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<blockquote data-quote="Big-Friedrich" data-source="post: 16226" data-attributes="member: 2"><p>Ich war mal eben so frei.... <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/icon_mrgreen.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":mrgreen:" title="mrgreen :mrgreen:" data-shortname=":mrgreen:" /> </p><p></p><p><em>Hallo Herr Friedrich,</em></p><p><em>die Gewährleistung gilt natürlich auch für Möbel. Es ist nur immer zu beachten, dass es sich dabei nicht um eine Haltbarkeitsgarantie für eine bestimmte Zeitdauer handelt. Die Gewährleistung bezieht sich immer auf den Zeitpunkt der Übergabe. Zu diesem Zeitpunkt muß der Artikel in Ordnung sein. Wenn Sie sagen der Artikel war nicht in Ordnung und ging deshalb kaputt, müssen Sie dies beweisen. Sie müssen also beweisen dass Ihnen ein mangelhafter Artikel verkauft wurde. Es stellt sich die Frage warum der Mangel nicht gleich reklamiert wurde. </em></p><p><em></em></p><p><em>Dass der Artikel jetzt kaputt ist, beweist nicht automatisch, dass bei der Übergabe schon ein Mangel vorlag.</em></p><p><em></em></p><p><em>Ich habe schon Gerichtsprozesse gesehen, die durch teuere Gutachten unterstüzt wurden. In aller Regel lohnt der Aufwand erst ab einem Warenwert über 1500,- Euro. Es besteht durchaus das Risiko auf den Anwaltskosten oder den Gutachterkosten sitzen zu bleiben. </em></p><p><em></em></p><p><em>Das Geld für den Gutachter (einige hundert Euro) müssen Sie im voraus aufbringen ohne Erfolgsgarantie.</em></p><p><em></em></p><p><em>Unser Verbrauchergesetz hat sich durch die Einführung der 2 jährigen Gewährleistung sicher nicht zum positiven verbessert. Im Gegensatz zu früher findet nämlich nur noch der Zeitpunkt der Übergabe Beachtung, nicht aber die Haltbarkeit. Diese mußte früher wenigstens ein halbes Jahr sein. Heute kann das Produkt schon am nächsten Tag kaputt gehen. Wenn es zum Zeitpunkt der Übergabe nachweislich keinen Mangel hatte, haftet niemals der Verkäufer.</em></p><p><em></em></p><p><em>Leider haben die Medien falsch aufgeklärt. Der Kunde denkt dadurch er habe 2 Jahre Haltberkeitsgarantie. Die Haltbarkeit ist aber gar nicht in unserem Gesetz geregelt. </em></p><p><em></em></p><p><em>Es wird also schwierig.</em></p><p><em></em></p><p><em>Viel Glück!</em></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Big-Friedrich, post: 16226, member: 2"] Ich war mal eben so frei.... :mrgreen: [i]Hallo Herr Friedrich, die Gewährleistung gilt natürlich auch für Möbel. Es ist nur immer zu beachten, dass es sich dabei nicht um eine Haltbarkeitsgarantie für eine bestimmte Zeitdauer handelt. Die Gewährleistung bezieht sich immer auf den Zeitpunkt der Übergabe. Zu diesem Zeitpunkt muß der Artikel in Ordnung sein. Wenn Sie sagen der Artikel war nicht in Ordnung und ging deshalb kaputt, müssen Sie dies beweisen. Sie müssen also beweisen dass Ihnen ein mangelhafter Artikel verkauft wurde. Es stellt sich die Frage warum der Mangel nicht gleich reklamiert wurde. Dass der Artikel jetzt kaputt ist, beweist nicht automatisch, dass bei der Übergabe schon ein Mangel vorlag. Ich habe schon Gerichtsprozesse gesehen, die durch teuere Gutachten unterstüzt wurden. In aller Regel lohnt der Aufwand erst ab einem Warenwert über 1500,- Euro. Es besteht durchaus das Risiko auf den Anwaltskosten oder den Gutachterkosten sitzen zu bleiben. Das Geld für den Gutachter (einige hundert Euro) müssen Sie im voraus aufbringen ohne Erfolgsgarantie. Unser Verbrauchergesetz hat sich durch die Einführung der 2 jährigen Gewährleistung sicher nicht zum positiven verbessert. Im Gegensatz zu früher findet nämlich nur noch der Zeitpunkt der Übergabe Beachtung, nicht aber die Haltbarkeit. Diese mußte früher wenigstens ein halbes Jahr sein. Heute kann das Produkt schon am nächsten Tag kaputt gehen. Wenn es zum Zeitpunkt der Übergabe nachweislich keinen Mangel hatte, haftet niemals der Verkäufer. Leider haben die Medien falsch aufgeklärt. Der Kunde denkt dadurch er habe 2 Jahre Haltberkeitsgarantie. Die Haltbarkeit ist aber gar nicht in unserem Gesetz geregelt. Es wird also schwierig. Viel Glück![/i] [/QUOTE]
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