Gewährleistung bei Möbeln

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Anonymous

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Hallo,

ich habe da ein Problem mit einem Möbelhaus.
Ich habe im Februar diesen Jahres bei einem Möbelhaus ein Kinderbett gekauft. Es sah sehr stabil aus und gefiel auch unserem Großen.
Heute morgen kam er heulend aus seinem Zimmer, "Papa, mein Bett ist kaputt. Ich habe geschlafen, da hat es gekracht und jetzt ist es kaputt."
Das vordere Brett ist durchgebrochen.

http://img418.imageshack.us/img418/7341/bettvonbasti002qm9.jpg

Ich telefonierte mit dem Händler und fragte freundlich nach, was man machen könnte. Da kann man nichts machen, ist durch unsachgemäße Handhabung passiert, sagte er. Wie bitte ?? Hat er hellseherische Fähigkeiten ? Er verwies auf die halbjährliche Gewährleistungspflicht und lehnte alles ab. Zur Info: Die Matratzenauflagekante ist nicht wie auf der anderen Seite eine durchgehende Leiste, sondern exakt an der Bruchstelle wurde geflickschustert mit Leistenstücken :evil:.
Ich sagte, es wären 2 Jahre Gewährleistungspflicht, wobei nach einem Jahr die Beweislastumkehr eintritt. Seine Antwort:
"Papperlapapp, gilt nicht für Möbel." Da ich mich in der Möbelbranche nicht auskenne, bitte ich um Eure Hilfe:

Die Gewährleistungspflicht gilt doch für alle Neuwaren, es sei denn es wird im Kaufvertrag ausdrücklich ausgeschlossen (z.B. B-Ware oder Gebrauchtware) ?
Kann die Möbelbranche davon ausgeschlossen sein ??


Ich glaube dem Verkäufer jedenfalls kein Wort und werde nofalls den Rechtsweg gehen.

Danke schonmal für eure Hilfe :rund:
 
Big-Friedrich

Big-Friedrich

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Knuffy

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Hallöle,

das ist nicht zufällig ein Bett mit einer zusätzlichen Matratze die mann in einem Rahmenliegend da drunter schieben kann, oder? Sieht auf dem Bild nämlich aus wie das was wir auch haben. Meine Leisten waren nicht geflickt, aber mir war die Auflage für den Metratzenrost zu schmal und da hatte ich gleich beim aufbauen mit einer breiteren leiste die geschichte verstärkt, damit auch mal ein Erwachsener darin schlafen kann.

Die Beschädigung deutet allerdings auf ein Springen im Bett hin. Kinder machen so etwas und wenn die Leiste nicht geflickt gewesen wäre, geht dann meist nur ein bretchen von den Rost kaputt. Wenn es sich denn lohnen würde dierekt mit den Bildern in den Laden und wenn der Verkäufer komisch wird, Filialleiter verlangen. Wenn mann in kleineren Gemeinden wohnt, das über die Örtliche Presse laufen zu lassen. Nicht zu agressiv, auch wenn man ärgerlich ist. Einfach nur unter schilderung des Sachverhaltes erklären, das Kunden in dem Geschäfft besser auf die Verarbeitung achten sollten, da die Kulanz im Schadensfalle eher bescheiden ausfällt.

Gruß Martin
 
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Knuffy schrieb:
Hallöle,

das ist nicht zufällig ein Bett mit einer zusätzlichen Matratze die mann in einem Rahmenliegend da drunter schieben kann, oder? Sieht auf dem Bild nämlich aus wie das was wir auch haben. Meine Leisten waren nicht geflickt, aber mir war die Auflage für den Metratzenrost zu schmal und da hatte ich gleich beim aufbauen mit einer breiteren leiste die geschichte verstärkt, damit auch mal ein Erwachsener darin schlafen kann.

ja, ist genau so ein Bett.
Aber gesprungen hat er nicht, das Bett hat er sich selber gekauft und er behandelt es wie ein rohes Ei.
 
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DiDre

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Michel:

Beweislastumkehr gibts nur bis 6 Monate nach Kauf, danach mußt du als Kunde beweisen, dass das Teil schon beim Kauf nicht in Ordnung war.
Ich hatte den Fall doch schon mal mit ner Couch - konnte sie nachher wegwerfen.
Die 24 Monate Gewährleistung sind quasi fürn Arsch. Nützlich sind nur die ersten 6 Monate oder halt Garantie
 
A

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Also ist es bei Möbeln auch wie bei anderen Artikeln. Hätte mich auch sehr gewundert, wenn es anders wäre.
Ein Schreiner hat mir heute abend den Pfusch beim Bau des Bettes bestätigt.
Mal schauen, was sich weiterhin ergibt.

Danke !
 
Big-Friedrich

Big-Friedrich

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Ich war mal eben so frei.... :mrgreen:

Hallo Herr Friedrich,
die Gewährleistung gilt natürlich auch für Möbel. Es ist nur immer zu beachten, dass es sich dabei nicht um eine Haltbarkeitsgarantie für eine bestimmte Zeitdauer handelt. Die Gewährleistung bezieht sich immer auf den Zeitpunkt der Übergabe. Zu diesem Zeitpunkt muß der Artikel in Ordnung sein. Wenn Sie sagen der Artikel war nicht in Ordnung und ging deshalb kaputt, müssen Sie dies beweisen. Sie müssen also beweisen dass Ihnen ein mangelhafter Artikel verkauft wurde. Es stellt sich die Frage warum der Mangel nicht gleich reklamiert wurde.

Dass der Artikel jetzt kaputt ist, beweist nicht automatisch, dass bei der Übergabe schon ein Mangel vorlag.

Ich habe schon Gerichtsprozesse gesehen, die durch teuere Gutachten unterstüzt wurden. In aller Regel lohnt der Aufwand erst ab einem Warenwert über 1500,- Euro. Es besteht durchaus das Risiko auf den Anwaltskosten oder den Gutachterkosten sitzen zu bleiben.

Das Geld für den Gutachter (einige hundert Euro) müssen Sie im voraus aufbringen ohne Erfolgsgarantie.

Unser Verbrauchergesetz hat sich durch die Einführung der 2 jährigen Gewährleistung sicher nicht zum positiven verbessert. Im Gegensatz zu früher findet nämlich nur noch der Zeitpunkt der Übergabe Beachtung, nicht aber die Haltbarkeit. Diese mußte früher wenigstens ein halbes Jahr sein. Heute kann das Produkt schon am nächsten Tag kaputt gehen. Wenn es zum Zeitpunkt der Übergabe nachweislich keinen Mangel hatte, haftet niemals der Verkäufer.

Leider haben die Medien falsch aufgeklärt. Der Kunde denkt dadurch er habe 2 Jahre Haltberkeitsgarantie. Die Haltbarkeit ist aber gar nicht in unserem Gesetz geregelt.

Es wird also schwierig.

Viel Glück!
 
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Ist zwar nicht ganz das, was ich hören wollte, aber trotzdem :danke:

Ich hatte eher auf eine positivere Auskunft gehofft. :cry:
 
G

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Hallo Michel,

ist zwar ärgerlich, wenn du auf dem kaputten Bett sitzenbleibst, aber das sieht aus, als könnte man es reparieren. Ist ne riesige Kontaktfläche, wenn man das gut leimt, hält es bestimmt. Vielleicht noch zur Sicherheit ein paar fette Holzschrauben rein, unauffällig von unten, und die Poofe taugt wieder.

Gruß,
der Tuppes
 
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Knuffy

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Moin Michel,

Versuch mal wie tuppes es schreibt zusammen zu leimen. Sollte es nur gar schwer machbar sein, liegt offenbar ein Spannungsriss vor der meist durch Astgeschichten im Holz passieren kann (Wenn hüpfen ausfällt wäre das die einzige möglichkeit eigendlich die einen solchen Riss verursachen kann. Ist das der Fall, hast Du eh Pech gehabt, Weil ja solche Holzgeschichten immer solche risiken bürgen. Bei meinem Bett lag schon ein Zettelchen bei, welches darauf hinweist, das ich ein Nturproduckt gekauft hätte und dabei seien Verfärbungen, Verdrehungen und Rissbildung kein Reklamationsgrund, weil das bei einem solchem Naturproduckt vorkommen könnte. Bisher hatten wir nur die natürlichen Verfärbungen, der Rest blieb aus, toi toi toi (klopf auf Nätürliches Holz) :mrgreen:

Gruß Martin
 
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So, mal ein Update von heute:

Ich habe zufällig die Aufbauanleitung von dem Bett gefunden.
Darauf ist der Hersteller angegeben. Ich habe gleich dort angerufen, eine Hotline stand auf der Anleitung.

"Kein Problem, wir schicken ihnen ein neues Brett zu, das alte können sie entsorgen. Das Problem mit den gestückelten Auflageleisten ist bekannt und in der laufenden Produktion kommt dies nicht mehr vor. Wir bitten um Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten....."

Das nenne ich Kundenservice !

:D :D :D

Und nicht der vom Möbelhaus ! Ein kurzes Telefonat mit dem Hersteller hätte alles bereinigt. :no: :evil:
 
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Knuffy

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Glückwunsch,


ich habe in diesem Jahr auch zwei solcher einfachen Problemlösungen erlebt (nicht bei einem Bett) vielleicht bahnt sich ja doch langsam ein kleiner Pfad aus der Servicewüste :zwinkernani: :mrgreen:

Gruß Martin
 
Thema: Gewährleistung bei Möbeln
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