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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 55406"><p>EDIT: </p><p>Denk' daran, daß die Lkw-Zulassung ihre Tücken hat: Die Parkplatzsuche ist zuweilen deutlich schwieriger, weil Du überall, wo Parkplätze mittels Zusatzzeichen wie "Pkw" o.ä. versehen sind, schlicht nicht parken darfst - also auf den meisten Rast- oder Autohöfen gar nicht! <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/icon_eek.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":shock:" title="shock :shock:" data-shortname=":shock:" /> </p><p>Dafür darfst Du in Autobahnbaustellen sogar mit Anhänger überholen - wenn dieser nicht breiter als 2m ist und sein zul. Gesamtgewicht (!) maximal 1260kg hinter einem kurzen bzw. 1160kg hinter einem langen Transit Connect beträgt :zwinkernani: </p><p>Auch manches Tempolimit kannst Du - ob mit oder ohne Hänger - getrost ignorieren <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/icon_mrgreen.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":mrgreen:" title="mrgreen :mrgreen:" data-shortname=":mrgreen:" /> </p><p></p><p></p><p>Hallo C.S.</p><p></p><p>ich glaube da liegst du etwas falsch. </p><p></p><p>1. Das Schild mit dem Zeichen 253 gilt fuer Fahrzeuge mit einem zulaessigen Gesamtgewicht ueber 3,5t., genau wie das Zusatzzeichen. Ausgenommen hiervon sind PKW und Kraftomnibusse. Ein HDK wird die 3,5t in den seltesten Faellen ueberschreiten.</p><p>Ausserdem gebe ich zu bedenken das mancher LKW-Fahrer, berechtigter Weise, ungehalten reagiert, wenn ein LKW-Parkplatz von einen PKW, auch wenn dieser eine LKW-Zulassung hat, belegt wird.</p><p></p><p>2. Die Hoechstgeschwindigkeit fuer Gespanne (KFZ mit Anhaenger) liegt in Deutschland, egal wie schwer oder leicht ein Gespann bzw. Anhaenger ist, bei 80 km/h. Die 100 Km/h Regel ist nicht fuer jedes Gespann anwendbar, hier muss das Gespann gewisse Vorgaben, wie z.B. ein gebremster Anhaenger, erfuellen. </p><p></p><p>3. Vor den meisten Autobahnbaustellen befindet sich das Zeichen 276 Überholverbot mit dem Zusatzzeichen Z 1049-13. Auch hier ist egal wie breit, lang oder schwer ein Anhaenger ist. Ein Ueberholen kann empfindlich Teuer werden.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 55406"] EDIT: Denk' daran, daß die Lkw-Zulassung ihre Tücken hat: Die Parkplatzsuche ist zuweilen deutlich schwieriger, weil Du überall, wo Parkplätze mittels Zusatzzeichen wie "Pkw" o.ä. versehen sind, schlicht nicht parken darfst - also auf den meisten Rast- oder Autohöfen gar nicht! :shock: Dafür darfst Du in Autobahnbaustellen sogar mit Anhänger überholen - wenn dieser nicht breiter als 2m ist und sein zul. Gesamtgewicht (!) maximal 1260kg hinter einem kurzen bzw. 1160kg hinter einem langen Transit Connect beträgt :zwinkernani: Auch manches Tempolimit kannst Du - ob mit oder ohne Hänger - getrost ignorieren :mrgreen: Hallo C.S. ich glaube da liegst du etwas falsch. 1. Das Schild mit dem Zeichen 253 gilt fuer Fahrzeuge mit einem zulaessigen Gesamtgewicht ueber 3,5t., genau wie das Zusatzzeichen. Ausgenommen hiervon sind PKW und Kraftomnibusse. Ein HDK wird die 3,5t in den seltesten Faellen ueberschreiten. Ausserdem gebe ich zu bedenken das mancher LKW-Fahrer, berechtigter Weise, ungehalten reagiert, wenn ein LKW-Parkplatz von einen PKW, auch wenn dieser eine LKW-Zulassung hat, belegt wird. 2. Die Hoechstgeschwindigkeit fuer Gespanne (KFZ mit Anhaenger) liegt in Deutschland, egal wie schwer oder leicht ein Gespann bzw. Anhaenger ist, bei 80 km/h. Die 100 Km/h Regel ist nicht fuer jedes Gespann anwendbar, hier muss das Gespann gewisse Vorgaben, wie z.B. ein gebremster Anhaenger, erfuellen. 3. Vor den meisten Autobahnbaustellen befindet sich das Zeichen 276 Überholverbot mit dem Zusatzzeichen Z 1049-13. Auch hier ist egal wie breit, lang oder schwer ein Anhaenger ist. Ein Ueberholen kann empfindlich Teuer werden. [/QUOTE]
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