2-sitztern, aber moderne Optik gibt es da wohl eher nicht....

Ansonsten erstmal :willkommen:
 
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Ernie

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Hallo :wink: Max,

eine Liegefläche von 1.900 mm, bei nicht umgeklappten Fahrer- bzw. Beifahrersitzen ist nicht so oft vertreten.

Erfüllen tuen folgende Modelle dieses Kriterium:
  • - Citroen Berlingo, lange Ausführung = 2.023 mm
    - Fiat Doblo, lange Ausführung = 2.059 mm
    - Nissan Kubistar, lange Ausführung = 1.871 - 2.000 mm
    und der
    - Renault Kangoo, Baugleich mit Nissan Kubistar
Das Problem wird sein, daß diese langen Ausführungen nicht sehr oft gekauft wurden und dementsprechend rar auf dem Gebrauchtwagenmarkt sind. Auch sind diese Modelle vorwiegend von Handwerkern als LKW erworben worden, sich folglich nicht immer im optimalem Zustand befinden und meistens nicht mit allen Fenstern bestellt worden sind, halt als LKW erworben und auch so genutzt wurden. Bei Deinem Preislimit bleiben also nur noch der Fiat Doblo und Nissan Kubistar/Renault Kangoo übrig, da diese schon entsprechend lang auf dem Markt sind und als Gebrauchtwagen gehandelt werden. Der Citroen Berlingo dagegen ist erst neu auf den Markt gekommen und wird sicherlich noch nicht als gebrauchter gehandelt.

Du solltest Dich also darauf einstellen, das Du haupsächlich HDK-LKW´s finden wirst, die sicherlich nicht immer in einem sehr schönen Zustand sind.


Ach ja, auch noch recht herzlich :willkommen: .


PS: Wenn Du möchtest, kann ich Dir die Aufstellung der Fahrzeugmaße auch als Excel-Datei zukommen lassen (schreib mir einfach eine PN mit Deiner E-Mail-Adresse, dann sende ich sie Dir zu). Im entsprechenden Beitrag, habe ich sie als PDF-Datei eingestellt.
 
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Hallo Max, eine Liegefläche von 190 cm kriegst Du in den meisten HDK´s hin, allerdings nicht am Boden, sondern in etwa 30cm Höhe, wenn Du Dir eine Campingkiste baust - siehe zahlreiche Beispiele in HDK-FAQ Camping - oder Du Dir einfach ein Gästebett oder eine Campingliege reinstellst. Du mußt dann nur die Lehnen der Vordersitze weit genug vorklappen können. Ist aber kein großer Umstand. Geht allerdings nur beschränkt beim Berlingo Phase 2 und u.U. gar nicht beim Caddy.

Beim langen Ford Tourneo Connect (FTC) kommst Du auf knapp 2m am Boden, wenn Du die Rücksitze ausbaust. Da brauchst du die Lehnen nicht vorzuklappen. Ähnlich ist es beim Caddy Maxi - aber der ist neuer am Markt und damit teurer als der FTC.

Eine größere Auswahl in Deinem Preisrahmen hättest Du wohl, wenn Du einen normalen HDK (also keine Langversion) nehmen würdest und Dich dann für eine selbst gebastelte Campingkiste oder ein(e) Campingliege resp.Gästebett entscheiden könntest und das Vorklappen der Lehnen der Vordersitze in Kauf nehmen würdest.

Eine andere Möglichkeit wäre (mit Blick auf das Budget) nicht die PKW-Version sondern die Kastenwagenversion einzelner HDK´s ins Auge zu fassen. Das wären dann 2-sitzer mit einer Ladefläche von ca. 1,80, die aber in ca. 30 cm Höhe auf über 2m Liegefläche mit entsprechendem Unterbau ausgedehnt werden kann.Auch hier geht´s nur mit umgeklappten Lehnen der Vordersitze.

Möglichkeiten gibt´s viele - guck doch mal in die FAQ Camping und lass Dich inspirieren.
 
B

Basti

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Hallo Xways! Herzlich :willkommen:.

Der Caddy Maxi hat auch relativ viel Fläche hinter den Vordersitzen und irgendwie erinnert der von der Optik her auch an einen kleinen Bus.

Falls du dein Traumauto für den von dir angepeilten Preis findest - sag mir bitte Bescheid wo!! Nach genau such ich nämlich auch schon seid Ewigkeiten!! :mrgreen:


Viele Grüße, Basti
 
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Ernie

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Basti schrieb:
Der Caddy Maxi hat auch relativ viel Fläche hinter den Vordersitzen . . .
aber, in der PKW-Version, nur 1.824 mm Platz hinter den Vordersitzen.
Bei der LKW-Version, ohne Rückbank, sind es allerdings stolze 2.250 mm
(hinter den Vordesitzen).
 
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FTC lang

Hallo xways

schau doch mal in den Post von "uglix" Mir persönlich hat die Idee des geschlossenen Wagens (gerade als Surfer - zum Umziehen und Sachen verstauen die nicht gesehen werden und somit nicht zum klauen anregen) sehr gut gefallen. Ich kann Dir nicht die genauen Masse der Ladefläche sagen aber die Kombiversion FTC lang und hoch hat ab Lehne Vordersitz am Boden 1.98 m. Vielleicht findest du Ja auch einen mit Trenngitter dann kann man sogar "durchkrabbeln" und ist fast im VW Bus.
Glaube mich auch erinnern zu können einen Post gesehen zu haben wo welche zwischen 6000-7000 € angeboten wurden.

Grüsse Andrea
 
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Ernie

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Re: FTC lang

BOBBICHARLTON schrieb:
Ich kann Dir nicht die genauen Masse der Ladefläche sagen aber die Kombiversion FTC lang und hoch hat ab Lehne Vordersitz am Boden 1.98 m.
Im Prospekt wird das Maß mit 1.500 mm angegeben. Die Rückbank wird senkrecht hinter die Vordersitze geklappt und das brauch eine Menge Platz. Wenn man aber nur die Rücklehne der Rückbank umlegt, hat man natürlich mehr Platz oder man geht gleich wieder auf die LKW-Version (ohne Rückbank).
 
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Danke für die zahlreichen Antworten.Habe jetzt gesehen,
dass der Ford Tourneo Connect und der Ford Transit Connect(hoch+lang)
genau meinen ansprüchen entsprechen.Sind die beiden Auto gleich?Sehen sehr änhlich aus, jedoch ist der Transit connect um einiges günstiger und in meinem Preisraum zu finden.
Gruß max
 
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TRANSIT ODER TOURNEO

HALLO MAX
TOURNEO ist Kombiversion und verglast, mit Sitzen
TRANSIT ist die kastenwagenversion entweder mit trennwand oder schwenkbarem trenngiter ( zumindest hier)
Beide gibt es in lang + hoch.
Für mich persönlich ict kurz + flach indiskutabel,- dann kauf ich mir ne Kangoo

An ERNIE
ich schrieb " ab Lehne Vordersitz" 1.98m natürlich muss dann die Rückbank und / oder Rücksitz raus. Was beim FTC wirklich ein KInderspiel ist [/img] :zwinkernani:

Gruss Andrea
 
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Der Transit Connect ist genau DAS, was ich suche.Bei Mobile ist auch einiges im Bereich von 6-7t euro zu finden. Kann man die Ford Kastenwagen beruhigt mit 100-120 tkm noch kaufen? Ich meine gehört zu haben, dass die Fordmotoren lange lange halten und vorallem wenig Probleme machen.
Gruß max
 
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xways schrieb:
Kann man die Ford Kastenwagen beruhigt mit 100-120 tkm noch kaufen?
Kann man: Meiner hat aktuell 315.000 und kein Ende in Sicht! :rund:

lg
c.s.

EDIT:
Denk' daran, daß die Lkw-Zulassung ihre Tücken hat: Die Parkplatzsuche ist zuweilen deutlich schwieriger, weil Du überall, wo Parkplätze mittels Zusatzzeichen wie "Pkw" o.ä. versehen sind, schlicht nicht parken darfst - also auf den meisten Rast- oder Autohöfen gar nicht! :shock:
Dafür darfst Du in Autobahnbaustellen sogar mit Anhänger überholen - wenn dieser nicht breiter als 2m ist und sein zul. Gesamtgewicht (!) maximal 1260kg hinter einem kurzen bzw. 1160kg hinter einem langen Transit Connect beträgt :zwinkernani:
Auch manches Tempolimit kannst Du - ob mit oder ohne Hänger - getrost ignorieren :mrgreen:

lg
c.s.
 
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Guest
Parken und das ganze Stadtgerödel ist mir recht egal.Parken muss ich nur auf dem Firmengelände und da sind genug Parkplätze...Wenn es mal in die Stadt geht Abends oder Mittags haben wir noch einen kleinen Peugeot.
 
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Guest
Bonsai-Brummi schrieb:
... Dafür darfst Du in Autobahnbaustellen sogar mit Anhänger überholen ...
mein bisheriger kenntnisstand war eigentlich, daß lkw-überholverbote für (lkw und) ALLE fahrzeuge mit anhänger gelten, unabhängig von breite, gewicht oder was auch immer.
 
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Guest
EDIT:
Denk' daran, daß die Lkw-Zulassung ihre Tücken hat: Die Parkplatzsuche ist zuweilen deutlich schwieriger, weil Du überall, wo Parkplätze mittels Zusatzzeichen wie "Pkw" o.ä. versehen sind, schlicht nicht parken darfst - also auf den meisten Rast- oder Autohöfen gar nicht! :shock:
Dafür darfst Du in Autobahnbaustellen sogar mit Anhänger überholen - wenn dieser nicht breiter als 2m ist und sein zul. Gesamtgewicht (!) maximal 1260kg hinter einem kurzen bzw. 1160kg hinter einem langen Transit Connect beträgt :zwinkernani:
Auch manches Tempolimit kannst Du - ob mit oder ohne Hänger - getrost ignorieren :mrgreen:


Hallo C.S.

ich glaube da liegst du etwas falsch.

1. Das Schild mit dem Zeichen 253 gilt fuer Fahrzeuge mit einem zulaessigen Gesamtgewicht ueber 3,5t., genau wie das Zusatzzeichen. Ausgenommen hiervon sind PKW und Kraftomnibusse. Ein HDK wird die 3,5t in den seltesten Faellen ueberschreiten.
Ausserdem gebe ich zu bedenken das mancher LKW-Fahrer, berechtigter Weise, ungehalten reagiert, wenn ein LKW-Parkplatz von einen PKW, auch wenn dieser eine LKW-Zulassung hat, belegt wird.

2. Die Hoechstgeschwindigkeit fuer Gespanne (KFZ mit Anhaenger) liegt in Deutschland, egal wie schwer oder leicht ein Gespann bzw. Anhaenger ist, bei 80 km/h. Die 100 Km/h Regel ist nicht fuer jedes Gespann anwendbar, hier muss das Gespann gewisse Vorgaben, wie z.B. ein gebremster Anhaenger, erfuellen.

3. Vor den meisten Autobahnbaustellen befindet sich das Zeichen 276 Überholverbot mit dem Zusatzzeichen Z 1049-13. Auch hier ist egal wie breit, lang oder schwer ein Anhaenger ist. Ein Ueberholen kann empfindlich Teuer werden.
 
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Moin, Richard :wink:
4x4Kangoonaut schrieb:
ich glaube da liegst du etwas falsch.
Glaub' ich nicht; im einzelnen:
1. Das Schild mit dem Zeichen 253 gilt fuer Fahrzeuge mit einem zulaessigen Gesamtgewicht ueber 3,5t., genau wie das Zusatzzeichen. Ausgenommen hiervon sind PKW und Kraftomnibusse. Ein HDK wird die 3,5t in den seltesten Faellen ueberschreiten.
Richtig - er darf aber, sofern als Lkw zugelassen, nicht auf Parkplätzen mit Pkw-ZZ parken, und auch mit Anhänger nicht auf Parkplätzen, die mittels ZZ für "Pkw mit Anhänger" reserviert sind - Tatbestandsnummer 112032, 10€ :roll:
Kurz: Mit einem Lkw <3,5t hast Du diesbezüglich öfter mal ein echtes Problem! :motz:
2. Die Hoechstgeschwindigkeit fuer Gespanne (KFZ mit Anhaenger) liegt in Deutschland, egal wie schwer oder leicht ein Gespann bzw. Anhaenger ist, bei 80 km/h. Die 100 Km/h Regel ist nicht fuer jedes Gespann anwendbar, hier muss das Gespann gewisse Vorgaben, wie z.B. ein gebremster Anhaenger, erfuellen.
Richtig, aber hier und da finden sich Tempolimits, die für Lkw <3,5t - ggf. einschließlich Anhänger! - schlicht nicht gelten; etwa auf der A8 nicht weit vom Chiemsee: 60 für Kfz >3,5t außer Pkw und KOM sowie Pkw mit Anhänger, 80 für Pkw und KRäder. Ein Lkw <3,5t - ggf einschließlich Hänger - ist davon schlicht nicht erfaßt. :zwinkernani:
3. Vor den meisten Autobahnbaustellen befindet sich das Zeichen 276 Überholverbot mit dem Zusatzzeichen Z 1049-13. Auch hier ist egal wie breit, lang oder schwer ein Anhaenger ist.
Richtig - sofern er breiter als 2m ist, hinter einem Pkw hängt oder die Zug-zGm 3,5t übersteigt. Auf welcher Rechtsgrundlage also sollte hier das Überholen mit Lkw+Anhänger <3,5t Zug-zGm und <2m Breite verboten sein? :gruebel:

lg
c.s.

lg
c.s.
 
helmut_taunus

helmut_taunus

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Bonsai-Brummi schrieb:
1. Das Schild mit dem Zeichen 253 gilt fuer Fahrzeuge mit einem zulaessigen Gesamtgewicht ueber 3,5t., genau wie das Zusatzzeichen. Ausgenommen hiervon sind PKW und Kraftomnibusse. Ein HDK wird die 3,5t in den seltesten Faellen ueberschreiten.
Richtig - er darf aber, sofern als Lkw zugelassen, nicht auf Parkplätzen mit Pkw-ZZ parken, und auch mit Anhänger nicht auf Parkplätzen, die mittels ZZ für "Pkw mit Anhänger" reserviert sind - Tatbestandsnummer 112032, 10€ :roll:
Kurz: Mit einem Lkw <3,5t hast Du diesbezüglich öfter mal ein echtes Problem! :motz:
Hallo,
mir will es noch nicht in den Kopf. Wenn ich mit einem LKW Berlingo unterwegs waere und an dei Autobahnraststaette fahre, gibt es doch nur die Moeglichkeit, ich parke (ohne Anhaenger) bei den PKW - verboten- oder ich parke bei den LKW.
Dass ich auf der Raststaette parke, steht ausser Frage, ich will auf Toilette und was essen.
Oder sind wir in Schilda?
Gruss Helmut
 
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helmut_taunus schrieb:
Wenn ich mit einem LKW Berlingo unterwegs waere und an dei Autobahnraststaette fahre, gibt es doch nur die Moeglichkeit, ich parke (ohne Anhaenger) bei den PKW - verboten- oder ich parke bei den LKW.
Auch verboten: Das "Lkw-Zeichen" steht für "Kfz >3,5t zGm außer Pkw und KOM"... :roll:
Das Problem: Es gibt schlicht kein Symbol - und folglich auch kein ZZ - für Lkw oder sonstige Kfz bis 3,5t.
Also bleibt selbst auf Rast- und Autohöfen nur die stille Hoffnung auf irgendeine Parkfläche ohne jegliches ZZ - oder die Erkenntnis, nicht willkommen zu sein... 8)
Nicht nur dort übrigens: Achte mal darauf, unter wie vielen VZ314 irgendein ZZ hängt, das die Nutzung auf bestimmte Fahrzeugarten (meist Pkw) beschränkt - in Städten sowieso, aber auch auf Parkplätzen irgendwo am A der Welt an irgendeiner Landstraße; selbst Gasthöfe kriegen es zuweilen fertig: "Gästeparkplatz nur für Pkw und KOM"... :mhm:

lg
c.s.
 
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th.s

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Stell die Kiste hin wo Platz ist. So sie nicht größer als ein PKW ist, stört es keinen. Und die SUV´s mit PKW Zulassung haben bald LKW Dimensionen und brauchen mindestens 1,5 PKW Stellplätze. Eigentlich ist das eine Sauerei.
Mit LKW Zulassung darf man (noch) nicht an Sonn- und Feiertagen mit Anhänger auf der BAB unterwegs sein. Außer mit einer Ausnahmegenehmigung. Das hat einen Bekannten bei einem Privatumzug mit einem Reno Trafic Kastenwagen und Anhänger dran einige Euronen gekostet. "Lustigerweise" vermerkte die Rennleitung die Ausnahmegenehmigung Handschriftlich auf der Quittung.

Bei LKW-Überholverboten auf der BAB ist oft ein Zusatzschild mit PKW mit Anhänger darunter angebracht.

Gruß

Thomas
 
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th.s schrieb:
Stell die Kiste hin wo Platz ist. So sie nicht größer als ein PKW ist, stört es keinen.
Manchmal schon - woher kenn' ich wohl die einschlägige TBNR? :zwinkernani:
Mit LKW Zulassung darf man (noch) nicht an Sonn- und Feiertagen mit Anhänger auf der BAB unterwegs sein.
Richtig - (EDIT: Auf anderen Straßen auch nicht!) - und im Rahmen der Ferienreiseverordnung auch nicht an bestimmten Samstagen in der sommerlichen Ferienzeit auf den kraft dieser VO gesperrten Strecken... :roll:
Bei LKW-Überholverboten auf der BAB ist oft ein Zusatzschild mit PKW mit Anhänger darunter angebracht.
Stimmt - na und? 8)
Mein Dampfer ist kein Pkw und selbst mit (aus gutem Grund abgelastetem!) Anhänger und voller erlaubter Zuladung unter 3,5t schwer :mrgreen:

lg
c.s.
 
Thema: Große Auswahl aber welcher ist der richtige??
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