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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 16206"><p>Hallo,</p><p></p><p>ich habe da ein Problem mit einem Möbelhaus.</p><p>Ich habe im Februar diesen Jahres bei einem Möbelhaus ein Kinderbett gekauft. Es sah sehr stabil aus und gefiel auch unserem Großen.</p><p>Heute morgen kam er heulend aus seinem Zimmer, "Papa, mein Bett ist kaputt. Ich habe geschlafen, da hat es gekracht und jetzt ist es kaputt."</p><p>Das vordere Brett ist durchgebrochen.</p><p></p><p><img src="http://img418.imageshack.us/img418/7341/bettvonbasti002qm9.jpg" alt="" class="fr-fic fr-dii fr-draggable " style="" /></p><p></p><p>Ich telefonierte mit dem Händler und fragte freundlich nach, was man machen könnte. Da kann man nichts machen, ist durch unsachgemäße Handhabung passiert, sagte er. Wie bitte ?? Hat er hellseherische Fähigkeiten ? Er verwies auf die halbjährliche Gewährleistungspflicht und lehnte alles ab. Zur Info: Die Matratzenauflagekante ist nicht wie auf der anderen Seite eine durchgehende Leiste, sondern exakt an der Bruchstelle wurde geflickschustert mit Leistenstücken <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/icon_evil.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":evil:" title="very mad :evil:" data-shortname=":evil:" />.</p><p>Ich sagte, es wären 2 Jahre Gewährleistungspflicht, wobei nach einem Jahr die Beweislastumkehr eintritt. Seine Antwort:</p><p>"Papperlapapp, gilt nicht für Möbel." Da ich mich in der Möbelbranche nicht auskenne, bitte ich um Eure Hilfe:</p><p></p><p>Die Gewährleistungspflicht gilt doch für alle Neuwaren, es sei denn es wird im Kaufvertrag ausdrücklich ausgeschlossen (z.B. B-Ware oder Gebrauchtware) ?</p><p>Kann die Möbelbranche davon ausgeschlossen sein ?? </p><p></p><p></p><p>Ich glaube dem Verkäufer jedenfalls kein Wort und werde nofalls den Rechtsweg gehen.</p><p></p><p>Danke schonmal für eure Hilfe <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/ayes.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":rund:" title="rund :rund:" data-shortname=":rund:" /></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 16206"] Hallo, ich habe da ein Problem mit einem Möbelhaus. Ich habe im Februar diesen Jahres bei einem Möbelhaus ein Kinderbett gekauft. Es sah sehr stabil aus und gefiel auch unserem Großen. Heute morgen kam er heulend aus seinem Zimmer, "Papa, mein Bett ist kaputt. Ich habe geschlafen, da hat es gekracht und jetzt ist es kaputt." Das vordere Brett ist durchgebrochen. [img]http://img418.imageshack.us/img418/7341/bettvonbasti002qm9.jpg[/img] Ich telefonierte mit dem Händler und fragte freundlich nach, was man machen könnte. Da kann man nichts machen, ist durch unsachgemäße Handhabung passiert, sagte er. Wie bitte ?? Hat er hellseherische Fähigkeiten ? Er verwies auf die halbjährliche Gewährleistungspflicht und lehnte alles ab. Zur Info: Die Matratzenauflagekante ist nicht wie auf der anderen Seite eine durchgehende Leiste, sondern exakt an der Bruchstelle wurde geflickschustert mit Leistenstücken :evil:. Ich sagte, es wären 2 Jahre Gewährleistungspflicht, wobei nach einem Jahr die Beweislastumkehr eintritt. Seine Antwort: "Papperlapapp, gilt nicht für Möbel." Da ich mich in der Möbelbranche nicht auskenne, bitte ich um Eure Hilfe: Die Gewährleistungspflicht gilt doch für alle Neuwaren, es sei denn es wird im Kaufvertrag ausdrücklich ausgeschlossen (z.B. B-Ware oder Gebrauchtware) ? Kann die Möbelbranche davon ausgeschlossen sein ?? Ich glaube dem Verkäufer jedenfalls kein Wort und werde nofalls den Rechtsweg gehen. Danke schonmal für eure Hilfe :rund: [/QUOTE]
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